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   LG Detmold, 14.01.2015 - 10 S 110/14   

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https://dejure.org/2015,2783
LG Detmold, 14.01.2015 - 10 S 110/14 (https://dejure.org/2015,2783)
LG Detmold, Entscheidung vom 14.01.2015 - 10 S 110/14 (https://dejure.org/2015,2783)
LG Detmold, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 10 S 110/14 (https://dejure.org/2015,2783)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1896 Abs. 2 S. 2
    Vorsorgevollmacht, die Bevollmächtigten zur Wahrnehmung von Vermögensangelegenheiten berechtigt, umfasst auch Befugnis zur Verfügung über Bankkonten; Bank darf Kontovollmacht nicht verlangen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Bevollmächtigten zur Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers i.R.e. Vollmacht bzgl. Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Erstreckung einer Vorsorgevollmacht auch auf Bankgeschäfte

  • RA Kotz

    Vorsorgevollmacht - Vornahme von Bankgeschäften ohne gesonderte Bankvollmacht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bankgeschäfte, Umfang einer Vorsorgevollmacht

  • ra.de
  • kanzlei-kotz.de

    Vorsorgevollmacht reicht für die Vornahme von Bankgeschäften aus

  • der-rechtsberater.de

    Kreditinstitute sind verpflichtet, privat erstellte Vorsorgevollmachten zu akzeptieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bankhaftung möglich, wenn sie Verfügung über Bankkonto von unberechtigten Bedingungen abhängig macht

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 164 ff., 280, 1896 Abs. 2 Satz 2
    Erstreckung einer Vorsorgevollmacht auch auf Bankgeschäfte

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bank ignoriert Vorsorgevollmacht - Sie berechtigt den Bevollmächtigten, über das Bankkonto des Vollmachtgebers zu verfügen

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Bank muss bestehende Vorsorgevollmacht akzeptieren und darf nicht auf Vorlage einer Bankvollmacht bestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bankhaftung möglich, wenn sie Verfügung über Bankkonto von unberechtigten Bedingungen abhängig macht

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Die schriftliche Vorsorgevollmacht, die den Bevollmächtigten ermächtigt den Vollmachtgeber in vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu vertreten

  • soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Leitsatz)

    Zum Umfang einer Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Banken haben Vorsorgevollmachten zu akzeptieren

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank muss Vorsorgevollmacht respektieren - anderenfalls: Schadensersatz!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Banken haben Vorsorgevollmachten zu akzeptieren

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Kontovollmacht: Verbraucher siegt im Formularkrieg gegen die Bank

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorsorgevollmacht muss von der Bank anerkannt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gilt meine Vorsorgevollmacht auch für Bankkonten?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berechtigung des Bevollmächtigten zu Verfügungen über Sparkonto bei Vorlage einer entsprechenden Vorsorgevollmacht - Keine Notwendigkeit zur Vorlage einer Bankvollmacht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2015, 1579
  • FamRZ 2015, 1522
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XVII 406/20

    Keine Betreuerbestellung bei Vorsorgevollmacht auch ohne Bankvollmacht

    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f).

    Die Vollmacht berechtigt zur Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers, auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. auch ZEV 2015, 353; NJW-RR 2015, 967).

    Diese Vollmacht (hier für Vermögensangelegenheiten) berechtigt auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist (LG Detmold FamRZ 2015, 1522).

  • AG Altötting, 26.11.2020 - XII ZB 16/17

    Betreuungsverfahren: fehlender Betreuungsbedarf bei bestehender

    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f).

    Die Vollmacht berechtigt zur Verfügung über die Konten des Vollmachtgebers, auch wenn dies nicht ausdrücklich geregelt ist (vgl. auch ZEV 2015, 353; NJW-RR 2015, 967).

    Diese Vollmacht (hier für Vermögensangelegenheiten) berechtigt auch dann zu einer Verfügung über ein Bankkonto des Vollmachtgebers, wenn für dieses keine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden ist (LG Detmold FamRZ 2015, 1522).

  • AG Brandenburg, 03.06.2021 - 85 XVII 79/21

    Vorsorgevollmacht - Eintritt des "Ersatzbevollmächtigten" bei Ersatzfall

    Eine Vollmacht bzgl. der Vermögensangelegenheiten des Vollmachtgebers - so wie hier - berechtigt die hier Bevollmächtigte im Übrigen auch dann zu einer Verfügung über ein Bank- bzw. Sparkassen-Konto des Vollmachtgebers, wenn für dieses Konto eine gesonderte Bankvollmacht erteilt worden war ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 28.05.2015, Az.: 11 T 42/15; LG Detmold , Urteil vom 14.01.2015, Az.: 10 S 110/14, u.a. in: ZEV 2015, Seiten 353 f. ).

    Akzeptiert eine Bank bzw. Sparkasse ungeachtet der o.g. Rechtsgrundsätze die erteilte notarielle Vorsorgevollmacht nicht und macht sie eine Verfügung des Vorsorgegebebevollmächtigten über ein Bankkonto des Vollmachtgebers trotz Vorliegens dieser notariellen Vorsorgevollmacht von unberechtigten Bedingungen abhängig, so haftet sie im Übrigen dem Vollmachtgeber für den diesem hierdurch ggf. entstandenen Schaden ( LG Mainz , Beschluss vom 16.01.2020, Az.: 8 T 2/20, u.a. in: Rpfleger 2020, Seiten 398 ff.; LG Duisburg , Beschluss vom 07.08.2018, Az.: 12 T 214/17, u.a. in: FamRZ 2020, Seiten 371 f.; LG Hamburg , Beschluss vom 30.08.2017, Az.: 301 T 280/17, u.a. in: FamRZ 2018, Seiten 773 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 28.05.2015, Az.: 11 T 42/15; LG Detmold , Urteil vom 14.1.2015, Az.: 10 S 110/14, u.a. in: ZEV 2015, Seiten 353 f. ).

  • LG Konstanz, 27.05.2020 - C 11 S 19/20

    Bankhaftung: Unberechtigte Nichtanerkennung Vorsorgevollmacht

    Der Umstand, dass Banken die Akzeptanz von Vorsorgevollmachten von unberechtigten Bedingungen abhängig machen, war bereits Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen (vgl. LG Detmold, Urteil vom 14.01.2015, 10 S 110/14, ZEV 2015, 353 LG Kleve, Beschluss vom 17.03.2015, 4 T 62/15, NJW-RR 2015, 967 f.).
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