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   LG Darmstadt, 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96   

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https://dejure.org/1996,14712
LG Darmstadt, 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96 (https://dejure.org/1996,14712)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96 (https://dejure.org/1996,14712)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 25. September 1996 - 9 O (B) 8/96 (https://dejure.org/1996,14712)
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    Baurecht: Antragsbefugnis im Umlegungsverfahren, Bezeichnung des Umlegungsgebiets, Delegation der Umlegungsstelle, Auswahl des Umlegungsgebiets

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1976 - III ZR 114/75

    Bebauungsplan ohne Begründung

    Auszug aus LG Darmstadt, 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96
    Der Grundsatz des Lastenausgleichs gebietet es, das Umlegungsgebiet so zu wählen, daß die Lasten sich möglichst gleichmäßig verteilen lassen (Dieterich, Baulandumlegung, 3. Aufl., Rdn. 93; Zabel, Naturschutzrecht und Umlegung, DöV 1995, 725, 726; vgl. BGH, Urteil v. 11.11.1976, NJW 1977, 388, 390).
  • OLG Bremen, 27.09.1989 - 1 U 2/89

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Berufung; Anspruch auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Darmstadt, 25.09.1996 - 9 O (B) 8/96
    Dies setzt nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. nur Urteil vom 28.10.1994 - 9 O B 2/94 -) und des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 04.09.1989 - 1 U 2/89) voraus, daß die jeweiligen Grundstücke ohne weiteres aufgefunden werden können, ohne daß man ihre Flurstücknummern in Erinnerung haben muß.
  • OLG Koblenz, 17.01.2001 - 1 U 163/00

    Bezeichnung des Umlegungsgebietes - schlagwortartige Benennung ohne Angabe des

    Die Beantwortung der Frage, ob stets der Grenzverlauf des Umlegungsgebietes durch Straßennamen oder andere, eine Identifikation ermöglichende Angaben so zu bezeichnen ist, dass die darin liegenden Grundstücke ohne weiteres aufgefunden werden können (vgl. LG Darmstadt, NVwZ 1997, 935, Dieterich aaO), kann hier letztlich offen bleiben.
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