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   LG Darmstadt, 16.10.2014 - 27 O 133/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,32529
LG Darmstadt, 16.10.2014 - 27 O 133/14 (https://dejure.org/2014,32529)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 16.10.2014 - 27 O 133/14 (https://dejure.org/2014,32529)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 27 O 133/14 (https://dejure.org/2014,32529)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    "Letzte Mahnung" mit Androhung von Schufa-Eintrag ist wettbewerbswidrig, wenn das angebliche Vertragsverhältnis bestritten wurde

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Androhen eines Schufa-Eintrages durch Inkassounternehmen nach bereits bestritter Forderung ist wettbwerbswidrig; §§ 3, 12 UWG

  • kanzlei-rader.de (Kurzinformation und Volltext)

    Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    "Letzte Mahnung" darf keine irreführenden Angaben zur Schufa-Meldung enthalten - Hinweise zur Datenweitergabe in Zahlungsaufforderungen müssen unmissverständlich sein

  • lachner-vonlaufenberg.de (Leitsatz)

    Zur Unzulässigkeit einer Drohung mit Schufa-Eintrag

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Schufa-Drohung bei bestrittener Forderung rechtswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Unzulässige SCHUFA Drohung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Drohen mit SCHUFA-Eintrag ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schufa-Drohung: Zusendung einer "Letzen Mahnung" mit Inaussichtstellen einer Datenübermittlung an die Schufa bei einer bereits bestrittenen Forderung unzulässig - Schreiben ignoriert in unzulässiger Weise bereits erfolgtes Bestreiten der Forderung

Sonstiges

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Letzte Mahnung darf keine irreführenden Angaben zur Schufa-Meldung enthalten - Hinweise zur Datenweitergabe in Zahlungsaufforderungen müssen unmissverständlich sein

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 19.12.2013 - 13 U 64/13

    Unzulässigkeit der Drohung mit einer Datenübermittlung an die Schufa Holding AG

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.10.2014 - 27 O 133/14
    Bei einer bereits bestrittenen Forderung ist die Inaussichtstellung einer Datenübermittlung an die Schufa unzulässig (OLG Celle, 13 U 64/13, Urteil vom 19.12.2013; zitiert nachjuris).
  • OLG Hamburg, 30.01.2013 - 5 U 174/11

    SCHUFA - Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung: Irreführung bei Drohung

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.10.2014 - 27 O 133/14
    Anders als in der Entscheidung des Hanseatischen OLG (5 U 174/11, Urteil vom 30.01.2013; zitiert nach juris), kann der Formulierung nicht entnommen werden, dass ein Dritter die Eintragung veranlasst.
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