Rechtsprechung
LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- damm-legal.de (Zusammenfassung und Volltext)
§§ 406e, 395, 374 StPO; 106 ff UrhG
Filesharing - Einsicht in Ermittlungsakten erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken - openjur.de
- Justiz Hessen
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, § 406e StPO, § 101 UrhG
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat
- Telemedicus
Akteneinsicht bei Ermittlungsverfahren wegen Filesharings
- JurPC
Akteneinsicht im Rahmen von Filesharing-Verfahren
- aufrecht.de
Akteneinsicht bei Filesharing erst ab 5 Filmen, 5 Alben oder 50 Musikstücken
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Akteneinsichtsrecht des Verletzten bei Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet und Voraussetzungen einer die Akteneinsicht ausschließenden Bagatelltat)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- kanzlei.biz
Fünf sind erlaubt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)
Urheberrechtlicher Auskunftsanspruch - IP-Adresse - Kosten - Urheberrechtsschutz
- webhosting-und-recht.de (Kurzinformation)
Akteneinsicht wegen P2P-Filesharing erst ab 5 Filmen oder 50 Musikstücken
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Musiktauschbörsen-Filesharing
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 111 (Ls.)
- MMR 2009, 579 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (12)
- LG Darmstadt, 09.10.2008 - 9 Qs 490/08
Ermittlungsverfahren wegen Urheberrechtsverletzung: Anspruch geschädigter …
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).
Unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 101 UrhG n.F. in die Abwägung nach § 406e StPO einzubeziehen und somit Akteneinsicht allein bei Verletzungshandlungen von "gewerblichem Ausmaß" zu gewähren ist (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13, 14 f. = MMR 2009, 52, 53 f.; zur Auslegung dieses Begriffes noch OLG Zweibrücken, Beschl. v. 27.10.2008 - 3 W 184/08), ist in jedem Fall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen.
- LG Darmstadt, 12.12.2008 - 9 Qs 573/08
Urheberrechtsverletzungen in Internet-Tauschbörsen: Recht auf Akteneinsicht und …
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Entsprechendes gilt für das Bereithalten von fünf Musikalben oder beim Anbieten von 50 einzelnen Musikstücken eines oder mehrerer Interpreten (Fortführung von LG Darmstadt, Beschluss vom 09.10.2008 - 9 Qs 490/08 und von LG Darmstadt, Beschluss vom 12.12.2008 - 9 Qs 573/08 u. a.).Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).
Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke).
- LG Stralsund, 11.07.2008 - 26 Qs 177/08
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Geschädigten bei Urheberrechtsverletzung …
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Schutz von Verkehrsdaten schon deshalb nicht betroffen, weil die (dynamische) IP-Adresse dem Anzeigenden bereits bekannt ist und lediglich noch die Abfrage der beim Provider gespeicherten Daten über die Person des Anschlussinhabers erfolgt (vgl. LG Offenburg, MMR 2008, 480; LG Stralsund, MMR 2009, 63; Bär, MMR 2009, 54, 55).
- LG Zweibrücken, 29.10.2009 - Qs 98/09
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Zwar kommt nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen unberechtigten Zugänglichmachens urheberrechtlich geschützter Werke über Internet-Tauschbörsen grundsätzlich ein Einsichts- und Auskunftsanspruch des verletzten Rechteinhabers in Betracht (LG Darmstadt, Beschl. v. 09.10.2008 - 9 Qs 490/08, GRUR-RR 2009, 13 = MMR 2009, 52 m. zust. Anm. Bär; Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 m. zust. Anm. Sankol; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09; ebenso LG Stralsund, MMR 2009, 63).Wie die Kammer bereits entschieden hat, wird von einer solchen Bagatelle dann auszugehen sein, wenn über die inkriminierte IP-Adresse lediglich ein einziges Musikstück oder ein einziges Filmwerk nachweislich zum Herunterladen angeboten wurde (LG Darmstadt, Beschl. v. 12.12.2008 - 9 Qs 573-618/08, MMR 2009, 290 Ls. = K&R 2009, 211 für einzelne Musikstücke; Beschl. v. 17.04.2009 - 9 Qs 98/09 für einzelne Filmwerke).
