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   LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05   

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LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05 (https://dejure.org/2017,57936)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2017 - 4a O 142/05 (https://dejure.org/2017,57936)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2017 - 4a O 142/05 (https://dejure.org/2017,57936)
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  • LG Düsseldorf, 02.08.2007 - 4a O 253/06

    Stangenverschluss

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Insoweit ist zuletzt durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. August 2007 (Az.: 4a O 253/06, Anlage B145), bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.Februar 2009 (Az.: I-2 U 80/07, Anlage B 146), entschieden worden, dass die seit dem 10. September 1997 vertriebenen Stangenverschlüsse das Klagepatent "XXY nicht verletzen.

    Erst im Jahre 1997 ist es der Beklagten sodann gelungen, ihre Verschlüsse so weit abzuwandeln und dadurch eine Alternative zu den klagepatentgemäßen Lehren zu schaffen, dass weitere Verletzungshandlungen vermieden werden konnten (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 2. August 2007, Az. 4a O 253/06, bestätigt durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 12. Februar 2009, I-2 U 80/07).

    Im vorliegenden Fall haben die Beklagten Umsatzzahlen vorgelegt (vgl. Anlagen B 148 und B 150), welche belegen, dass die Umstellung der Stangenschlösser zum 10. September 1997 auf eine nicht die Klagepatente verletzende Alternativlösung (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 2. August 2008, Az. 4a O 253/06, vorgelegt als Anlage B 145, bestätigt durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 12. Februar 2009, Az.: I-2 U 80/07, vorgelegt als Anlage B 146) nicht zu wesentlichen Umsatzeinbußen geführt hat.

  • OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 2 U 80/07

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für einen Stangenverschluss

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Insoweit ist zuletzt durch Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 2. August 2007 (Az.: 4a O 253/06, Anlage B145), bestätigt durch das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.Februar 2009 (Az.: I-2 U 80/07, Anlage B 146), entschieden worden, dass die seit dem 10. September 1997 vertriebenen Stangenverschlüsse das Klagepatent "XXY nicht verletzen.

    Erst im Jahre 1997 ist es der Beklagten sodann gelungen, ihre Verschlüsse so weit abzuwandeln und dadurch eine Alternative zu den klagepatentgemäßen Lehren zu schaffen, dass weitere Verletzungshandlungen vermieden werden konnten (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 2. August 2007, Az. 4a O 253/06, bestätigt durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 12. Februar 2009, I-2 U 80/07).

    Im vorliegenden Fall haben die Beklagten Umsatzzahlen vorgelegt (vgl. Anlagen B 148 und B 150), welche belegen, dass die Umstellung der Stangenschlösser zum 10. September 1997 auf eine nicht die Klagepatente verletzende Alternativlösung (vgl. hierzu Urteil der Kammer vom 2. August 2008, Az. 4a O 253/06, vorgelegt als Anlage B 145, bestätigt durch Urteil des OLG Düsseldorf vom 12. Februar 2009, Az.: I-2 U 80/07, vorgelegt als Anlage B 146) nicht zu wesentlichen Umsatzeinbußen geführt hat.

  • BGH, 17.12.2002 - X ZR 155/99

    Rechtsschutzbedürfnis im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Durch Urteil vom 17. Dezember 2002 (Az.: X ZR 155/99; Anlage K 7), berichtigt durch Beschluss vom 19. Februar 2003 (ebenfalls Anlage K 7), hat der BGH das Klagepa-tent "XXX mit der Maßgabe teilweise für nichtig erklärt, dass in seinem Patentanspruch 1 die Worte "oder mit ihm verschraubten" entfallen.

    - des Landgerichts Düsseldorf vom 15. April 1998 - 4 O 192/92 -, nach Maßgabe der Einschränkung des Patents EP 0 261 XXX durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2002 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 19. Februar 2003 - X ZR 155/99 -,.

    - des Landgerichts Düsseldorf vom 9. Oktober 1997 - 4 O 452/96 - / Ober-landesgerichts Düsseldorf vom 21. Januar 1999 - 2 U 150/97 -, nach Maßgabe der Einschränkung des Patents EP 0 261 XXX durch das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Dezember 2002 in Verbindung mit dem Berichtigungsbeschluss vom 19. Februar 2003 - X ZR 155/99 -,.

