Rechtsprechung
   LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20808
LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10 (https://dejure.org/2011,20808)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01.07.2011 - 3 O 341/10 (https://dejure.org/2011,20808)
LG Dortmund, Entscheidung vom 01. Juli 2011 - 3 O 341/10 (https://dejure.org/2011,20808)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20808) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerber einer Fondsbeteiligung kann von den Prospektverantwortlichen die Erstattung des Erwerbspreises gegen Rückgabe der Vermögensanlage bei Unrichtigkeit des Prospekts verlangen; Erstattung des Erwerbspreises einer Fondbeteiligung an den Erwerber gegen Rückgabe der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerber einer Fondsbeteiligung kann von den Prospektverantwortlichen die Erstattung des Erwerbspreises gegen Rückgabe der Vermögensanlage bei Unrichtigkeit des Prospekts verlangen; Erstattung des Erwerbspreises einer Fondbeteiligung an den Erwerber gegen Rückgabe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schiffsfonds: Schadensersatz bei Werbung mit fehlerhaftem Prospekt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Der Anleger trägt die Beweislast für die Pflichtverletzung, so dass er beweisen muss, dass er den Prospekt mit den erforderlichen Risikohinweisen nicht erhalten hat (BGH NJW-RR 2006, 1345, Palandt, § 280 Rn. 50).
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Da dem Anleger diese in eigener Verantwortung zu treffende Entscheidung von Niemandem, am Wenigstens von dem Anbieter der Anlage, abgenommen werden kann und darf, hat ihn der Beteiligungsprospekt, mit dem für die Anlage geworben wird, ein möglichst vollständiges Bild von den für eine sachgerechte Beurteilung der Anlage erhebliche Umstände zu vermitteln (BGH NJW 1993, 2865, BGH II ZR 203/08 Urteil vom 22. März 2010, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 02.02.2011 - 8 U 136/10

    Rückforderung gewinnunabhängiger Ausschüttungen eines geschlossenen

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Der Hilfsantrag, festzustellen, dass die Beklagten zu 1.) und zu 2.) auch zum Ersatz aller weiteren Schäden verpflichtet sind, soweit sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung stehen, ist gemäß § 256 ZPO zulässig und nach dem oben Gesagten auch begründet, denn der Kläger muss die Ausschüttung, die er erhalten hat, nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (8 U 132/10 und 8 U 136/10) und der Rechtsprechung der Kammer (3 O 552/09 und 3 O 226/10) zurückzahlen.
  • OLG Hamm, 09.03.2011 - 8 U 132/10
    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Der Hilfsantrag, festzustellen, dass die Beklagten zu 1.) und zu 2.) auch zum Ersatz aller weiteren Schäden verpflichtet sind, soweit sie im Zusammenhang mit dem Erwerb und dem Halten der streitgegenständlichen Fondsbeteiligung stehen, ist gemäß § 256 ZPO zulässig und nach dem oben Gesagten auch begründet, denn der Kläger muss die Ausschüttung, die er erhalten hat, nach der Rechtsprechung des OLG Hamm (8 U 132/10 und 8 U 136/10) und der Rechtsprechung der Kammer (3 O 552/09 und 3 O 226/10) zurückzahlen.
  • BGH, 22.03.2010 - II ZR 203/08

    Prospekthaftung bei geschlossenem Immobilienfonds: Falsche Angabe eines

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Da dem Anleger diese in eigener Verantwortung zu treffende Entscheidung von Niemandem, am Wenigstens von dem Anbieter der Anlage, abgenommen werden kann und darf, hat ihn der Beteiligungsprospekt, mit dem für die Anlage geworben wird, ein möglichst vollständiges Bild von den für eine sachgerechte Beurteilung der Anlage erhebliche Umstände zu vermitteln (BGH NJW 1993, 2865, BGH II ZR 203/08 Urteil vom 22. März 2010, Rn. 22).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 31 U 70/09

    Haftung einer Bank aus einem Anlageberatungsvertrag

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Es fehlt notwendiger Sachvortrag dazu, welche Geldanlage der Kläger gewählt hätte (OLG Hamm 31 U 70/09 Urteil vom 25.11.2009 Rn. 88, Palandt, § 288 Rn. 13).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Die Kausalität zwischen Prospekt und Kaufentschluss wird für die Dauer der Anlagestimmung widerleglich vermutet (Baumbach/Hopt HGB BörsG, § 44 Rn. 8, § 45 Rn. 2, BGH NJW 2004, 2664).
  • LG Dortmund, 01.04.2011 - 3 S 2/10

    Rechtsanwalt muss die Erfolgsaussichten der Durchsetzung eines Anspruches prüfen

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (24 W 23/05 und der Kammer 3 S 2/10) nicht ersetzt verlangen, weil er nicht darauf vertrauen durfte, dass die Beklagten ohne gerichtliche Hilfe leisten werden.
  • OLG Hamm, 31.10.2005 - 24 W 23/05

    Vertragswidrige Ausnutzung einer Prozesslage durch Bauunternehmer

    Auszug aus LG Dortmund, 01.07.2011 - 3 O 341/10
    Die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten kann der Kläger nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (24 W 23/05 und der Kammer 3 S 2/10) nicht ersetzt verlangen, weil er nicht darauf vertrauen durfte, dass die Beklagten ohne gerichtliche Hilfe leisten werden.
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 3 O 330/13

    Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Vermittlung eines geschlossenen Fonds

    Bei Angaben zur steuerlichen Belastung handelt es sich um wesentliche aufklärungspflichtige Prospektangaben, da ein durchschnittlicher Anleger bei der Investitionsentscheidung sie eher berücksichtigen als vernachlässigen würde (LG Dortmund, Urt. v. 01.07.2011 - 3 O 341/10 Rn. 63).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht