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   LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10   

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https://dejure.org/2011,22877
LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10 (https://dejure.org/2011,22877)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09.02.2011 - 25 S 190/10 (https://dejure.org/2011,22877)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 09. Februar 2011 - 25 S 190/10 (https://dejure.org/2011,22877)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen und Fristenregelungen im Mietvertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zuschlag zur ortsüblichen Vergleichsmiete bei früher preisgebundener Wohnung! (IMR 2011, 1063)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2009 - VIII ZR 118/07

    Anspruch des Vermieters auf Mieterhöhung wegen Unwirksamkeit einer

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10
    Dies habe der Bundesgerichtshof in Urteilen von 2008 und 2009 bereits entschieden (Urt. v. 09.07.2008, Az. VII! ZR 181/07 und Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07).

    Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2008 und 2009 (Urt. v. 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07; Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07, Juris) lagen jeweils andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, nämlich jeweils ein Mietverhältnis, in dem die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt war.

    Es fehle hierfür an einer rechtlichen Grundlage (Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07, OS Juris).

  • BGH, 09.07.2008 - VIII ZR 181/07

    Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10
    Den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs von 2008 und 2009 (Urt. v. 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07; Urt. v. 11.02.2009, Az. VIII ZR 118/07, Juris) lagen jeweils andere Sachverhaltskonstellationen zugrunde, nämlich jeweils ein Mietverhältnis, in dem die Verpflichtung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter abgewälzt war.

    Bei dieser Gestaltung hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vermieter nicht berechtigt ist, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen (Urt. v. 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07, LS, Juris).

    Es sei aber offen, ob dies auch dann der Fall gewesen wäre, wenn der Mieter nicht ohne weiteres die Möglichkeit der kostengünstigen Selbstvornahme zu einem Zeitpunkt hätte, der bei Vertragsschluss regelmäßig noch in ferner Zukunft liege und ihm gewisse Steuerungsmöglichkeiten eröffne, sondern er die Kosten der Schönheitsreparaturen über einen monatlich zu zahlenden Aufschlag auf die Grundmiete abzugelten hätte (Urt. v. 09.07.2008, Az. VIII ZR 181/07, Juris Rn. 16).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 258/09

    Wohnraummiete: Geschuldete "Marktmiete" nach Wegfall einer Preisbindung;

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10
    Der Wegfall der Preisbindung bei Übernahme der Immobilien der BWG durch die Klägerin hat zur Folge gehabt, dass die bis dahin geschuldete Kostenmiete nunmehr von Mieterseite als sog. Marktmiete zu zahlen ist (s. zu dieser Konstellation BGH, Urt. v. 16.06.2010, AZ. VIII ZR 258/09, LS 1, juris).
  • BGH, 20.10.2004 - VIII ZR 378/03

    Zur Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel

    Auszug aus LG Darmstadt, 09.02.2011 - 25 S 190/10
    Klauseln mit starren Fristen im Hinblick auf die vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen sind wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters wegen Verstoßes gegen § 307 BGB insgesamt unwirksam, sofern sie eine Renovierungspflicht unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Wohnung statuieren (s. z. B. BGH, Urt. v. 20.10:2004, Az. VIII ZR 378/03, juris; Rechtsprechungsübersicht etwa bei Blank/Börstinghaus-Blank, Miete, 3.A., § 535 Rn. 362-364).
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