- OLG Frankfurt, 01.07.2008 - 11 U 52/07
Keine generelle Haftung für offenes WLAN
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen. - LG München I, 12.03.2008 - 5 Qs 19/08
Akteneinsichtsantrag des Urheberrechteinhabers in Ermittlungsakten: Fehlendes …
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Denn ein berechtigtes Interesse an der begehrten Akteneinsicht kann sich auch auf bürgerlich-rechtliche Ansprüche stützen (s. BVerfG, NJW 2007, 1052 f.;… Meyer-Goßner, § 406e Rdnr. 3, jew. m.w.N.; a.A. wohl LG München I, MMR 2008, 561). - OLG Frankfurt, 20.12.2007 - 11 W 58/07
Störerhaftung des Inhabers eines privaten Internetanschlusses
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen. - LG Frankenthal, 15.09.2008 - 6 O 325/08
Urheberrechtsverletzung im Internet durch Tauschbörse: Auskunftsanspruch des …
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen. - OLG Düsseldorf, 27.12.2007 - 20 W 157/07
Haftung des WLAN-Betreibers bei Filesharing
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Dass die Störerhaftung im Einzelfall möglicherweise von der Verletzung der dem Anschlussinhaber obliegenden Überwachungs- und Aufsichtspflichten abhängt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 2008, 1221; OLG Frankfurt a.M., MMR 2008, 603; MMR 2008, 169; LG Frankenthal, Beschl. v. 15.09.2008 - 6 O 325/08), steht - anders als die Staatsanwaltschaft meint - der Bejahung eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht nicht entgegen. - LG Offenburg, 17.04.2008 - 3 Qs 83/07
Kundendaten zur IP-Adresse sind Bestandsdaten
Auszug aus LG Darmstadt, 20.04.2009 - 9 Qs 99/09
Entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft ist der Schutz von Verkehrsdaten schon deshalb nicht betroffen, weil die (dynamische) IP-Adresse dem Anzeigenden bereits bekannt ist und lediglich noch die Abfrage der beim Provider gespeicherten Daten über die Person des Anschlussinhabers erfolgt (vgl. LG Offenburg, MMR 2008, 480; LG Stralsund, MMR 2009, 63; Bär, MMR 2009, 54, 55). - OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08
Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf …
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
- AG Halle/Saale, 24.11.2009 - 95 C 3258/09
Einfluss von § 97a Abs. 2 UrhG auf die Streitwertbemessung
Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 EUR nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt). - LG Saarbrücken, 02.07.2009 - 2 Qs 11/09
Zum Recht auf Akteneinsicht in die Strafakten bei Urheberrechtsverletzungen
Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu fünf Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az.: 9 Qs 99/09; LG Darmstadt, MMR 2009, 290). - LG Duisburg, 30.11.2009 - 34 AR 3/09
Akteneinsicht bei Urheberrechtsverletzungen
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), kann dem nach Ansicht der Kammer nicht gefolgt werden. - LG Duisburg, 27.11.2009 - 34 AR 4/09
Strafprozessualer Auskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzungen
Soweit in der Rechtsprechung teilweise die Ansicht vertreten wird, im Rahmen der Interessenabwägung sei die Stärke des Tatverdachts zu berücksichtigen (vgl. LG Darmstadt, MMR 2009, 579; LG Saarbrücken, MMR 2009, 639), führt dies jedenfalls im vorliegenden Fall zu keiner anderen Bewertung. - LG Saarbrücken, 26.08.2009 - 2 Qs 33/09
Bei Filesharing-Bagatellfällen sprechen überwiegende schutzwürdige Interessen …
Eine bagatellartige Rechtsverletzung ist bejaht worden, wenn bis zu 5 Filme oder 50 einzelne Musikstücke in zeitlich engem Zusammenhang zum Herunterladen vorgehalten wurden (vgl. z. B. LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09; MMR 2009, 290; vgl. auch insgesamt LG Saarbrücken, Beschluss vom 02.07.2009, Az.: 2 Qs 11/09).