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   LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17   

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https://dejure.org/2017,24792
LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17 (https://dejure.org/2017,24792)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.07.2017 - 4a O 66/17 (https://dejure.org/2017,24792)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 4a O 66/17 (https://dejure.org/2017,24792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Die Rasierklingeneinheit des Nassrasierers "Gillette Mach 3" darf nicht nachgemacht werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wilkinson darf keine Ersatzklingen für Gillette Mach 3 anbieten - Patentverletzung durch Nachahmung der Rasierklingeneinheiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Düsseldorfer (Bart-)Haarspaltereien

  • lto.de (Kurzinformation)

    Billigere Rasierklingen verboten: Gillette siegt im Patentstreit über Wilkinson

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Rasierklingen-Streit - Wilkinson soll eine patentierte Klingeneinheit für Gillette-Nassrasierer kopiert haben

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 18.07.2017)

    Rasiererkrieg: Billige Ersatzklingen gestoppt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Gillette vs. Wilkinson

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Nassrasierer "Gillette Mach 3" darf nicht nachgemacht werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2010 - 2 U 126/09

    Verfügungsgrund im Patentverletzungsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Bei dieser Sachlage muss für den Erlass bzw. die Bestätigung der einstweiligen Verfügung der Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechtes hinreichend gesichert sein, so dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010, Az. I-2 U 126/09, Rn. 43 bei Juris - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf InstGE 9, 140 - Olanzapin; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Einen hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann der insoweit darlegungsbelastete Verfügungskläger in erster Linie dann nachweisen, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010, Az. I-2 U 126/09, Rn. 43 bei Juris = InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).

    Von diesem grundsätzlichen Erfordernis einer günstigen Rechtsbestandsentscheidung in einem kontradiktorischen Verfahren kann in bestimmten Konstellation abgesehen werden, wobei das OLG Düsseldorf verschiedene Fallgruppen genannt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010 - Az. I-2 U 126/09, Rn. 49 bei Juris - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013 - Az. I-2 U 94/12, 2 U 94/12, Rn. 18 ff. bei Juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.05.2008 - 2 W 47/07

    Olanzapin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Bei dieser Sachlage muss für den Erlass bzw. die Bestätigung der einstweiligen Verfügung der Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechtes hinreichend gesichert sein, so dass eine fehlerhafte, in einem etwa nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu revidierende Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010, Az. I-2 U 126/09, Rn. 43 bei Juris - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf InstGE 9, 140 - Olanzapin; OLG Karlsruhe, InstGE 11, 143 - VA-LVD-Fernseher).

    Einen hinreichend gesicherten Rechtsbestand kann der insoweit darlegungsbelastete Verfügungskläger in erster Linie dann nachweisen, wenn das Verfügungspatent bereits ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.04.2010, Az. I-2 U 126/09, Rn. 43 bei Juris = InstGE 12, 114 - Harnkatheterset; OLG Düsseldorf, InstGE 9, 140, 146 - Olanzapin).

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2013 - 2 U 87/12

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Außergewöhnliche Umstände werden regelmäßig bei Patentverletzungen durch Generika-Hersteller zulasten von Orignalpräparaten angenommen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 236 - Flupirtin-Maleat; Kühnen, a.a.O., Rn. G.58).
  • LG Düsseldorf, 18.03.2008 - 4a O 4/08

    Dosierinhalator

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Dies ist vergleichbar mit dem Fall, dass das einstweilige Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren geführt wird - was wiederum den Verzicht auf ein durchgeführtes Rechtsbestandsverfahren ermöglicht (Kammer, Urteil vom 18.03.2008 - Az. 4a O 4/08 Rn. 53 bei Juris - Dosierinhalator; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer; Kühnen, a.a.O., Rn. G.67).
  • LG Düsseldorf, 19.08.2004 - 4b O 199/04

    Verfügungspatent hinsichtlich eines Verfahren zum Beschneiden von mehrlagigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Dies ist vergleichbar mit dem Fall, dass das einstweilige Verfügungsverfahren wie ein Hauptsacheverfahren geführt wird - was wiederum den Verzicht auf ein durchgeführtes Rechtsbestandsverfahren ermöglicht (Kammer, Urteil vom 18.03.2008 - Az. 4a O 4/08 Rn. 53 bei Juris - Dosierinhalator; LG Düsseldorf, InstGE 5, 231, 233 - Druckbogenstabilisierer; Kühnen, a.a.O., Rn. G.67).
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 2 U 35/15

