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   LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4 b O 417/02   

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LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4 b O 417/02 (https://dejure.org/2004,22360)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.01.2004 - 4 b O 417/02 (https://dejure.org/2004,22360)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Januar 2004 - 4 b O 417/02 (https://dejure.org/2004,22360)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung sowie Auskunftserteilung und Schadensersatz im Hinblick auf das Kombinationszeichen und den Zusatz "Club" als Firmenmarke; Ähnlichkeit von Marken undÄhnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen; Prüfung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 110/97

    ARD-1

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Marke, so dass ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann, und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel; GRUR 2000, 608 - ARD 1; EuGH 2000, 504 - Adidas).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen (vgl. GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel; GRUR 2000, 608 - ARD 1 m.w.N.).

    Schließlich lässt sich auch nicht die Gefahr des gedanklichen Inverbindungbringens beider Marken (vgl. BGH GRUR 2000, 608 - ARD), d.h. die Annahme wirtschaftlicher oder organisatorischer Verbindungen zwischen den Markenbenutzern, feststellen.

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren/Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der Marke, so dass ein geringerer Grad an Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad an Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann, und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel; GRUR 2000, 608 - ARD 1; EuGH 2000, 504 - Adidas).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs ist bei der Prüfung der markenrechtlichen Verwechslungsgefahr auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen abzustellen (vgl. GRUR 2000, 605 - comtes/ComTel; GRUR 2000, 608 - ARD 1 m.w.N.).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Dabei ist auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 856 - Attache/Tisserand; EuGH NJW 2000, 1173 - Liftin).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 223/97

    ATTACHÉ/TISSERAND; Verwechslungsgefahr aufgrund des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Dabei ist auf den durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 856 - Attache/Tisserand; EuGH NJW 2000, 1173 - Liftin).
  • BGH, 08.07.1999 - I ZB 49/96

    Prägende Wirkung des Gesamteindrucks einer Marke

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Wird aus einer älteren Marke (hier: ......) ein jüngeres Zeichen (hier: ...... Club) angegriffen, das aus der Marke und weiteren Bestandteilen besteht, dann bestimmt jene nicht automatisch den Gesamteindruck des Zeichens (vgl. BGH NJW-RR 2000, 421 - Rausch/Elfi Rauch).
  • BPatG, 22.04.1997 - 17 W (pat) 3/97
    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Bloße Mutmaßungen reichen aber ebensowenig wie rein assoziative Verbindungen aus, um die Gefahr eines markenrechtlich relevanten Inverbindungsbringens zweier Marken zu begründen (vgl. BGH EuZW 2000, 931 - Adidas; GRUR 1998, 39 - Sabel/Puma).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Zwar kann einem einzelnen Zeichenbestandteil eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen und deshalb bei Übereinstimmung von Zeichen im jeweils prägenden Bestandteil die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen zu bejahen sein; hierfür reicht jedoch nicht schon aus, dass das übereinstimmende Zeichen mitprägend ist, vielmehr müssen die weiteren Bestandteile für den Verkehr in einer Weise zurücktreten, dass sie für den Gesamteindruck vernachlässigt werden können (vgl. BGH WRP 1999, 936 - HONKA).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus LG Düsseldorf, 27.01.2004 - 4b O 417/02
    Marken wirken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht; in der Regel reicht bereits die hinreichende Übereinstimmung in einer der genannten Hinsichten für die Annahme einer Verwechslungsgefahr aus (vgl. BGH GRUR 1999, 241 - Lions).
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