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 277/00

    "Feststellungsinteresse III"; Feststellungsinteresse im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Dass die vorangegangenen Feststellungsurteile zu einer rechtskräftigen Feststellung der Schadensersatzansprüche geführt hat, folgt aus der höchstrichterlichen, auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelten Rechtsprechung und der weit überwiegenden Auffassung in der Literatur: Hiernach bedeutet auch ein Fest-stellungsurteil, mit dem die Schadensersatzpflicht des Schädigers dem Grunde nach und ohne Bezifferung der Schadenshöhe festgestellt wird, eine Feststellung des An-spruches im Sinne von § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 218 BGB a.F. Im Umfang der Rechtskraft eines solchen Feststellungurteils werden daher kürzere Verjährungsfristen durch die dreißigjährige Verjährungsfrist wegen rechtskräftiger Feststellung des Anspruchs verdrängt (BGH GRUR 2003, 900 - Feststellungsinte-resse; BGH NJW-RR 1989, 215; BGH VersR 1980, 927; aus dem Schrifttum zur frü-heren Rechtslage siehe Grothe in: MünchKomm z. BGB, 4. Aufl., § 218 Rdn. 1ff.; Soegel/Walter, Komm. z. BGB, 12. Aufl., § 218 Rdn. 3; Palandt / Heinreichs, Komm. z. BGB, 61. Aufl., § 218 Rn. 1; zur jetzigen Rechtslage nach neuem Verjährungsrecht siehe Grothe in: MünchKomm z. BGB, 7. Aufl., § 197 Rdn. 17; Henrich in Bam-berger/Roth, Online-Komm. z. BGB, 41. Edition, § 197 Rdn. 12; Palandt / Ellenberg, Komm. z. BGB, 76. Aufl., § 197 Rdn. 7; ebenso ausdrücklich für Fälle des Scha-densersatzes wegen Patentverletzung Benkard/Grabinski/Zülch, Komm. z. PatG, § 141 Rdn. 4; Fitzner/Lutz/Bodewig/Rinken, Patentrechtskomm., 4. Aufl., § 141 PatG Rdn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl. Rdn. E 568).
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Ein solcher weiterer Zinsanspruch für frühere Zeiträume käme nur in Betracht als selbständiger Schadensposten aus § 139 Abs. 2 PatG, also den Ersatz von Zinsen unter dem Gesichtspunkt der entgangenen Kapitalnutzung in entsprechender Anwendung des § 668 BGB (OLG InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II; im Ergebnis ebenso BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse, Rdn. 44; Schulte/Voß/Kühnen, Komm. z. PatG, 9. Aufl., § 139 Rdn. 135).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Das könnte nur in ganz außerordentlichen Fällen angenommen werden, wenn etwa durch die Erfindung ein völlig neuer Gebrauchsgegenstand hervorgebracht würde, der überdies neue Einsatzgebiete erschließt, so dass er nicht ohne Nutzung des Klageschutzrechts durch einen anderen Gegenstand ersetzt werden könnte (OLG Düsseldorf InstGE 5, 251, 266 - Lifter und GRUR-RR 2007, 378 - Schwerlastregal II).
  • BGH, 29.05.1962 - I ZR 132/60

