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   LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14   

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LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14 (https://dejure.org/2015,15137)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.06.2015 - 4a O 45/14 (https://dejure.org/2015,15137)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 4a O 45/14 (https://dejure.org/2015,15137)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Patentverletzung bzgl. einer "Prozesskartusche sowie Elektrophotgraphischer Bilderzeugungsvorrichtung und einer Photosensitiven Elektrophographischen Trommeleinheit"; Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents; Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Patentrecht: Canon erringt Erfolg gegen Kartuschenverwerter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Palettenbehälter II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespresso-Kapseln).

    Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem).

    Für die Frage, wann beim Austausch von Teilen einer Vorrichtung von deren Neuherstellung gesprochen werden kann, kann auch von Bedeutung sein, ob es sich um Teile handelt, mit deren Austausch während der Lebensdauer der Vorrichtung üblicherweise zu rechnen ist (BGH, GRUR 2012, 1118, 1120 - Palettenbehälter II m.w.N).

    Hierbei bedarf es einer die Eigenart des patentgeschützten Erzeugnisses berücksichtigenden Abwägung der schutzwürdigen Interessen des Patentinhabers an der wirtschaftlichen Verwertung der Erfindung einerseits und des Abnehmers am ungehinderten Gebrauch des in den Verkehr gebrachten konkreten erfindungsgemäßen Erzeugnisses andererseits (BGH, GRUR 2012, 1118, 1120 - Palettenbehälter II).

    Ob sich in dem ausgetauschten Teil die technischen Wirkungen der geschützten Erfindung widerspiegeln, ist vielmehr nur auf der zweiten Stufe relevant, also wenn feststeht, dass mit dem Austausch des fraglichen Teils während der Lebensdauer des geschützten Erzeugnisses zu rechnen ist und es sich hierbei um eine reguläre Erhaltungsmaßnahme handelt (BGH, GRUR 2012, 1118, 1120 - Palettenbehälter II).

  • OLG Düsseldorf, 21.02.2013 - 2 U 72/12

    Patentstreit um Nespresso-Kapseln

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespresso-Kapseln).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Fällen, bei denen über die Lebensdauer der nicht ausgetauschten Einheit deren Wert lediglich von dem kumulierten Preis der ausgetauschten Teile übertroffen wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 769, 773 - Pipettensystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185 - Nespressokapseln).

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Von einer Wiederherstellung in diesem Sinne kann jedoch dann nicht mehr gesprochen werden, wenn die getroffenen Maßnahmen nicht mehr die Identität des in Verkehr gebrachten Exemplars wahren, sondern darauf hinauslaufen, tatsächlich das patentgemäße Erzeugnis erneut herzustellen (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2007, 769 - Pipettensystem).

    Insofern unterscheidet sich die vorliegende Konstellation von Fällen, bei denen über die Lebensdauer der nicht ausgetauschten Einheit deren Wert lediglich von dem kumulierten Preis der ausgetauschten Teile übertroffen wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 769, 773 - Pipettensystem; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185 - Nespressokapseln).

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 61/98

    Karate; Erschöpfung der Rechte aus einem Patent

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Erzeugnispatent hinsichtlich solcher Exemplare des geschützten Erzeugnisses erschöpft, die vom Patentinhaber oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gebracht worden sind (BGH, GRUR 2012, 1118, 1119 - Palettenbehälter II m.w.N.; BGH, GRUR 2000, 299 - Karate; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 185, 191 - Nespresso-Kapseln).
  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Dabei kommt Zweck-, Funktions- und Wirkungsangaben regelmäßig keine unmittelbare schutzbereichsbeschränkende Wirkung zu (vgl. BGH, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; BGH, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; Rinken/Kühnen in Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 35).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Zweckangaben können damit mittelbar eine bestimmte, in den übrigen Merkmalen nicht zum Ausdruck kommende Konstruktion vorschreiben, nämlich dergestalt, dass diese Bauteile so ausgebildet sein müssen, dass sie die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen können (BGH, GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGH, GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2014 - Az. I-2 U 74/13, S. 31 des Urteilsumdruck; Rinken/Kühnen in Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 84).
  • BGH, 07.11.1978 - X ZR 58/77

    Voraussetzungen für eine Patentverletzung - Anforderungen an die Abtretung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Durch die Zweckangabe wird nur die funktionelle Eignung der konkreten Ausgestaltung von Konstruktionselementen der Vorrichtung klarstellend erläutert, d.h. die räumlich-körperliche Ausgestaltung des Konstruktionselements mittelbar umschrieben (BGH GRUR 1979, 149, 151 - Schießbolzen).
  • BGH, 31.08.2010 - X ZB 9/09

    Bildunterstützung bei Katheternavigation

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Dabei kommt Zweck-, Funktions- und Wirkungsangaben regelmäßig keine unmittelbare schutzbereichsbeschränkende Wirkung zu (vgl. BGH, GRUR 2010, 1081 - Bildunterstützung bei Katheternavigation; BGH, GRUR 1996, 747 - Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem; BGH, GRUR 1991, 436 - Befestigungsvorrichtung II; Rinken/Kühnen in Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 35).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Zweckangaben können damit mittelbar eine bestimmte, in den übrigen Merkmalen nicht zum Ausdruck kommende Konstruktion vorschreiben, nämlich dergestalt, dass diese Bauteile so ausgebildet sein müssen, dass sie die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen können (BGH, GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGH, GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2014 - Az. I-2 U 74/13, S. 31 des Urteilsumdruck; Rinken/Kühnen in Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 84).
  • OLG Frankfurt, 09.01.2014 - 6 U 106/13

    Befugnis zur Urteilsveröffentlichung nach Markenverletzung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.06.2015 - 4a O 45/14
    Generalpräventive Aspekte, die nicht im Zusammenhang mit dem Verhalten des Verletzers stehen, sind allenfalls am Rande zu berücksichtigen (weitergehend: OLG Frankfurt, GRUR 2014, 296, 297 f. - Sportreisen).
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2016 - 15 U 49/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine elektrofotographische

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 11.06.2015, Az. 4a O 45/14, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagten beantragen, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.06.2015, Az. 4a O 45/14 abzuändern und die Klage abzuweisen.

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