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LG Dortmund, 03.02.2012 - 25 O 519/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Klausel bei einer Bank über die Erhebung eines Bearbeitungsentgelts bei einem Kredit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.02.2012 - 25 O 519/11
- OLG Hamm, 17.09.2012 - 31 U 60/12
- BGH, 10.12.2013 - XI ZR 405/12
- BGH, 13.05.2014 - XI ZR 405/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Karlsruhe, 03.05.2011 - 17 U 192/10
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle für eine Entgeltklausel über …
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2012 - 25 O 519/11
Zu letzteren Leistungen zählen etwa die Bonitätsprüfung des Kunden oder die Prüfung der Frage, ob und in welchem Umfange ein Kunde Sicherheiten für das Darlehen zu leisten hat, was ausschließlich im Interesse der Bank, Forderungsausfälle zu vermeiden, erfolgt (…vgl. OLG Hamm, aaO; OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, Az.: 17 U 192/10).Das Transparenzgebot greift unabhängig davon, ob eine Klausel auch im Übrigen einer Inhaltskontrolle zugänglich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, Az.: 17 U 192/10 mit Hinweis auf BGH, WM 2011, 263).
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10
Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer …
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2012 - 25 O 519/11
Das Transparenzgebot greift unabhängig davon, ob eine Klausel auch im Übrigen einer Inhaltskontrolle zugänglich ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.05.2011, Az.: 17 U 192/10 mit Hinweis auf BGH, WM 2011, 263). - OLG Hamm, 11.04.2011 - 31 U 192/10
Formularmäßige Vereinbarung eines Bearbeitungsentgelts bei Gewährung eines …
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2012 - 25 O 519/11
Regelungen dagegen, die kein Entgelt für den Kunden für auf rechtsgeschäftlicher Grundlage erbrachte Sonderleistungen beinhalten, sondern Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlicher oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten des Klauselverwenders oder für Tätigkeiten in dessen eigenem Interesse auf den Kunden abwälzen, stellen jedoch kontrollfähige Abweichungen von gesetzlichen Regelungen dar (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 11.04.2011, Az. 31 U 192/10 mwN). - BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08
BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam
Auszug aus LG Dortmund, 03.02.2012 - 25 O 519/11
Nach der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung ist die Beklagte durch die Klausel berechtigt, Entgelte auch für solche Leistungen zu erheben, zu deren Erbringung sie schon kraft Gesetzes oder auf Grund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse vornimmt (vgl. BGH, NJW 2009, 2051, Tz. 16 a)).