    Dia-Rähmchen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Normativ muss der herauszugebende Gewinn dabei in einer solchen Beziehung zum Schutzrecht und der Verletzungshandlung stehen, dass dieser Gewinnanteil billigerweise dem Verletzten gebührt (vgl. BGH GRUR 1962, 509 - Dia-Rähmchen II).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Dass die vorangegangenen Feststellungsurteile zu einer rechtskräftigen Feststellung der Schadensersatzansprüche geführt hat, folgt aus der höchstrichterlichen, auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelten Rechtsprechung und der weit überwiegenden Auffassung in der Literatur: Hiernach bedeutet auch ein Fest-stellungsurteil, mit dem die Schadensersatzpflicht des Schädigers dem Grunde nach und ohne Bezifferung der Schadenshöhe festgestellt wird, eine Feststellung des An-spruches im Sinne von § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 218 BGB a.F. Im Umfang der Rechtskraft eines solchen Feststellungurteils werden daher kürzere Verjährungsfristen durch die dreißigjährige Verjährungsfrist wegen rechtskräftiger Feststellung des Anspruchs verdrängt (BGH GRUR 2003, 900 - Feststellungsinte-resse; BGH NJW-RR 1989, 215; BGH VersR 1980, 927; aus dem Schrifttum zur frü-heren Rechtslage siehe Grothe in: MünchKomm z. BGB, 4. Aufl., § 218 Rdn. 1ff.; Soegel/Walter, Komm. z. BGB, 12. Aufl., § 218 Rdn. 3; Palandt / Heinreichs, Komm. z. BGB, 61. Aufl., § 218 Rn. 1; zur jetzigen Rechtslage nach neuem Verjährungsrecht siehe Grothe in: MünchKomm z. BGB, 7. Aufl., § 197 Rdn. 17; Henrich in Bam-berger/Roth, Online-Komm. z. BGB, 41. Edition, § 197 Rdn. 12; Palandt / Ellenberg, Komm. z. BGB, 76. Aufl., § 197 Rdn. 7; ebenso ausdrücklich für Fälle des Scha-densersatzes wegen Patentverletzung Benkard/Grabinski/Zülch, Komm. z. PatG, § 141 Rdn. 4; Fitzner/Lutz/Bodewig/Rinken, Patentrechtskomm., 4. Aufl., § 141 PatG Rdn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl. Rdn. E 568).
  • BGH, 24.06.1980 - VI ZR 188/78

    Verjährung von Rentenansprüchen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Dass die vorangegangenen Feststellungsurteile zu einer rechtskräftigen Feststellung der Schadensersatzansprüche geführt hat, folgt aus der höchstrichterlichen, auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes entwickelten Rechtsprechung und der weit überwiegenden Auffassung in der Literatur: Hiernach bedeutet auch ein Fest-stellungsurteil, mit dem die Schadensersatzpflicht des Schädigers dem Grunde nach und ohne Bezifferung der Schadenshöhe festgestellt wird, eine Feststellung des An-spruches im Sinne von § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 218 BGB a.F. Im Umfang der Rechtskraft eines solchen Feststellungurteils werden daher kürzere Verjährungsfristen durch die dreißigjährige Verjährungsfrist wegen rechtskräftiger Feststellung des Anspruchs verdrängt (BGH GRUR 2003, 900 - Feststellungsinte-resse; BGH NJW-RR 1989, 215; BGH VersR 1980, 927; aus dem Schrifttum zur frü-heren Rechtslage siehe Grothe in: MünchKomm z. BGB, 4. Aufl., § 218 Rdn. 1ff.; Soegel/Walter, Komm. z. BGB, 12. Aufl., § 218 Rdn. 3; Palandt / Heinreichs, Komm. z. BGB, 61. Aufl., § 218 Rn. 1; zur jetzigen Rechtslage nach neuem Verjährungsrecht siehe Grothe in: MünchKomm z. BGB, 7. Aufl., § 197 Rdn. 17; Henrich in Bam-berger/Roth, Online-Komm. z. BGB, 41. Edition, § 197 Rdn. 12; Palandt / Ellenberg, Komm. z. BGB, 76. Aufl., § 197 Rdn. 7; ebenso ausdrücklich für Fälle des Scha-densersatzes wegen Patentverletzung Benkard/Grabinski/Zülch, Komm. z. PatG, § 141 Rdn. 4; Fitzner/Lutz/Bodewig/Rinken, Patentrechtskomm., 4. Aufl., § 141 PatG Rdn. 8; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl. Rdn. E 568).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 25.04.2017 - 4a O 142/05
    Grund dafür kann die Vertriebsstruktur des Verletzers sein, so dass dieser kausale Anteil für den tatsächlich erzielten Gewinn nicht vernachlässigt werden darf (BGH GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Aufl., Kap. I Rdn. 193).
  • SG Lüneburg, 25.01.1995 - S 2 U 113/93

    Nierenzellkarzinom nicht Folge einer Berufskrankheit

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