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LG Darmstadt, 13.10.2017 - 14 O 84/17 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 13.10.2017 - 14 O 84/17
- OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 6 U 186/17
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05
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Auszug aus LG Darmstadt, 13.10.2017 - 14 O 84/17
Dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nämlich schon deshalb nicht zu, weil die Beklagte unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seinem Urteil vom 02.10.2008 - I ZR 220/05 nicht gegen die Diätverordnung verstoßen und damit auch nicht wettbewerbswidrig gehandelt hat.
- OLG Frankfurt, 12.04.2018 - 6 U 186/17
Zulässigkeit des Angebots eines Lebensmittels zur diätetischen Behandlung
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Darmstadt vom 13.10.2017, Az. 14 O 84/17 wird der Antragsgegnerin bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollstrecken an ihrem Geschäftsführer, untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Produkte "A1", "A2" und "A3" gemäß den Anlagen A, B und C als diätetisches Lebensmittel "zur diätetischen Behandlung von wiederholt auftretenden Blasenentzündungen" zu vertreiben und/oder zu bewerben bzw. zu vertreiben und/oder bewerben zu lassen. - LG Münster, 09.03.2021 - 14 O 353/20 Erst knapp 17 Monate nach Ablösung erfolgte dann durch den Kläger der Widerruf (bei 1, 5 Jahren OLG Hamm, Urtl.v. 09.01.2018, Az.: 19 U 151/17, juris; bei 2, 5 Monaten LG Münster, Urtl.v. 27.07.2017, Az.: 014 O 84/17).