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   LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18   

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https://dejure.org/2019,89867
LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18 (https://dejure.org/2019,89867)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.2019 - 27 O 146/18 (https://dejure.org/2019,89867)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 03. Juli 2019 - 27 O 146/18 (https://dejure.org/2019,89867)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.04.2018 - VI ZR 237/17

    Haftung eines Amokläufers für die psychische Gesundheitsverletzung eines

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18
    Die Zurechnung einer psychischen Gesundheitsverletzung im Fall eines Verkehrsunfalles ist davon abhängig, ob der Schädiger dem Geschädigten die Rolle eines unmittelbar am Unfall Beteiligten aufgezwungen hat und dieser deshalb das Unfallgeschehen psychisch nicht verkraften konnte (BGH VI ZR 237/17, Urteil vom 17.4.2018; zitiert nach juris).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18
    In diesem Fall darf ein Feststellungsinteresse nur ausgeschlossen werden, wenn mit dem Eintritt eines späteren Schadens keinesfalls zu rechnen ist (BGH VI ZR 325/99, Urteil vom 20.3.2001; zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Auszug aus LG Darmstadt, 03.07.2019 - 27 O 146/18
    Bei einem Straßenverkehrsunfall in dem der Geschädigte unfallbedingt eine vordere Beckenringfraktur links mit Bruch der Massa lateralis , eine ventrale Acetabulumfraktur links, eine distale Ulnaschaftfraktur links mit Bewegungsminderung, eine Orbitafraktur links mit Contusio bulbi links, eine Nasenbeinfraktur, eine Lungenkontusion und ein Schädel-Hirn-Trauma 2. Grades sowie unfallbedingt Anpassungsstörung mit längerer depressiven Reaktion mit einer merklichen Beeinträchtigung der täglichen Lebensqualität erlitten hat wurde ein Schmerzensgeld von Euro 35.000,00 als angemessen angesehen (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken 4 U 26/14, Urteil vom 26.2.2015).
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