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   LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 018 KLs - 85 Js 61/10 - 1/15   

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LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 018 KLs - 85 Js 61/10 - 1/15 (https://dejure.org/2017,2525)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.02.2017 - 018 KLs - 85 Js 61/10 - 1/15 (https://dejure.org/2017,2525)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - 018 KLs - 85 Js 61/10 - 1/15 (https://dejure.org/2017,2525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.02.2017)

    Korruption: Ex-Chef des NRW-Baubetriebs zu langer Haft verurteilt

Sonstiges

  • nrw.de (Terminmitteilung)

    Prozessauftakt im Strafverfahren um den Komplex "BLB"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (35)

  • LG Düsseldorf, 25.10.2012 - 10 KLs 9/12

    Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist für einen besonders schweren Fall der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Mit (rechtskräftigem) Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2012 - Az. 10 KLs 9/12 - wurde der Zeuge H wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.

    Ihre glaubhaften Aussagen werden gestützt durch das im Selbstleseverfahren eingeführte und auszugsweise mit Rechtskraftvermerk in der Hauptverhandlung verlesene Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 25. Oktober 2012 - Az. 10 KLs 9/12 (FA 8 Bl. 3295 ff.), in dem die Umstände genau so festgestellt wurden.

    Zur Strafbarkeit des Zeugen H führte das Landgericht Düsseldorf in dem rechtskräftigen und im Selbstleseverfahren eingeführten Urteil vom 25. Oktober 2012 (10 KLs 9/12 - 85 Js/11) aus:.

  • BGH, 28.10.2004 - 3 StR 460/03

    Bestechung (Konkretisierung der pflichtwidrigen Diensthandlung); Vorteilsnahme;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Die Diensthandlung muss nicht im Einzelnen festgelegt sein (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 3 StR 460/03, NStZ 2005, 214).

    Wenn zwischen den Beteiligten Einverständnis darüber besteht, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenkreises oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig werden soll, reicht es aus, dass die Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar ist (BGH, aaO, NStZ 2005, 214; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, NJW 1985, 391; vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, NJW 1993, 1085 mwN).

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Der Missbrauchstatbestand ist nicht erfüllt, wenn der Täter zwar grundsätzlich innerhalb seiner Befugnis tätig wird, aber die rechtsgeschäftliche Handlung in kollusivem Zusammenwirken mit einem Dritten vornimmt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NStZ 2006, 210; Fischer , aaO, § 266 Rn. 27).

    Zumindest der Betrag, den die Verkäuferin für die Bonusprovision an den Zeugen H aufwendete, hätte in Form eines Preisnachlasses an den BLB gewährt werden können (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, NStZ 2006, 110 mwN).

  • BGH, 29.04.2015 - 1 StR 235/14

    Besonders schwerer Fall von Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (unlautere

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Es handelte sich um einen Vorteil großen Ausmaßes gemäß §§ 332, 335 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NStZ 2016, 349; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

    a) Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall Der Angeklagte U hat sich von dem Zeugen H einen Vermögensvorteil von 138.000,00 Euro versprechen lassen, gefordert und angenommen als Gegenleistung dafür, dass er für den BLB den um 2 Mio. Euro überhöhten Kaufpreis als Diensthandlung akzeptierte mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer zusätzlichen Provision von 595.000,00 Euro für den Zeugen H. Es handelte sich um einen Vorteil großen Ausmaßes gemäß §§ 332, 335 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NStZ 2016, 349; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

  • BGH, 23.11.2015 - 5 StR 352/15

    Bestechlichkeit durch einen Schöffen (Gegenleistung für richterliche Handlung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Es handelte sich um einen Vorteil großen Ausmaßes gemäß §§ 332, 335 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NStZ 2016, 349; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

    a) Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall Der Angeklagte U hat sich von dem Zeugen H einen Vermögensvorteil von 138.000,00 Euro versprechen lassen, gefordert und angenommen als Gegenleistung dafür, dass er für den BLB den um 2 Mio. Euro überhöhten Kaufpreis als Diensthandlung akzeptierte mit dem Ziel der Erwirtschaftung einer zusätzlichen Provision von 595.000,00 Euro für den Zeugen H. Es handelte sich um einen Vorteil großen Ausmaßes gemäß §§ 332, 335 Abs. 1 Nr. 1a), Abs. 2 Nr. 1 StGB (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 23. November 2015 - 5 StR 352/15, NStZ 2016, 349; Beschluss vom 29. April 2015 - 1 StR 235/14, NStZ-RR 2015, 278).

