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   LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17   

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LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17 (https://dejure.org/2018,6391)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 02.03.2018 - 28 O 127/17 (https://dejure.org/2018,6391)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 02. März 2018 - 28 O 127/17 (https://dejure.org/2018,6391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • rae-oehlmann.de (Entscheidungsbesprechung)

    Aktueller Streitstand zu Ansprüchen der Käufer gegen Händler und Hersteller im Dieselskandal

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Braunschweig, 01.06.2017 - 11 O 3683/16

    Fahrzeugkauvertrag: Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Schadenersatzanspruch

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Eine Feststellungsklage ist nicht etwa deshalb zulässig, weil nur ein Teil des geltend gemachten Schadens schon entstanden wäre (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 1.6.2017, 11 O 3683/16, juris Rn. 22).

    Für die Nutzungsentschädigung hat der Kläger ebenso wie bei dem Antrag zu 1. die Pflicht, eine Schätzgrundlage für den Nutzungsersatz anzugeben (LG Braunschweig, Urteil vom 1.6.2017, 11 O 3683/16, juris Rn. 21; LG Augsburg, Urteil vom 14.7.2017, 103 O 1997/16, juris Rn. 17).

    Ein Feststellungsinteresse besteht schließlich auch nicht ausnahmsweise deshalb, weil die Beklagte zu 2. mit einer Behörde oder einer Versicherung im Sinn der Rechtsprechung verglichen werden könnte, die aufgrund eines Feststellungsurteils leisten würde (LG Braunschweig, Urteil vom 1.6.2017, 11 O 3683/16, juris Rn. 23; LG Augsburg, Urteil vom 14.7.2017, 103 O 1997/16, juris Rn. 22).

  • BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99

    Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten; Umfang des

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Daher kann er, wenn er an dem Vertrag festhalten will, grundsätzlich verlangen, so behandelt zu werden, als wäre es ihm bei Kenntnis der wahren Sachlage gelungen, den Kaufvertrag zu einem günstigeren Preis abzuschließen (BGH, Urteil vom 06.04.2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875).

    Dabei muss der Geschädigte nicht beweisen, dass sein Vertragspartner sich auf einen abweichenden Vertragsschluss eingelassen hätte, sondern entscheidend ist allein, wie sich der Getäuschte bei Kenntnis der ihm verheimlichten Umstände verhalten hätte (BGH, Urteil vom 6.4.2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875; BGH, Urteil vom 14.03.1991, VII ZR 342/89, NJW 1991, 1819).

  • LG Augsburg, 14.07.2017 - 103 O 1997/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Für die Nutzungsentschädigung hat der Kläger ebenso wie bei dem Antrag zu 1. die Pflicht, eine Schätzgrundlage für den Nutzungsersatz anzugeben (LG Braunschweig, Urteil vom 1.6.2017, 11 O 3683/16, juris Rn. 21; LG Augsburg, Urteil vom 14.7.2017, 103 O 1997/16, juris Rn. 17).

    Ein Feststellungsinteresse besteht schließlich auch nicht ausnahmsweise deshalb, weil die Beklagte zu 2. mit einer Behörde oder einer Versicherung im Sinn der Rechtsprechung verglichen werden könnte, die aufgrund eines Feststellungsurteils leisten würde (LG Braunschweig, Urteil vom 1.6.2017, 11 O 3683/16, juris Rn. 23; LG Augsburg, Urteil vom 14.7.2017, 103 O 1997/16, juris Rn. 22).

  • BGH, 14.03.1991 - VII ZR 342/89

    Vertragliche Aufklärungspflichten des Auftragnehmers über eine

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Zwar ist in der Rechtsprechung grundsätzlich anerkannt, dass ein Schadenersatzanspruch auf das negative Interesse aufgrund fehlerhafter Information vor einem Vertragsschluss in Bezug sowohl in der Form durchgesetzt werden kann, dass der Vertrag rückabwickelt wird, als auch dadurch, dass der Geschädigte an dem Vertrag festhält und zusätzlichen Schadensersatzanspruch verlangen kann, was insbesondere auf den Betrag geht, um den das Vertragsentgelt zu hoch bemessen war (vgl. BGH, Urteil vom 14.03.1991, VII ZR 342/89, NJW 1991, 1819).

    Dabei muss der Geschädigte nicht beweisen, dass sein Vertragspartner sich auf einen abweichenden Vertragsschluss eingelassen hätte, sondern entscheidend ist allein, wie sich der Getäuschte bei Kenntnis der ihm verheimlichten Umstände verhalten hätte (BGH, Urteil vom 6.4.2001, V ZR 394/99, NJW 2001, 2875; BGH, Urteil vom 14.03.1991, VII ZR 342/89, NJW 1991, 1819).

  • OLG München, 03.07.2017 - 21 U 4818/16

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Der Hersteller ist jedoch im Verhältnis zum Händler als Dritter im Sinn von § 123 Abs. 2 BGB anzusehen (OLG München, Urteil vom 3.7.2017, 21 U 4818/16, NJW-RR 2017, 1238 Rn. 15).

