Rechtsprechung
LG Detmold, 21.12.2011 - 12 O 247/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Inkongruenz jeder Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs mit staatlichen Mitteln ist im 3-Monats-Zeitraum vor Eingang des Insolvenzantrags; Mangelnde Einstufbarkeit der Insolvenzordnung in den Bereich der Steuergesetzgebung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Detmold, 21.12.2011 - 12 O 247/10
- OLG Hamm, 13.09.2012 - 27 U 21/12
- BGH, 09.10.2014 - IX ZR 250/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.05.2003 - IX ZR 194/02
Anfechtbarkeit von Leistungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung
Auszug aus LG Detmold, 21.12.2011 - 12 O 247/10
Zweck der Vollstreckungsankündigung im Rahmen der Mahnung vom 18.03.2009 war es aus Sicht des beklagten Landes gerade, die Insolvenzschuldnerin durch die Zwangsandrohung zur Zahlung zu veranlassen .Die Insolvenzschuldnerin musste hier bereits aufgrund der Vollstreckungsankündigung des Finanzamts von einer unmittelbar drohenden Zwangsvollstreckung durch das beklagte Land ausgehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 15.05.2003, IX ZR 194/02). - BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus LG Detmold, 21.12.2011 - 12 O 247/10
Regelmäßig ist von einer Zahlungsunfähigkeit auszugehen, wenn im fraglichen Zeitpunkt fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (vgl. BGH ZIP 2006, 2222). - BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus LG Detmold, 21.12.2011 - 12 O 247/10
Das Zustimmungserfordernis des Art. 105 Abs. 2 GG ist nämlich ein Ausgleich für die umfassende Gesetzgebungskompetenz des Bundes im Steuerrecht (vgl. BVerfG, Urteil vom 10.12.1980, 2 BvF 3/77, RdNr. 64 ff.).