Rechtsprechung
LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht, Kegelbahn, anspruchsausschließendes Mitverschulden
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 280 Abs. 1, 823 Abs. 1, 249 ff. BGB
Verkehrssicherungspflicht, Kegelbahn, anspruchsausschließendes Mitverschulden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei Eigenverschulden des Benutzers ist nicht gegeben; Schadensersatzanspruch gegen den verkehrssicherungspflichtigen Betreiber einer Kegelbahn bei überwiegendem Eigenverschulden des Benutzers
- rabüro.de
Zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers einer Kegelbahn
- RA Kotz
Haftung des Kegelbahnbetreibers - Unfall bei Aufnahme einer Kugel aus dem Rücklauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1; BGB § 249; BGB § 823 Abs. 1
Ein Schadensersatzanspruch gegen den Betreiber einer Kegelbahn bei Eigenverschulden des Benutzers ist nicht gegeben; Schadensersatzanspruch gegen den verkehrssicherungspflichtigen Betreiber einer Kegelbahn bei überwiegendem Eigenverschulden des Benutzers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- AG Lemgo, 23.02.2011 - 20 C 403/10
- LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11
Papierfundstellen
- SpuRt 2012, 122
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades
Auszug aus LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11
Soweit die Berufungsschrift auf zwei Entscheidungen des BGH (veröffentlich in NJW 1978, 1629 und in NJW 1980, 1159) verweist, sind diese im Streitfall nicht einschlägig.Soweit die Berufungsschrift auf zwei Entscheidungen des BGH (veröffentlich in NJW 1978, 1629 und in NJW 1980, 1159) verweist, sind diese im Streitfall nicht einschlägig.
- BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99
Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers
Auszug aus LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11
Den Geschädigten trifft nach § 254 Abs. 1 BGB ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt [vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - VI ZR 313/99, NJW 2001, 149; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage 2011, § 254 Rn.8].Den Geschädigten trifft nach § 254 Abs. 1 BGB ein Mitverschulden, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt [vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - VI ZR 313/99, NJW 2001, 149; Palandt/Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch, 70. Auflage 2011, § 254 Rn.8].
- BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76
Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in …
Auszug aus LG Detmold, 27.04.2011 - 10 S 47/11
Soweit die Berufungsschrift auf zwei Entscheidungen des BGH (veröffentlich in NJW 1978, 1629 und in NJW 1980, 1159) verweist, sind diese im Streitfall nicht einschlägig.Soweit die Berufungsschrift auf zwei Entscheidungen des BGH (veröffentlich in NJW 1978, 1629 und in NJW 1980, 1159) verweist, sind diese im Streitfall nicht einschlägig.
- AG München, 24.06.2016 - 274 C 17475/15
Sturz in der Apotheke
Selbst wenn man annähme, dass der Beklagte seine Verkehrssicherungspflicht - wenn auch in sehr geringem Maße - verletzt hätte, läge ein anspruchsausschließendes Mitverschulden der Klägerin gemäß § 254 Abs. 1 BGB vor, weil sie durch die Feuchtigkeit ihrer Schuhe in weit überwiegender Weise zur Gefahrverwirklichung beigetragen hat (Vgl. LG Detmold, Beschluss vom 27. April 2011 - 10 S 47/11 -, juris Rn. 2 ff.).