    Durchsetzung von Patentansprüchen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Aber auch bei solchen Ausnahmekonstellationen muss das Verletzungsgericht vom Rechtsbestand des Verfügungsschutzrechts überzeugt sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2015 - I-2 U 35/15; Kühnen, a.a.O., Rn. G.53).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Für die Annahme, dass die schuldhafte Verletzung eines Patents durch eine Gesellschaft, die ein Produkt herstellt oder in den inländischen Markt einführt, auf einem schuldhaften Fehlverhalten ihres gesetzlichen Vertreters beruht, bedarf es im Regelfall keines näheren Klägervortrags und keiner näheren tatrichterlichen Feststellungen zu den dafür maßgeblichen Handlungen des gesetzlichen Vertreters (BGH, GRUR 2016, 257 - Glasfasern II).
  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Da der Patentanspruch vom Grundsatz her so auszulegen ist, dass Ausführungsbeispiele vom Schutzbereich erfasst werden (BGH, GRUR 2015, 875, 876 Rn. [16] - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 Rn. [26] - Zugriffsrechte), kann davon ausgegangen werden, dass es nicht aus dem Schutzbereich von Anspruch 1 herausführt, wenn neben der Förderung durch das Zusammenspiel von Keilnut und Keilstruktur weitere Maßnahmen eine ordnungsgemäße Ausrichtung sicherstellen.
  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Da der Patentanspruch vom Grundsatz her so auszulegen ist, dass Ausführungsbeispiele vom Schutzbereich erfasst werden (BGH, GRUR 2015, 875, 876 Rn. [16] - Rotorelemente; BGH, GRUR 2015, 159 Rn. [26] - Zugriffsrechte), kann davon ausgegangen werden, dass es nicht aus dem Schutzbereich von Anspruch 1 herausführt, wenn neben der Förderung durch das Zusammenspiel von Keilnut und Keilstruktur weitere Maßnahmen eine ordnungsgemäße Ausrichtung sicherstellen.
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2014 - 2 U 74/13

    Zielführungssystem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.07.2017 - 4a O 66/17
    Allerdings können sie mittelbar eine bestimmte, in den übrigen Merkmalen nicht zum Ausdruck kommende Konstruktion umschreiben, nämlich dergestalt, dass diese Bauteile so ausgebildet sein müssen, dass sie die im Patentanspruch erwähnte Wirkung herbeiführen können (BGH, GRUR 2009, 837 - Bauschalungsstütze; BGH, GRUR 2012, 475 - Elektronenstrahltherapiesystem; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.05.2014 - Az. I-2 U 74/13, S. 31 des Urteilsumdruck; Schulte-Rinken/Kühnen, PatG, 9. Aufl. 2014, § 14 Rn. 84).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 94/12

    Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung im Patentverletzungsverfahren

  • LG Düsseldorf, 13.05.2011 - 4b O 88/11
  • BGH, 24.01.2012 - X ZR 88/09

    Elektronenstrahltherapiesystem

  • BGH, 17.09.2009 - Xa ZR 2/08

    MP3-Player-Import

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2009 - 6 U 61/09

    Patentverletzungsverfahren: Vorliegen eines Verfügungsgrundes für den Erlass

  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 140/05

    Bauschalungsstütze

  • BGH, 05.03.1996 - X ZB 13/92

    "Lichtbogen-Plasma-Beschichtungssystem"; Voraussetzungen der Teilung eines

  • BGH, 12.07.1990 - X ZR 121/88

    Umfang des Schutzbereichs eines Patents; Voraussetzungen einer Patentverletzung

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/95

    "Weichvorrichtung II"; Umfang des Patentschutzbegehrens

  • OLG Düsseldorf, 01.03.2007 - 2 U 98/06

    Unterlassungsanspruch wegen Verletzung des Patents eines Schaltmechanismus für

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2018 - 15 U 66/17

    Wilkinson darf keine Rasierklingeneinheiten passend für den Nassrasierer

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.07.2017, Az. 4a O 66/17, teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 18.07.2017, Az. 4a O 66/17, wird zurückgewiesen.

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