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   LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19   

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LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19 (https://dejure.org/2021,13587)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.01.2021 - 2a O 156/19 (https://dejure.org/2021,13587)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Januar 2021 - 2a O 156/19 (https://dejure.org/2021,13587)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Veranstaltungsbezeichnung Kiesgrube vor kalter Übernahme gerettet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (45)

  • LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 22/19
    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Es handelt sich um das Hauptsacheverfahren zu dem einstweiligen Verfügungsverfahren vor der Kammer unter dem Aktenzeichen 2a O 22/19 nebst weitergehender Ansprüche, die die Klägerin gegenüber den Beklagten aufgrund der Auseinandersetzung wegen der "Kiesgrube"-Events geltend macht.

    Die Klägerin beantragte am 15.02.2019 eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagten, deren Anträge weitestgehend den hiesigen ursprünglichen Klageanträgen zu Ziff. I. 1 und 2. sowie II. entsprachen und die die Kammer mit Urteil vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, weitestgehend erließ (Anlage HKLW 3).

    Nach Erlass der einstweiligen Verfügung der Kammer vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, gab der Prozessbevollmächtigte der Beklagten zu 3) unter dem 05.04.2019 und unter Bezugnahme auf das Verfahren LG Düsseldorf 2a O 22/19 die aus der Anlage HKLW 24 ersichtliche Erklärung unter anderem mit folgendem Inhalt ab:.

    Mit Schreiben vom 17.04.2019 gab die Klägerin den Beklagten die Gelegenheit zur Abgabe einer Abschlusserklärung hinsichtlich der einstweiligen Verfügung vom 03.04.2019, Az. 2a O 22/19, bis zum 25.04.2019 (Anlage HKLW 34).

    Die einstweilige Verfügung der Kammer, Az. 2a O 22/19, wurde vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 29.07.2019, I-20 U 34/19, im Wesentlichen (bis auf den Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit sowie den Streitwert) bestätigt (vgl. Anlage HKLW 37).

    Denn die als rechtsverbindlich anerkannte einstweilige Verfügung der Kammer vom 04.04.2019, Az. 2a O 22/19, entsprach den Klageanträgen zu Ziff. I. 1, I. 2. und II.

    Zwar haben sie trotz Aufforderung der Klägerin unter dem 17.04.2019 (Anlage HKLW 34) keine Abschlusserklärung hinsichtlich der einstweiligen Verfügung der Kammer unter dem Az. 2a O 22/19 abgegeben, was regelmäßig den Anlass zur Erhebung der Hauptsacheklage begründet (vgl. hierzu Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl. 2015, Rn. 634, m.w.N.).

  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Für einen Eingriff in den Schutzbereich des betroffenen Werktitels ist vielmehr in der Regel eine titelmäßige Verwendung erforderlich (BGH GRUR 2010, 642 Rn. 37 - WM-Marken).

    Nur dann, wenn sich der Werktitel zugleich auch zu einem Hinweis auf die Herkunft des gekennzeichneten Produkts aus einem Unternehmen entwickelt hat, kann eine kennzeichenmäßige Verwendung im herkömmlichen Sinne titelverletzend sein (BGH GRUR 2010, 642 Rn. 37 - WM-Marken; BGH GRUR 2016, 1300, 1302 Rn. 22 - Kinderstube, vgl. zu alledem Mielke in: BeckOK MarkenR, a.a.O., § 15 Rn. 26 f.).

    Es ist zwischenzeitlich höchstrichterlich anerkannt, dass Werktitelschutz als "sonstiges vergleichbares Werk" nach § 5 Abs. 1, 3 MarkenG auch für Veranstaltungen in Betracht kommt (BGH WRP 2010, 764 - WM-Marken).

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Nach der Rechtsprechung des BGH können unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen einen rechtswidrigen und schuldhaften Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb nach § 823 Abs. 1 BGB darstellen und Ansprüche auf Schadensersatz und Unterlassung begründen (BGH GRUR 2011, 152, Rz. 67 - Kinderhochstühle im Internet ; BGH GRUR 2005, 882 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung ; BGH GRUR 2006, 432 Rz. 20 - Verwarnung aus Kennzeichenrecht II ; BGH GRUR 2006, 433 Rz. 17 - Unbegründete Abnehmerverwarnung ).

    Insoweit ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung selbst dann, wenn das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist, nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig (BGH GRUR 2011, 152 Rn. 63 - Kinderhochstühle im Internet ; vgl. BGH GRUR 1994, 841 [843] - Suchwort ; BGH GRUR 2001, 354 [355] - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner ).

