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LG Detmold, 17.05.2017 - 23 Qs - 44 Js 134/14 - 3/17 |
Zitiervorschläge
LG Detmold, Entscheidung vom 17.05.2017 - 23 Qs - 44 Js 134/14 - 3/17 (https://dejure.org/2017,30260)
LG Detmold, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 23 Qs - 44 Js 134/14 - 3/17 (https://dejure.org/2017,30260)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Pflichtverteidiger - Verfahrensgebühr - Berufungsverfahren - Rücknahme - Berufung - Staatsanwaltschaft - Begründung - Notwendigkeit - anwaltliche Tätigkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Festsetzung der Verfahrensgebühr eines Verteidigers für seine Tätigkeit in der Berufungsinstanz durch Berufungsrücknahme der Staatsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lemgo - 23 Ls 20/15
- LG Detmold, 17.05.2017 - 23 Qs - 44 Js 134/14 - 3/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 19.05.2011 - 1 Ws 168/10
Kostenerstattung; Verfahrensgebühr bei Berufungsrücknahme durch die …
Auszug aus LG Detmold, 17.05.2017 - 23 Qs 3/17
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung weit überwiegend die Auffassung vertreten, dass in dieser Konstellation die Gebühr Nr. 4124 nicht anfällt, weil erst die Berufungsbegründung den Umfang und die Zielsetzung des Rechtsmittels aufzeigt, so dass erst in diesem Verfahrensstadium eine sinnvolle Verteidigung möglich ist (OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015, 2 Ws 400/15; KG Berlin JurBüro 2012, 471; LG Bochum JurBüro 2007 38; LG Koblenz JurBüro 2009, 198).Für den Pflichtverteidiger ist die Verpflichtung, im Interesse der Allgemeinheit keine Gebühren durch unnötiges Verteidigungshandeln auszulösen, aus dem durch die Bestellung begründeten öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnis herzuleiten (KG JurBüro 2012, 471).
- OLG Köln, 03.07.2015 - 2 Ws 400/15
Gebührenanspruch des Verteidigers bei zurückgenommener Berufung der …
Auszug aus LG Detmold, 17.05.2017 - 23 Qs 3/17
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung weit überwiegend die Auffassung vertreten, dass in dieser Konstellation die Gebühr Nr. 4124 nicht anfällt, weil erst die Berufungsbegründung den Umfang und die Zielsetzung des Rechtsmittels aufzeigt, so dass erst in diesem Verfahrensstadium eine sinnvolle Verteidigung möglich ist (OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015, 2 Ws 400/15; KG Berlin JurBüro 2012, 471; LG Bochum JurBüro 2007 38; LG Koblenz JurBüro 2009, 198). - LG Koblenz, 27.08.2008 - 9 Qs 50/08
Auszug aus LG Detmold, 17.05.2017 - 23 Qs 3/17
Demgegenüber wird in der Rechtsprechung weit überwiegend die Auffassung vertreten, dass in dieser Konstellation die Gebühr Nr. 4124 nicht anfällt, weil erst die Berufungsbegründung den Umfang und die Zielsetzung des Rechtsmittels aufzeigt, so dass erst in diesem Verfahrensstadium eine sinnvolle Verteidigung möglich ist (OLG Köln, Beschluss vom 03.07.2015, 2 Ws 400/15; KG Berlin JurBüro 2012, 471; LG Bochum JurBüro 2007 38; LG Koblenz JurBüro 2009, 198).