    Es überzeugt dabei nicht, allein auf die auf ein einzelnes Fahrzeug heruntergebrochenen Kosten abzustellen und dann zu schließen, dass die Kosten für das Aufspielen der neuen Software nicht einmal ein Prozent des Kaufpreises erreichen würden und deshalb der Mangel unerheblich sei (so aber etwa OLG München, Urteil vom 3.7.2017, 21 U 4818/16, NJW-RR 2017, 1238).

  • BGH, 14.09.2005 - VIII ZR 363/04

    Beweislastumkehr gemäß § 476 BGB bei Karosseriebeschädigungen

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Dabei trifft es zwar zu, dass dann, wenn auf die Kosten der Mangelbeseitigung zur Bestimmung der Frage der Erheblichkeit abzustellen ist, bei einem Mangelbeseitigungssaufwand von unter einem Prozent des Kaufpreises nicht mehr von Erheblichkeit ausgegangen werden kann (BGH, Urteil vom 14.9.2005, VIII ZR 363/04, NJW 2005, 3490).

    Es ist jedoch nicht überzeugend, dass zur Bestimmung der Unerheblichkeit oder Erheblichkeit eines behebbaren Mangels stets auf die Kosten der Mangelbeseitigung allein abzustellen wäre (offengelassen von BGH, Urteil vom 14.9.2005, VIII ZR 363/04, NJW 2005, 3490).

  • OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 163/13

    Gebrauchtwagenkauf - Aufklärungspflicht des Verkäufers über Unfallschäden

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Zwar hat das OLG Braunschweig einmal ausgesprochen, dass in dem Fall, in dem sich die Höhe der Nutzungsentschädigung nach dem Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs richtet und daher zum Zeitpunkt des Erlasses der gerichtlichen Entscheidung noch nicht feststeht, ein Feststellungsantrag zulässig sei (OLG Braunschweig, Urteil vom 6.11.2014, 8 U 163/13, BeckRS 2015, 00155 Rn. 104).
  • LG Paderborn, 05.05.2017 - 4 O 454/16
    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Der Kläger könnte von der Beklagten zu 2. nur verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den Kaufvertrag über das Fahrzeug nicht abgeschlossen (vgl. LG Paderborn, Urteil vom 5.5.2017, 4 O 454/16, BeckRS 2017, 124928 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 04.09.2012 - 3 U 99/11

    Erfüllungsort für Rückgewähransprüche nach Rücktritt vom Kaufvertrag

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Denn bei der Rückgewährpflicht des Käufers gemäß § 346 Abs. 1 BGB handelt es sich um eine Holschuld, da Erfüllungsort für das Rückabwicklungsverhältnis der Belegenheitsort der Kaufsache und damit der Wohnsitz des Klägers ist (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 4.9.2012, 3 U 99/11, NJOZ 2013, 1255).
  • BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13

    Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus LG Darmstadt, 02.03.2018 - 28 O 127/17
    Ein Feststellungsinteresse fehlt dann, wenn die Erhebung einer Leistungsklage ohne weiteres möglich und zumutbar ist, so dass die Rechtsstreitigkeit zwischen den Parteien in einem Prozess endgültig geklärt werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 23.1.2014, III ZR 37/13, NJW 2014, 939 Rn. 54).
  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

  • BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer

  • LG Frankenthal, 12.05.2016 - 8 O 208/15

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt aufgrund manipulierter Software; Erforderlichkeit

  • LG Hamburg, 16.11.2016 - 301 O 96/16

    Fahrzeugkaufvertrag: Rücktritt wegen Ausstattung des Fahrzeugs mit einer

  • LG Saarbrücken, 14.06.2017 - 12 O 104/16

    Neuwagenkaufvertrag: Rücktritt bei Fahrzeugausstattung mit den Abgaswert

  • LG Paderborn, 21.06.2017 - 4 O 415/16
  • LG Heidelberg, 09.11.2017 - 4 O 123/16

    Neuwagenkaufvertrag: Sachmangel bei Ausstattung eines Dieselfahrzeugs mit einer

  • LG Siegen, 14.11.2017 - 1 O 118/17

    Manipulierte Software; Software-Update; Unzumutbarkeit der Nachbesserung;

  • LG Karlsruhe, 19.12.2018 - 11 O 123/18
    Wegen des Nichterreichens der gesetzlichen Grenzwerte ist das Fahrzeug mangelhaft produziert und in den Verkehr gebracht worden (vol. OLG Karlsruhe, Hinweis vom 22. Mai 2018 - 17 U 24/18; LG Köln, Urteil vom 12. Oktober 2018 - 2 O 102/18 -, juris; LG Bonn, Urteil vom 7. März 2018 - 19 O 327/17; LG Karlsruhe, Urteil vom 15. Februar 2018 - 4 O 304/17; LG Darmstadt, Urteil vom 02. März 2018 - 28 O 127/17 -, juris).
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