    Auch die Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB sind auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar (BGH GRUR 2011, 152 Rn. 63 - Kinderhochstühle im Internet , m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 29.07.2019 - 20 U 34/19

    "Kiesgrube": Namensstreit um ein Open-Air-Musik-Event

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Die einstweilige Verfügung der Kammer, Az. 2a O 22/19, wurde vom OLG Düsseldorf mit Urteil vom 29.07.2019, I-20 U 34/19, im Wesentlichen (bis auf den Ausspruch über die vorläufige Vollstreckbarkeit sowie den Streitwert) bestätigt (vgl. Anlage HKLW 37).

    Insoweit wird auf die nachfolgenden Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 29.07.2019, Az. I-20 U 34/19, S. 13 ff., Bezug genommen:.

    Insoweit wird wiederum vollumfänglich auf die folgenden Ausführungen des OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 29.07.2019, Az. I-20 U 34/19, S. 17 ff. Bezug genommen:.

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Insoweit ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung selbst dann, wenn das beanstandete Verhalten rechtmäßig ist, nur ausnahmsweise wettbewerbswidrig (BGH GRUR 2011, 152 Rn. 63 - Kinderhochstühle im Internet ; vgl. BGH GRUR 1994, 841 [843] - Suchwort ; BGH GRUR 2001, 354 [355] - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner ).

    Zudem kann sich der Abgemahnte durch eine negative Feststellungsklage schützen, da das erforderliche Feststellungsinteresse gegeben ist (Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler , a.a.O., § 4 Rn. 4.166; BGH GRUR 1995, 697 (699) - FUNNY PAPER ; BGH GRUR 2001, 354 (355) - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner ).

  • BGH, 31.01.2019 - I ZR 97/17

    Folgen der Zuordnung der Inhaberschaft am Werktitel der Werkzuordnung aus der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Es ist deshalb darauf abzustellen, wessen immaterielles Arbeitsergebnis mit dem Titel gekennzeichnet wird (BGH GRUR 2019, 535, juris Rn. 31 - Das Omen).

    Für das vom Gesetzgeber damit systematisch dem Werktitel an die Seite gestellte Unternehmenskennzeichen ist indes das Akzessorietätsprinzip anerkannt, d.h. das Unternehmenskennzeichen kann nicht frei, sondern nur zusammen mit dem durch es gekennzeichneten Geschäftsbetrieb veräußert und übertragen werden (BGH GRUR 2002, 972, 974,- FROMMIA; BGH GRUR 2019, 535, 538 - Das Omen; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 27 Rn. 76).

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Unternehmenskennzeichenrechte können nur akzessorisch übertragen werden, weil das Unternehmenskennzeichen an den Geschäftsbetrieb gebunden ist (BGH GRUR 2002, 972 - FROMMIA m.w.N.).

    Für das vom Gesetzgeber damit systematisch dem Werktitel an die Seite gestellte Unternehmenskennzeichen ist indes das Akzessorietätsprinzip anerkannt, d.h. das Unternehmenskennzeichen kann nicht frei, sondern nur zusammen mit dem durch es gekennzeichneten Geschäftsbetrieb veräußert und übertragen werden (BGH GRUR 2002, 972, 974,- FROMMIA; BGH GRUR 2019, 535, 538 - Das Omen; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering, a.a.O., § 27 Rn. 76).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Werke im kennzeichenrechtlichen Sinne sind damit alle immateriellen Arbeitsergebnisse, die als Gegenstand des Rechts- und Geschäftsverkehrs nach der Verkehrsanschauung bezeichnungsfähig sind (BGH GRUR 2012, 1265 Rn. 13 - Stimmt"s?).

    Die Unterscheidungskraft fehlt, wenn sich der Titel nach Wortwahl, Gestaltung und vom Verkehr zugemessener Bedeutung in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft (BGH GRUR 2012, 1265 Rn. 19 - Stimmt's).

  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    Unberechtigt ist eine Schutzrechtsverwarnung, wenn der geltend gemachte Anspruch mangels Rechtsverletzung tatsächlich nicht besteht (BGH WRP 2018, 950 Rn. 70 - Ballerinaschuh ), nämlich entweder das behauptete Recht nicht, noch nicht oder nicht mehr besteht oder wenn es zwar besteht, aber nicht verletzt wurde oder wenn die behaupteten Ansprüche aus dem verletzten Recht nicht hergeleitet werden können (Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler , 39. Aufl. 2021, UWG § 4 Rn. 4.170, m.w.N.).

