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LG Dortmund, 05.11.2008 - 10 O 208/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung der mietrechtlichen Bestimmungen der §§ 535 ff. BGB im Rahmen eines Vertrages bzgl. des Überlassens des Gebrauchs von LWL-Kabel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 05.11.2008 - 10 O 208/06
- LG Dortmund, 24.03.2011 - 10 O 208/06
- OLG Hamm, 24.03.2011 - 21 U 82/09
- OLG Hamm, 07.07.2011 - 21 U 82/09
- BGH, 16.03.2012 - V ZR 98/11
- BGH, 26.04.2012 - V ZR 98/11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 20/80
Bewertung der Einkommensteuerschuld als außerordentliche Last - Anrechnung der …
Auszug aus LG Dortmund, 05.11.2008 - 10 O 208/06
Im allgemeinen versteht man unter "Lasten" Pflichten, die auf eine Leistung gerichtet sind, die den Eigentümer, Besitzer oder Rechtsinhaber als solchen treffen (BGH NJW 1980, 2465). - OLG Düsseldorf, 24.06.1982 - 18 U 39/82
Klageantrag; Schuldbefreiung; Grund und Höhe einer Schuld
Auszug aus LG Dortmund, 05.11.2008 - 10 O 208/06
Geht es - wie hier - um Ansprüche auf eine Geldleistung, so ist es erforderlich, Grund und Höhe der Schuld näher zu bezeichnen, von der Freistellung verlangt wird, das heißt, Forderungen bzw. Verbindlichkeiten sind nach Grund und Höhe eindeutig zu bezeichnen und insbesondere auch zu beziffern (BGH NJW 1996, 2726; OLG Düsseldorf MDR 1982, 942).
- OLG Hamm, 24.03.2011 - 21 U 82/09
Voraussetzungen einer Nachentschädigung im Gesamtschuldnerausgleich unter der …
Das am 05.11.2008 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Dortmund (Az.: 10 O 208/06) wird abgeändert.