  • BGH, 19.11.1992 - 4 StR 456/92

    Vorteilsnahme; Unrechtsvereinbarung zwischen einem Justizvollzugsbeamten und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Wenn zwischen den Beteiligten Einverständnis darüber besteht, dass der Amtsträger innerhalb eines bestimmten Aufgabenkreises oder Kreises von Lebensbeziehungen in eine gewisse Richtung tätig werden soll, reicht es aus, dass die Diensthandlung nach ihrem sachlichen Gehalt zumindest in groben Umrissen erkennbar ist (BGH, aaO, NStZ 2005, 214; Urteil vom 29. Februar 1984 - 2 StR 560/83, NJW 1985, 391; vom 19. November 1992 - 4 StR 456/92, NJW 1993, 1085 mwN).
  • BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

    Bestechlichkeit; Verletzung des Dienstgeheimnisses; Anstiftung; Verwarnung mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Keine Geheimnisse sind Tatsachen, die offenkundig sind oder sich aus allgemeinen Quellen ohne Weiteres ermitteln lassen (BGH, Urteil vom 9. Dezember 2002 - 5 StR 276/02, NJW 2003, 979; vom 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99, NStZ 2000, 596; Fischer , aaO, § 353b Rn. 13 mwN).
  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 488/00

    Verletzung des Dienstgeheimnisses durch "Negativauskunft" eines Polizeibeamten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Ein Geheimnis im Sinne der Norm ist eine Tatsache, deren Kenntnis nicht über einen begrenzten Personenkreis hinausgeht und die geheimhaltungsbedürftig ist (BGH, Urteil vom 30. Januar 1957 - 2 St E 18/56, NJW 1957, 680; vom 23. März 2001 - 2 StR 488/00, MMR 2001, 605; vom 15. November 2012 - 2 StR 388/12, NStZ-RR 2013, 110; Fischer , aaO, § 353b Rn. 10 mwN).
  • BGH, 23.10.2002 - 1 StR 541/01

    Zu Zuwendungen an den Chefarzt einer Universitätsklinik

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Drittvorteile sind ebenso erfasst wie eigene Vorteile; auf die Eigennützigkeit des Amtsträgers kommt es nicht (mehr) an (vgl. BGH, Urteil vom 10. März 1983 - 4 StR 375/82, NJW 1983, 2509; vom 23. Oktober 2002 - 1 StR 541/01, NJW 2003, 763 mwN; Fischer , 64. Aufl. 2017, § 332 Rn. 3, § 331 Rn. 11).
  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 138/01

    Urteil im Hildesheimer Korruptionsprozeß im wesentlichen bestätigt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2017 - 18 KLs 1/15
    Steht dem Amtsträger ein Ermessens- oder Gestaltungsspielraum zu, kann die Pflichtwidrigkeit auch darin bestehen, dass er sich nicht ausschließlich von sachlichen Gesichtspunkten leiten lässt, sondern auch die ihm zugewandten oder zugesagten Vorteile in die Abwägung einfließen lässt (BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 - 5 StR 323/06, NStZ-RR 2008, 13; vom 21. März 2002 - 5 StR 138/01, NJW 2002, 2257 mwN).
  • BGH, 09.12.2002 - 5 StR 276/02

    Freispruch des Sächsischen Datensschutzbeauftragten bestätigt

  • BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02

    Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem

  • BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00

    Verfolgungsverjährung bei der Untreue (Vollständiger Schadenseintritt;

  • BGH, 28.10.2004 - 4 StR 59/04

    Nicht geringe Menge bei Khat-Pflanzen (Wirkstoffgehalt; Cathinon; allgemeine

  • BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06

    Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung;

  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82

    Ludwig Poullain

  • BGH, 19.06.2008 - 3 StR 90/08

    Freisprüche vom Vorwurf der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit

  • BGH, 26.11.2008 - 5 StR 440/08

    Beihilfe zur Untreue (Strafrahmenverschiebung bei strafbegründenden besonderen

  • BFH, 22.10.1970 - V R 171/66

    Makler - Vermittlungsleistung - Nachträgliche Absprache - Provision -

  • BGH, 30.01.1957 - 2 StE 18/56
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
  • BGH, 29.02.1984 - 2 StR 560/83

    Diensthandlung - Bestimmtheit - Amtsträger - Gegenleistung - Künftiges Verhalten

  • LG Wuppertal, 19.12.2002 - 26 KLs 17/02

    Vorteilsannahme durch die Entgegennahme von Parteispenden; Schutzgut des

  • BGH, 14.10.1988 - 2 StR 86/88

    Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung - Verjährung der Untreue nach

  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 206/11

    Untreue; psychische Beihilfe (objektiv fördernde Funktion; konkrete

  • BGH, 15.11.2012 - 2 StR 388/12

    Verletzung des Dienstgeheimnisses (Geheimnisbegriff: Negativauskünfte über

  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 586/12

    Beihilfe zum Bandendiebstahl (Beendigung; Zusage von Tatbeiträgen;

  • BGH, 15.03.2016 - 5 StR 26/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (fehlende Darlegungen zur hinreichend

  • BGH, 29.11.2016 - 3 StR 291/16

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Tat als Ausfluss der Bandenabrede; Gewerbsmäßigkeit;

  • BGH, 05.07.1995 - 2 StR 137/95

    Beweiswürdigung eines misslungenen oder gar nicht erst erbrachten Alibibeweises

  • BGH, 21.01.1998 - 5 StR 469/97

    Verwertung eines widerlegten Alibis im Rahmen der Beweiswürdigung zum Nachteil

  • BGH, 17.12.1993 - 2 StR 666/93

    Betäubungsmittel: unerlaubte Einfuhr - Mittäterschaft durch bloße körperliche

  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/97
  • ArbG Düsseldorf, 23.07.2012 - 14 Ca 7125/10

    Befristung eines freien bzw. arbeitnehmerähnlichen Dienstverhältnisses ohne

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