    Ein Sorgfaltsverstoß des Schutzrechtsinhabers liegt daher dann nicht vor, wenn er sich seine Überzeugung durch gewissenhafte Prüfung gebildet oder wenn er sich bei seinen Überlegungen von vernünftigen und billigen Überlegungen hat leiten lassen (Köhler/Bornkamm/Feddersen/ Köhler , a.a.O., § 4 Rn. 4.180a-4.181; BGH WRP 2018, 950 Rn. 88 - Ballerinaschuh ).

  • OLG Stuttgart, 04.08.2011 - 2 U 74/10

    Titelschutzrecht: Werktitelschutz für die regelmäßige Durchführung einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2a O 156/19
    So kann z.B. die wiederkehrende Verleihung eines Preises nach bestimmten Kriterien für spezifische Leistungen (OLG Stuttgart BeckRS 2011, 26669 - Balthasar-Neumann-Preis), eine Messeveranstaltung (vgl. LG Stuttgart BeckRS 2008, 19663; LG Berlin GRUR-RR 2011, 137 - Country-Music-Messe/CMM) oder eine einheitliche Reihe eines bestimmten Orchesters mit inhaltlich besonderen charakteristischen N (KG GRUR-RR 2016, 505, 506 f. - Casual Concerts) eine für den Werktitelschutz ausreichende gedankliche Leistung mit kommunikativem Gehalt sein.

    Bei Veranstaltungskonzepten ist dies nach zutreffender Ansicht derjenige, der die Bestimmungsmacht über den Werkinhalt einschließlich des Werktitels als Werkeinheit hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 04.08.2011, 2 U 74/10, BeckRS 2011, 2669; Fezer, MarkenG, 4. Aufl. 2009, § 15 Rn. 307).

  • LG Düsseldorf, 03.04.2019 - 2a O 23/19
  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

  • BGH, 19.01.1979 - I ZR 166/76

    Brombeerleuchte

  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

  • OLG München, 10.12.2004 - 19 W 2836/04

    Kostentragungspflicht bei Klagerücknahme wegen Wegfall des Klageanlasses vor

  • BGH, 14.01.2016 - I ZR 61/14

    Wir helfen im Trauerfall - Wettbewerbsverstoß: Anforderungen an die Angaben von

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 152/96

    SZENE; Verwechslungsgefahr

  • OLG Nürnberg, 20.07.2004 - 3 W 1324/04

    Zur rechtsmissbräuchlichen Mehrfachverfolgung, in einem Fall, in dem das

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 170/08

    Ford-Vertragspartner

  • OLG Koblenz, 29.08.2014 - 6 U 850/14

    Nürburgring GmbH i.E. scheitert mit Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • OLG Karlsruhe, 18.06.2020 - 9 W 19/20

    Kostenentscheidung: Klagerücknahme wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen

  • BGH, 23.02.1995 - I ZR 15/93

    Abnehmerverwarnung - Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02

    Verwarnung aus Kennzeichenrecht II

  • KG, 13.07.2016 - 5 U 36/15

    Titelschutz für "Casual Concerts" des Deutschen Symphonie-Orchesters

  • OLG Frankfurt, 26.05.2015 - 11 U 18/14

    Urheberrechtlicher Schutz einer Bedienungsanleitung

  • OLG München, 30.04.2009 - 29 U 4978/08

    Markenschutz bei Verfilmung eines gemeinfreien Romans: Verwendung des Titels der

  • OLG Hamm, 06.12.2010 - 13 U 172/09

    Ersatzfähigkeit der Kosten für die Erstattung eines Sachverständigengutachtens

  • OLG Hamburg, 07.02.2005 - 3 W 14/05

    Ansprüche der FIFA hinsichtlich der Bezeichnung "WM 2006"

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 254/14

    Kinderstube - Markenrechtsverletzung: Einheitliches Werktitelrecht für

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02

    Das Telefon-Sparbuch

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

  • BGH, 20.09.2019 - V ZR 258/18

    Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur

  • LG Stuttgart, 22.11.2007 - 17 O 560/07

    Markenrecht: Werktitelschutz für eine Messeveranstaltung - ITeG

  • BGH, 15.06.1988 - I ZR 211/86

    "Verschenktexte"; Titelschutz für den Untertitel einer Druckschrift; Begriff der

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

  • BGH, 11.12.1973 - X ZR 14/70

    Verschulden des Verwarners

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 40/92

    Suchwort - Irreführung/Geschäftsverhältnisse; Prüfungspflicht bei Inseraten

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03

    Unbegründete Abnehmerverwarnung

  • BGH, 17.05.1989 - I ZR 181/87

    "Festival Europäischer Musik"; Kennzeichnungsschutz der Bezeichnung einer

  • BGH, 21.01.2010 - I ZR 47/09

    Kräutertee

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

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