Rechtsprechung
LG Dortmund, 03.02.2006 - 22 O 113/05 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,19725) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auskunftserteilung ; Einsatz von Druckerzeugnissen für Werbezwecke ; Anspruch auf Schadensersatz ; Verletzung der Rechte am eigenen Bild
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Koblenz, 02.03.1995 - 6 U 1350/93
Zulässigkeit der werblichen Verwertung von anlässlich einer Modenschau …
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2006 - 22 O 113/05
Soweit bei Fehlen einer Einwilligung des Klägers ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung in Betracht gekommen wäre und eine übliche Vergütung überhaupt hätte festgestellt werden können, läge diese nicht höher als 50,-- EUR (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1995, 1112, welches einem Gelegenheits-Mannequin für die unberechtigte Verwertung von Fotos einer Modenschau 250, 00 DM zusprach). - BGH, 05.10.2004 - VI ZR 255/03
Prominentenkinder
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2006 - 22 O 113/05
Dies hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 2005, 215).