Rechtsprechung
LG Detmold, 08.07.2010 - 3 T 16/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Geschäftswert - Grundbesitz - Verkehrswert - Sachwertmethode - Erbscheinsverfahren - Gebühr - Eröffnung letztwillige Verfügung - gemeinschaftliche Verfügung - gemeinsame Eröffnung - Zeitpunkt der Gebührenfälligkeit - Nacherbfolge
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
KostO § 19; KostO § 18 Abs; KostO § 102; KostO § 103 Abs. 1; KostO § 46 Abs. 4
Geschäftswert - Grundbesitz - Verkehrswert - Sachwertmethode - Erbscheinsverfahren - Gebühr - Eröffnung letztwillige Verfügung - gemeinschaftliche Verfügung - gemeinsame Eröffnung - Zeitpunkt der Gebührenfälligkeit - Nacherbfolge - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkt der Bewertung des zum Nachlass gehörenden Grundbesitzes; Gebührenerhebung für die Eröffnung einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen nach mehreren Erblassern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KostO § 18 Abs. 1 S. 1; KostO § 19 Abs. 1 S. 1
Zeitpunkt der Bewertung des zum Nachlass gehörenden Grundbesitzes; Gebührenerhebung für die Eröffnung einer gemeinschaftlichen Verfügung von Todes wegen nach mehreren Erblassern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Detmold - 11 IV 98/08
- LG Detmold, 08.07.2010 - 3 T 16/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 28.07.2004 - 3Z BR 122/04
Bewertung eines zu einem Nachlass gehörenden Hotelbetriebs
Auszug aus LG Detmold, 08.07.2010 - 3 T 16/10
Die Ermittlung des Verkehrswertes eines Hausgrundstücks nach dieser - vereinfachten - Sachwertmethode ist seit langem in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt (vgl. BayObLG, Rechtspfleger 1972, S. 464 ff. und FamRZ 2005, S. 823 ff., OLG Düsseldorf, FGPrax. 2001, S. 259 ff.) und auch von der Kammer gebilligt. - BayObLG, 28.06.2000 - 3Z BR 148/00
Gebäudewert von Mietwohngrundstücken
Auszug aus LG Detmold, 08.07.2010 - 3 T 16/10
So ist die Berechnung des Beteiligten zu 1.) nicht verwertbar (vgl. dazu BayObLG, NJW-RR 2001, S. 287 ff.). - BayObLG, 09.02.1995 - 3Z BR 342/94
Berücksichtigung eines Wiederkaufsrechts bei Ermittlung des Geschäftswerts
Auszug aus LG Detmold, 08.07.2010 - 3 T 16/10
Mit dem Beteiligten zu 2.) ist allerdings auch die Kammer der Auffassung, dass von dem ermittelten Bodenwert nicht nur der nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BayObLG, DNotZ 1995, S. 779 ff.) vorgegebene Sicherheitsabschlag in Höhe von 25 %, sondern darüber hinaus wegen des ungünstigen Zuschnitts des Grundbesitzes und der fehlenden Zuwegung zum B-Weg ein weiterer Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen ist.
- LG Detmold, 22.03.2011 - 3 T 160/10
Herabsetzung des Geschäftswerts für das Betreuungsverfahren; Bewertung von …
Die Ermittlung des Verkehrswerts eines Hausgrundstücks nach der - vereinfachten - Sachwertmethode gilt seit langem in der obergerichtlichen Rechtsprechung als eine zulässige und praktikable Bewertungsmethode (…vgl. beispielhaft BayObLG, RPfleger 1972, S. 464ff;… FamRZ 2002, S. 41ff und 2005, S. 823ff.;… Assenmacher/Mathias, a.a.O., Stichwort "Grundbesitzwert", Kap. 3.6.1) und entspricht der ständigen Bewertungspraxis der Kammer (zu vgl. LG Detmold, Beschl. v. 9. März 2009 - Az. 3 T 236/08; Beschl. v. 5. Februar 2010 - Az. 3 T 273/09; Beschl. v. 8. Juli 2010 - Az. 3 T 16/10).