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   LG Deggendorf, 12.11.2014 - 22 O 298/14   

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https://dejure.org/2014,58537
LG Deggendorf, 12.11.2014 - 22 O 298/14 (https://dejure.org/2014,58537)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 12.11.2014 - 22 O 298/14 (https://dejure.org/2014,58537)
LG Deggendorf, Entscheidung vom 12. November 2014 - 22 O 298/14 (https://dejure.org/2014,58537)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Skistunde auf ungeeigneter Piste und die Haftung bei Skiunfall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Skischule haftet Schüler auf Schmerzensgeld aufgrund Skiunfalls auf stark befahrener Piste - Skistunde auf ungeeigneter Piste begründet Verschulden an Skiunfall

Papierfundstellen

  • SpuRt 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 19.01.2011 - 20 U 4661/10

    Haftung bei Skiunfall: Kollision von Teilnehmern an einem Skikurs; Schmerzensgeld

    Auszug aus LG Deggendorf, 12.11.2014 - 22 O 298/14
    Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach Maß und Dauer der Lebensbeeinträchtigung, die Größe, Heftigkeit und die Dauer der Schmerzen und Leiden sowie auch dem Grad des Verschuldens und die Gesamtumstände des Falles (vergl. OLG München, 20 U 4661/10, Urteil vom 19.1.2011).
  • OLG Köln, 14.04.1962 - 9 U 49/60

    Handeln auf eigene Gefahr; Mitverschulden; Grundsätze des Straßenverkehrsrechts;

    Auszug aus LG Deggendorf, 12.11.2014 - 22 O 298/14
    Aus diesen Gründen hat der Skilehrer mit seinen Schülern abseits vom allgemeinen Sportbetrieb zu üben und setzt die Skischüler den drohenden Gefahren des allgemeinen Sportbetriebes nicht aus (vergl. OLG Köln, NJW 1962, S. 1110).
  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus LG Deggendorf, 12.11.2014 - 22 O 298/14
    Bei einem derartigen Verletzungsbild kann die Möglichkeit weiterer künftiger Schäden nicht ausgeschlossen werden (vergl. zu den Voraussetzungen der Feststellungsklage BGH NJW 2001, S. 1431).
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