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   LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14   

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LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14 (https://dejure.org/2015,41015)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2015 - 4a O 49/14 (https://dejure.org/2015,41015)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2015 - 4a O 49/14 (https://dejure.org/2015,41015)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen mittelbarer Verletzung des deutschen Teils des Europäischen Patents mit der Bezeichnung "Vakuumtransportsystem für Abwasser"; Schutzfähigkeit des Klagepatents hinsichtlich Stands der Technik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist daher nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Es ist Sache des Schutzrechtsinhabers, dazu vorzutragen, inwieweit der Verletzergewinn auf der Schutzrechtsverletzung beruht (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

    Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; Kühnen, aaO, Rn. 2699; Voß/Kühnen in: Schulte, aaO, § 139 Rn. 129 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 04.10.2012 - 2 U 76/11

    Halterung für Kabelschloss

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Diese Grundsätze sind im Patentrecht anwendbar (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss).

    Den Verletzer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, in welcher Höhe welche Kosten entstanden sind und dass diese im konkreten Fall ausschließlich den schutzrechtsverletzenden Gegenständen zuzuordnen sind (OLG Düsseldorf, 2 U 76/11, BeckRS 2013, 11915 - Kabelschloss; OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Insoweit geht es jedoch nicht um eine adäquate Kausalität, sondern um eine wertende Betrachtung, wie sie bei einer Mitverschuldensabwägung üblich ist (BGH GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse).

    Es ist vielmehr gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung darüber zu entscheiden, ob zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn der ursächliche Zusammenhang im Rechtssinne besteht und wie hoch der danach herauszugebende Gewinnanteil zu beziffern ist (BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore).

  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Die Berechnungsart der Herausgabe des Verletzergewinns zielt nicht auf einen Ersatz des dem Verletzten konkret entstandenen Schadens, sondern in anderer Weise auf einen billigen Ausgleich der erlittenen Beeinträchtigung des Schutzrechtsinhabers (BGH GRUR 2001, 329ff. - Gemeinkostenanteil; OLG Düsseldorf InstGE 7, 143 ff. - Schwerlastregal II).

    Falls und soweit Fixkosten und variable Gemeinkosten ausnahmsweise den schutzrechtsverletzenden Gegenständen unmittelbar zugerechnet werden können, sind diese allerdings bei der Ermittlung des Verletzergewinns von den Erlösen abzuziehen (BGH, GRUR 2001, 329 - Gemeinkostenanteil).

  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Die Grundlagen dieser Schätzung sind - soweit möglich - objektiv zu ermitteln, und über bestrittene Ausgangs- bzw. Anknüpfungstatsachen ist Beweis zu erheben (BGH, GRUR 1995, 578 - Steuereinrichtung II).
  • BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11

    Flaschenträger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Die Gesamtheit aller Umstände ist sodann abzuwägen und zu gewichten (BGH, GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; Kühnen, aaO, Rn. 2699; Voß/Kühnen in: Schulte, aaO, § 139 Rn. 129 m. w. N.).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Soweit es sich nicht um einen Verwendungsanspruch handelt, genügt zwar die sinnfällige Herrichtung für eine solche bestimmungsgemäße Anwendung noch nicht (BGH GRUR 2005, 845 - Abgrenzungsvereinbarung).
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist Voraussetzung eines Schadenersatzanspruchs wegen mittelbarer Patentverletzung eine tatsächlich stattgefundene unmittelbare Patentverletzung (BGH, Urt. V. 07.06.2005, Az. X ZR 247/02 - Antriebsscheibenaufzug ).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.2008 - 2 U 76/07

    Flüssigkeitsringpumpe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 13.11.2008 (Az. I-2 U 76/07) die Berufung der Beklagten überwiegend zurückgewiesen und das Urteil des Landgerichts lediglich in Bezug auf den Rechnungslegungsanspruch teilweise abgeändert.
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 29.09.2015 (Az.: 4a O 49/14) unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen wie folgt abgeändert und neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 29.09.2015, 4a O 49/14, dahingehend abzuändern, dass die Beklagte verurteilt wird, an sie Schadenersatz in angemessener, vom Gericht nach pflichtgemäßen Ermessen zu schätzender Höhe, mindestens jedoch 3.092.677,65 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 935.054,41 EUR, sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 % aus 2.089.647,06 EUR für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 15.07.2014 und Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.092.677,65 EUR ab dem 16.07.2014 zu zahlen, die Berufung der Beklagten zurückzuweisen.

  • LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16

    Schadensersatzbegehren für die Lieferung einer patentverletzenden Vorrichtung

    Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren; Kammer, Urteil vom 29.9.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 74 bei Juris).

    Bereits aus der Tatsache der Verwendung der technischen Lehre des Klageschutzrechts durch den Verletzer kann geschlossen werden, dass diese jedenfalls mitprägend für den Verletzungsgegenstand ist, weil der Verletzer andernfalls nicht zu dieser Art der Ausgestaltung hätte greifen müssen (vgl. Kammer, Urteil vom 29.09.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 75 bei Juris).

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