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   LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07   

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https://dejure.org/2008,67030
LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07 (https://dejure.org/2008,67030)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30.12.2008 - 41 O 102/07 (https://dejure.org/2008,67030)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 30. Dezember 2008 - 41 O 102/07 (https://dejure.org/2008,67030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei maßgeblicher Beeinflussung einer kleinen Kapitalgesellschaft durch den Alleingeschäftsführer und Mehrheitseigner muss ein Abhängigkeitsbericht gem. § 312 HGB gefertigt werden; Erforderlichkeit eines Abhängigkeitsberichts gem. § 312 HGB bei maßgeblicher Beeinflussung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 19.11.1999 - 17 U 46/99

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage; Einleitung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07
    Die Vorenthaltung dieser wesentlichen Informationen durch den persönlich haftenden Gesellschafter macht als Gesetzesverstoß auch seine Entlastung anfechtbar (Vgl. zu alledem BGHZ 61, 193 "Seitz"; OLG Stuttgart, a.a.O. bei Juris Rdn. 65; OLG Düsseldorf, NZG 2000, 314; Kropff, a.a.O. § 312 AktG Rdn. 74).

    Es fehlt an jeder Prüfungshandlung als solcher mit der Folge, dass auch dem Aufsichtsrat keine Entlastung zuteil werden konnte (Vgl. Hüffer, AktG, 7. Aufl., § 314 Rdn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. vom 19.11.1999 - 17 U 46/99 - zitiert nach Juris sowie AG 2000, 365 ff).

  • BGH, 17.03.1997 - II ZB 3/96

    Vorstand der Volkswagen AG zur Erstellung eines Abhängigkeitsberichts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07
    Der Verstoß der Beklagten gegen § 312 AktG führt zwar nicht zur Nichtigkeit des Jahresabschschlusses (Vgl. BGHZ 135, 107), das Fehlen eines Abhängigkeitsberichtes im Jahrsabschluß begründet aber ohne weiteres die Anfechtbarkeit der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 durch die Hauptversammlung der Beklagten gem. §§ 286, 278 Abs. 3, 257, 243 ff. AktG und führt damit zum Erfolg des Klageantrages 1. Der Lagebericht vermittelt der Hauptversammlung keine zutreffende Vorstellung von der Lage des Unternehmens, wenn er durch Weglassen der Schlußerklärung des Vorstandes entgegen § 312 Abs. 3 AktG die Abhängigkeit oder jedenfalls die zusammenfassende Beurteilung des Vorstandes über ihre Auswirkungen im vergangenen Geschäftsjahr verschweigt.
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 133/01

    Zum regulären Delisting einer börsennotierten Aktiengesellschaft

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07
    Es liegt ein eindeutiger und auch schwerwiegender Gesetzesverstoß (Vgl. zu diesem Erfordernis BGH NJW 2003, 1032 "Makroton") vor, wenn dieser Abhängigkeitsbericht nicht aufgestellt wird.
  • OLG Stuttgart, 14.05.2003 - 20 U 31/02

    Kommanditgesellschaft auf Aktien: Zustimmungspflicht der Hauptversammlung bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 30.12.2008 - 41 O 102/07
    Das folgt aus § 311 AktG, der bereits dem Wortlaut nach für die KgaA gilt und dessen Durchsetzung § 312 AktG gerade dienen soll (Hüffer, § 312 AktG Rdn. 5; Fett in Bürgers-Körber, AktG, 1. Aufl. 2008, § 312 Rdn. 4; OLG Stuttgart, Urt. vom 14.5.2003 - 20 U 31/02 - zitiert nach Juris, veröffentlicht auch in AG 2003, 527 ff.).
  • LG Düsseldorf, 18.11.2009 - 41 O 147/08

    Einberufungsmangel für eine Hauptversammlung einer Gesellschaft durch Nachweis

    Ebenfalls Bezug genommen wird auf das vorangegangene Verfahren der Parteien Landgericht Düsseldorf 41 0 102/07 und das dort ergangene Urteil der Kammer vom 30.12.2008.

    Dieser Verstoss hat gemäß dem Urteil der Kammer vom 30.12.2008 im Verfahren 41 0 102/07 zwar zu einer erfolgreichen Anfechtung der Entlastungsentscheidungen für das Geschäftsjahr 2006 geführt.

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