Rechtsprechung
LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs - 36 Js 1194/14 - 41/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflichtverteidiger - Verfahrensgebühr - Berufungsverfahren - Rücknahme - Berufung - Staatsanwaltschaft - Begründung - Notwendigkeit - anwaltliche Tätigkeit - Verwirkung - Rechtsmittel
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo - 21 Ls 39/14
- LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs - 36 Js 1194/14 - 41/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15
Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der …
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Zur Begründung führte es unter Berufung auf die Rechtsprechung des OLG Köln ( Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 ) aus, die bloß informelle Beratung über den Fortgang des Verfahrens nach Einlegung der Berufung durch die Staatsanwaltschaft sei noch von der erstinstanzlichen Gebühr abgedeckt.Erstattungsfähig sind demnach nur diejenigen Gebühren und Auslagen des Pflichtverteidigers, die zur Rechtsverfolgung notwendig waren ( vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 Rn. 25f; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14 Rn. 15; KG Berlin…, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10 Rn. 4 ).
Die Kammer schließt sich der Ansicht an, nach der die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug grundsätzlich nicht als notwendig anzusehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung noch vor deren Begründung zurücknimmt ( OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 mit umfangreichen weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 9 Qs 145/11; LG Bochum, Beschluss vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06) .
- OLG Koblenz, 21.08.2014 - 2 Ws 376/14
Pflichtverteidigervergütung: Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr für …
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Erstattungsfähig sind demnach nur diejenigen Gebühren und Auslagen des Pflichtverteidigers, die zur Rechtsverfolgung notwendig waren ( vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 Rn. 25f; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14 Rn. 15; KG Berlin…, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10 Rn. 4 ).Die Kammer schließt sich der Ansicht an, nach der die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug grundsätzlich nicht als notwendig anzusehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung noch vor deren Begründung zurücknimmt ( OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 mit umfangreichen weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 9 Qs 145/11; LG Bochum, Beschluss vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06) .
- KG, 19.05.2011 - 1 Ws 168/10
Kostenerstattung; Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme durch die …
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Erstattungsfähig sind demnach nur diejenigen Gebühren und Auslagen des Pflichtverteidigers, die zur Rechtsverfolgung notwendig waren ( vgl. OLG Köln…, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 Rn. 25f; OLG Koblenz…, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14 Rn. 15; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10 Rn. 4 ).Die Kammer schließt sich der Ansicht an, nach der die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug grundsätzlich nicht als notwendig anzusehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung noch vor deren Begründung zurücknimmt ( OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 mit umfangreichen weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 9 Qs 145/11; LG Bochum, Beschluss vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06) .
- LG Dortmund, 25.11.2015 - 31 Qs 83/15
Verfahrensgebühr, Rücknahme, Berufung, Staatsanwaltschaft
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Der Gegenmeinung ( LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15; LG München I, Beschluss vom 29.08.2014 - 22 Qs 55/14; LG Dresden, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 Qs 75/07; LG Heidelberg, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Qs 8/97 ) ist vor diesem Hintergrund nicht zu folgen. - LG München I, 29.08.2014 - 22 Qs 55/14
Berufungsrücknahme, StA, Erstattung, Verfahrensgebühr
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Der Gegenmeinung ( LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15; LG München I, Beschluss vom 29.08.2014 - 22 Qs 55/14; LG Dresden, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 Qs 75/07; LG Heidelberg, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Qs 8/97 ) ist vor diesem Hintergrund nicht zu folgen. - LG Koblenz, 22.11.2011 - 9 Qs 145/11
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Die Kammer schließt sich der Ansicht an, nach der die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug grundsätzlich nicht als notwendig anzusehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung noch vor deren Begründung zurücknimmt ( OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 mit umfangreichen weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 9 Qs 145/11; LG Bochum, Beschluss vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06) . - LG Dresden, 23.05.2007 - 3 Qs 75/07
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Der Gegenmeinung ( LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15; LG München I, Beschluss vom 29.08.2014 - 22 Qs 55/14; LG Dresden, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 Qs 75/07; LG Heidelberg, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Qs 8/97 ) ist vor diesem Hintergrund nicht zu folgen. - LG Heidelberg, 20.11.1997 - 3 Qs 8/97
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Der Gegenmeinung ( LG Dortmund, Beschluss vom 25.11.2015 - 31 Qs 83/15; LG München I, Beschluss vom 29.08.2014 - 22 Qs 55/14; LG Dresden, Beschluss vom 23.05.2007 - 3 Qs 75/07; LG Heidelberg, Beschluss vom 20.11.1997 - 3 Qs 8/97 ) ist vor diesem Hintergrund nicht zu folgen. - LG Bochum, 10.05.2006 - 10 Qs 8/06
Gebühren und Kosten: Kostenerstattung bei Tätigwerden für den Rechtsmittelgegner
Auszug aus LG Detmold, 10.05.2017 - 21 Qs 41/17
Die Kammer schließt sich der Ansicht an, nach der die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug grundsätzlich nicht als notwendig anzusehen ist, wenn die Staatsanwaltschaft die Berufung noch vor deren Begründung zurücknimmt ( OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015 - 2 Ws 400/15 mit umfangreichen weiteren Nachweisen zum Meinungsstand; OLG Koblenz, Beschluss vom 21.08.2014 - 2 Ws 376/14; KG Berlin, Beschluss vom 19.05.2011 - 1 Ws 168/10; LG Koblenz, Beschluss vom 22.11.2011 - 9 Qs 145/11; LG Bochum, Beschluss vom 10.05.2006 - 10 Qs 8/06) .
- LG Schweinfurt, 18.01.2018 - 1 Qs 13/18
Erfolglose Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss
Eine über allgemein gehaltene Informationen hinausgehende Beratung über ein Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft und dessen Erfolgsaussichten ist vor dessen Begründung hingegen nicht sinnvoll und erforderlich, weil ohne eine solche Umfang und Zielrichtung des Rechtsmittels für den Verteidiger nicht erkennbar sind (vgl. OLG Köln, NStZ-RR 2015, 294; OLG Koblenz, NStZ-RR 2014, 327; LG Detmold, Beschluss vom 10.05.2017, Az. 21 Qs 41/17, zitiert nach juris; KG Berlin, JurBüro 2012, 471, jeweils mit weiteren Nachweisen).