Rechtsprechung
LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Regressansprüche Haftpflichtversicherer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
PflVG a.F. § 3 Nr. 9 S. 2. BGB § 426 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2
Regressansprüche Haftpflichtversicherer - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Regressansprüche eines Haftpflichtversicherers gegen einen nicht vorsätzlich handelnden Versicherungsnehmer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regressansprüche eines Haftpflichtversicherers gegen einen nicht vorsätzlich handelnden Versicherungsnehmer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
- OLG Hamm, 11.11.2011 - 20 U 3/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Für die betriebliche Veranlassung reicht es aus, dass die jeweilige Tätigkeit als solche dem vertraglich geschuldeten entspricht, mag dies für die Durchführung auch nicht gelten (BAG, Urt. v. 18.04.2002, Az. 8 AZR 348/01 = NZA 2003, 37).Die Haftung des Arbeitnehmers ist mithin entscheidend davon abhängig, welcher Verschuldensgrad dem Arbeitnehmer zur Last gelegt wird (BAG, Urt. v. 18.04.2002, Az. 8 AZR 348/01 = NZA 2003, 37).
- BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97
Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer den Erfolg als möglich vorausgesehen und für den Fall seines Eintritts gebilligt hat (vgl. BGH, NVersZ 1998, 45; BGH NJW-RR 1991, 145, 146).Nicht vom Vorsatz und damit auch nicht vom Haftungsausschluss umfasst, sind solche Schadensfolgen, die der Versicherungsnehmer bei seinem rechtswidrigen Handeln nicht in den wesentlichen Konturen als möglich erkannt und für den Fall ihres Eintritts nicht zumindest billigend in Kauf genommen hat (BGH, NVersZ 1998, 45).
- BGH, 06.03.2008 - 4 StR 669/07
Verurteilung eines Firmenchefs wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls mit einem …
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Der Beklagte zu 2) genügte jedoch grundsätzlich seiner Pflicht aus der Garantenstellung, wenn er die Firmenleitung von dem Bremsproblem unterrichtete, da er damit die an ihn delegierte Verantwortlichkeit des Fahrzeughalters an diesen zurückgab (vgl. BGH, Beschl. v. 06.03.2008, Az 4 StR 669/07, Bl. 882 ff.).
- BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 159/03
Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Eine Tätigkeit ist betrieblich, wenn sie unmittelbar mit den Betriebszwecken zusammenhängt, den Betriebszwecken zu dienen bestimmt ist bzw. mit dem Betrieb in einem nahen Zusammenhang steht (BAG v. 22.04.2004, Az. 8 AZR 159/03 = NJW 2004, 3360). - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89
Umfang des subjektiven Risikoausschlusses
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer den Erfolg als möglich vorausgesehen und für den Fall seines Eintritts gebilligt hat (vgl. BGH, NVersZ 1998, 45; BGH NJW-RR 1991, 145, 146). - BGH, 28.11.2006 - VI ZR 136/05
Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Gehilfen eines einen Unfall …
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
§ 158 f VVG a.F. ist bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverhältnissen nicht anwendbar (vgl. auch BGH, Urt. v. 28.11.2006, Az. VI ZR 136/05). - BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06
Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des …
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
§ 3 Nr. 9 PflVG a. F. stellt eine abschließende Regelung für den Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers dar (BGH, Urt. v. 24.10.2007, Az. IV ZR 30/06 = VersR 2008, 343). - BGH, 05.03.2008 - IV ZR 89/07
Versichertes Interesse in der Kaskoversicherung eines zum Gesellschaftsvermögen …
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Der Gesellschafter und Geschäftsführer kann aufgrund seines Innenverhältnisses zur Gesellschaft seinerseits die berechtigte Erwartung hegen, dass ihm der Schutz der abgeschlossenen Kaskoversicherung zugute kommt, um nicht im Falle einer Beschädigung der Sache Regressansprüchen ausgesetzt, sondern umfassend vor einer Inanspruchnahme geschützt zu sein (BGH, Urt. v. 05.03.2008, Az. IV ZR 89/07). - KG, 18.05.2001 - 6 U 7350/99
Haftpflicht ist's, wenn's Dritte trifft!
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Die Gesellschafter sind insoweit als Versicherte zu behandeln (vgl. KG Berlin, Urt. v. 08.05.2001, Az. 6 U 7350/99). - LG Detmold, 21.06.2007 - 4 KLs 31 Js 325/04
Strafrechtliche Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung; Tod des Fahrers durch …
Auszug aus LG Detmold, 19.11.2010 - 12 O 326/08
Die Klägerin, die sich den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Detmold (Urt. v. 21.06.2007, Az. 4 KLs 31 Js 325/04, Bl. 697, 698R ff.) zu eigen macht, ist der Ansicht, die Beklagten hätten den Tod des F billigend in Kauf genommen: der Beklagte zu 1), indem er jenen auf Tour geschickt habe, und der Beklagte zu 2), indem er sich der Entscheidung zum weiteren Einsatz des Fahrzeugs nicht widersetzt habe.