Rechtsprechung
LG Detmold, 16.11.2001 - 1 O 519/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,41299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- LG Detmold, 16.11.2001 - 1 O 519/00
- LG Detmold, 16.11.2001 - 1 O 5.1.9/00
- OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.02.2002 - 22 W 65/01
Geltendmachung anderer als deliktische Ansprüche im deliktischen Gerichtsstand
Zwar ist die Beschwerde zulässig: die Vergleichsregelung, daß das Gericht auch über die Kosten des Rechtsstreits 1 O 519/00 LG Detmold entsprechend § 91 a ZPO entscheiden soll, enthält keinen Vorverzicht auf Rechtsmitteleinlegung für den Fall, daß sich eine Partei durch die Kostenentscheidung ungerechtfertigt beschwert fühlt. - VG Würzburg, 02.07.2009 - W 5 K 08.2138
Ausnahme von der waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit bejaht
Wegen des weiteren Vortrags der Beteiligten und der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die beigezogenen Verwaltungsverfahrensakten, die Akten des Steuerstrafverfahrens 104 CS 751 Js 11934, die Akten eines Zivilrechtsstreits gegen den Kläger im Zusammenhang mit dem gescheiterten Grundstückserwerb (LG Aschaffenburg, 1 O 519/00) und auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 2. Juli 2009 Bezug genommen.