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LG Düsseldorf, 25.05.2016 - 19 T 12/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 105 Abs. 4 Nr. 1, 113 Abs. 1, 127; GNotKG KV Nr. 22200 Ziff. 5
Notarkosten; Anmeldung der Auflösung und des Erlöschens einer Prokura bei einer GmbH
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anmeldung der Auflösung einer GmbH und des Erlöschens einer Prokura als zwei verschiedene Tatsachen; Zugrundelegung des Mindestwerts hinsichtlich Geschäftswerts; Wert der Anmeldung zum Handelsregister
- ra.de
- notar-drkotz.de
Notargebühren - GmbH-Auflösung und Erlöschen einer Prokura
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anmeldung einer GmbH-Auflösung und Erlöschen einer Prokura sind zwei verschiedene Tatsachen
Papierfundstellen
- NZG 2016, 1346
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.2008 - V ZB 89/08
Geschäftswert für die Beglaubigung der Unterschriften der Wohnungseigentümer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 25.05.2016 - 19 T 12/16
Der Notar kann die beanstandete Kostenberechnung noch während des gerichtlichen Verfahrens ändern (…vgl. NK-GK/Heinemann, § 127 GNotKG Rn. 75;… Neie in: Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, § 127 Rn. 67;… Leipziger-GNotKG/Wudy, § 128 Rn. 29; vgl. auch BGH RNotZ 2009, 107, noch zum Beschwerdeverfahren gem. § 156 KostO).
- BGH, 26.01.2023 - III ZB 9/22
Notar; Beurkundung eines Teuhänderwechsels; Geschäftswert; …
Dem steht das von der Beteiligten zu 1 angeführte Verschlechterungsverbot nicht entgegen, weil dieses eine Erhöhung der Wertansätze nicht schlechthin verbietet (vgl. OLG Hamm, JurBüro 1992, 343, 345; LG Osnabrück, JurBüro 1996, 208, 209; LG Düsseldorf MittBayNot 2016, 548; LG Halle (Saale)…, Beschluss vom 5. September 2017 - 4 OH 21/16, juris Rn. 11;… Uhl in Toussaint, Kostenrecht, 52. Aufl., § 128 GNotKG Rn. 16 f;… Waldner in Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, §§ 127 bis 130, Rn. 55;… Wudy in LK-GNotKG, 3. Aufl., § 128 Rn. 106) und der Betrag von 715, 19 EUR weder die Summe der angefochtenen Kostenberechnung noch - sollte es darauf ankommen - die Gebührenhöhe, die das Landgericht für zutreffend gehalten hat, übersteigt.