Rechtsprechung
   LG Detmold, 25.02.2015 - 4 Qs 21/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11689
LG Detmold, 25.02.2015 - 4 Qs 21/15 (https://dejure.org/2015,11689)
LG Detmold, Entscheidung vom 25.02.2015 - 4 Qs 21/15 (https://dejure.org/2015,11689)
LG Detmold, Entscheidung vom 25. Februar 2015 - 4 Qs 21/15 (https://dejure.org/2015,11689)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11689) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Vergütung des Pflichtverteidigers - Verbindung von Fallakten - Angelegenheit - gesonderte Strafanzeigen

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vergütung des Pflichtverteidigers - Verbindung von Fallakten - Angelegenheit - gesonderte Strafanzeigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Pflichtverteidigers auf eine gesonderte Vergütung für ein außergerichtliche Tätigwerden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.05.2009 - VI ZR 174/08

    Gebührenrechtliche Situation einer Abmahnungen wegen der Verletzung des

    Auszug aus LG Detmold, 25.02.2015 - 4 Qs 21/15
    Für die Annahme einer einheitlichen Angelegenheit muss die anwaltliche Tätigkeit (vgl. Mayer/Kroiß/ Winkler , Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Auflage 2013, § 15 Rn 4; BGH NJW-RR 2010, 428, 430; BHN NJW 2011, 3657, 3658/3659).
  • BGH, 12.07.2011 - VI ZR 214/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten bei getrennter Abmahnung

    Auszug aus LG Detmold, 25.02.2015 - 4 Qs 21/15
    Für die Annahme einer einheitlichen Angelegenheit muss die anwaltliche Tätigkeit (vgl. Mayer/Kroiß/ Winkler , Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Auflage 2013, § 15 Rn 4; BGH NJW-RR 2010, 428, 430; BHN NJW 2011, 3657, 3658/3659).
  • BGH, 11.12.2003 - IX ZR 109/00

    Anwaltsgebühren bei Wahrnehmung mehrerer Verfahren; Höhe des Vorschusses für

    Auszug aus LG Detmold, 25.02.2015 - 4 Qs 21/15
    Im Gegenteil: Dem Anwalt ist es nicht erlaubt, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine Angelegenheit zu behandeln (BGH NJW 2004, 1043).
  • LG Bonn, 30.03.2016 - 27 Qs 12/16

    Bußgeldverfahren, mehrere Angelegenheiten, Verbindung

    Soweit vereinzelt vertreten wird, allein dadurch, dass mehrere Verfahren bei den Ermittlungsbehörden - aus organisatorischen oder statistischen Gründen - ursprünglich gesondert geführt und erst später verbunden werden, könnten keine verschiedenen gebührenrechtlichen Angelegenheiten erzeugt werden, da es auch dem Anwalt nicht erlaubt sei, einseitig und ohne hinreichenden Sachgrund anstehende Verfahren eines Auftraggebers zu vereinzeln, statt sie nach ihrer objektiven Zusammengehörigkeit als eine Angelegenheit zu behandeln (LG Detmold, Beschl. v. 25.02.2015, 4 Qs 21/15, juris), überzeugt dies nicht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht