Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4b O 97/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentverletzung betreffend eine Vorrichtung zum Bearbeiten eines band- oder plattenförmigen metallischen Werkstücks; Gebrauchmachen von der technischen Lehre der Schutzrechte; Erkennen der Schutzrechtsverletzung bei Anwendung der im Geschäftsverkehr erforderlichen ...
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Metallbearbeitungsmaschinen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.05.1968 - X ZR 42/66
Rechtmäßigkeit einer Versagung des Vorbenutzungsrechts - Anforderung an die …
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4b O 97/13
Daraus ergibt sich, dass ein Schutzbedürfnis desjenigen, der eine Erfindung vor deren Anmeldung zum Patent benutzt hatte, nicht mehr besteht, wenn er die Benutzung im Zeitpunkt der Anmeldung endgültig aufgegeben hat (BGH GRUR 1969, 35 - Europareise).Die Anwartschaft auf das Vorbenutzungsrecht geht unter, und ein Vorbenutzungsrecht entsteht demnach nicht, wenn die Benutzung vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag freiwillig endgültig oder für eine völlig unbestimmte Zeit wieder aufgegeben wird (BGH GRUR 1965, 411 - Lacktränkeeinrichtung; GRUR 1969, 35 - Europareise).
- BGH, 07.01.1965 - Ia ZR 151/63
Patentrechtliche Unterlassungsansprüche und Schadensersatzansprüche - Sinn und …
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4b O 97/13
Die Anwartschaft auf das Vorbenutzungsrecht geht unter, und ein Vorbenutzungsrecht entsteht demnach nicht, wenn die Benutzung vor dem Anmelde- bzw. Prioritätstag freiwillig endgültig oder für eine völlig unbestimmte Zeit wieder aufgegeben wird (BGH GRUR 1965, 411 - Lacktränkeeinrichtung; GRUR 1969, 35 - Europareise). - LG Düsseldorf, 17.04.2007 - 4b O 70/06
Multimeter
Auszug aus LG Düsseldorf, 16.10.2014 - 4b O 97/13
Gleiches gilt für die Erhebung einer 1, 8-Gebühr, die grundsätzlich in Patentsachen nicht zu beanstanden ist (LG Düsseldorf; Urteil vom 17.04.2007, 4b O 70/06).