Rechtsprechung
LG Deggendorf, 25.06.2019 - 22 O 706/18 |
Verfahrensgang
- LG Deggendorf, 25.06.2019 - 22 O 706/18
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3984/19
Wird zitiert von ...
- OLG München, 04.12.2019 - 3 U 3984/19
Kein Anspruch auf Schadenersatz bei Erwerb eines gebrauchten, vom Abgasskandal …
Die Berufung gegen das Endurteil des LG Deggendorf vom 25.06.2019, Az. 22 O 706/18) wird zurückgewiesen.Unter Abänderung des am 25.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 706/18, die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeuges Audi A4 mit der Fahrgestellnummer ... 2326 an den Kläger 34.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit 09.07.2015 zu zahlen.
Unter Abänderung des am 25.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 706/18, festzustellen, dass sich die Beklagte seit dem 22.11.2018 mit der Rücknahme des im Klageantrag Ziffer 1 bezeichneten Fahrzeugs in Annahmeverzug befindet.
Unter Abänderung des am 25.06.2019 verkündeten Urteils des LG Deggendorf, Az.: 22 O 706/18, die Beklagte zu verurteilen, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Rechtsanwalts M. H. in Höhe von 2033, 00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit freizustellen.