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   LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07   

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https://dejure.org/2008,12447
LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07 (https://dejure.org/2008,12447)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.05.2008 - 2 S 59/07 (https://dejure.org/2008,12447)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Mai 2008 - 2 S 59/07 (https://dejure.org/2008,12447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hörgeräte als medizinisch notwendige Heilbehandlung im Sinne der Versicherungsbedingungen (AVB); Medizinische Notwendigkeit einer Behandlungsmaßnahme; Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers als Maßstab für die Auslegung von Versicherungsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dortmund - 431 C 8791/06
  • LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als Notwendig anzusehen (BGH, VersR 2006, 535; BGHZ 133 aaO; 154, 154, 166 ff.; BGH, VersR 1979, 221 unter III; VersR 1991, 987 unter 2 a).

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, VersR 2007, 1690; VersR 2003, 454; VersR 2003, 581/84; VersR 2003, 641/2; OLG Hamm NJOZ 2006, 282).

    Danach haben entgegen der von der Beklagten in ihrer Leistungsentscheidung vom 14.02.2006 geäußerten Auffassung bei der Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung Kostengesichtspunkte außer Betracht zu bleiben (BGH, VersR 2003, 581).

    Dieser hat in der sogenannten Alpha-Klinik-Entscheidung vom 12.03.2003 (NJW 2003, 1596 = VersR 2003, 981) ausgeführt, dass § 1 Abs. 2 Satz 2 MB/KK 76 nur auf die "medizinisch notwendige" und nicht auf die "medizinische und notwendige", die "notwendige medizinische", die "medizinisch nur notwendige" oder gar auf die "medizinisch und wirtschaftlich notwendige" Heilbehandlung abstellt.

  • BGH, 08.02.2006 - IV ZR 131/05

    Zulässigkeit einer Klage Feststellung der Eintrittspflicht in der privaten

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Mit dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung wird - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar - zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (BGH, VersR 2006, 535 = NJW-RR 2006, 678; BGHZ 133, 208, 212 ff.; 154, 166 ff.; BGH VersR 1978, 271 unter II 1).

    Steht danach die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern oder ihren Verschlimmerungen entgegenzuwirken (OLG Hamm, VersR 1999, 611, 321; OLG Köln, VersR 2000, 43), nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus grundsätzlich auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH, VersR 2006, 535; BGHZ 133 aaO).

    Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als Notwendig anzusehen (BGH, VersR 2006, 535; BGHZ 133 aaO; 154, 154, 166 ff.; BGH, VersR 1979, 221 unter III; VersR 1991, 987 unter 2 a).

  • LG Dortmund, 05.10.2006 - 2 S 17/05

    Private Krankenversicherung - Krankheitskostenversicherung: Voraussetzung der

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Wie die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 05.10.2006 - 2 S 17/05 - (VersR 2007, 1401) zur medizinischen Notwendigkeit einer Lasik-Operation ausgeführt hat, kann der verständige Versicherungsnehmer aus dem Wortlaut des § 1 Abs. 2 Satz 2 AVB nicht, jedenfalls nicht mit der erforderlichen Klarheit ersehen, dass bei mehreren zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Behandlung einer Krankheit sich die Erstattungsfähigkeit der zu ihrer Heilung aufgewendeten Kosten auf eine bestimmte Heilbehandlung beschränkt, erst recht nicht auf eine solche, die ihm vom Versicherer vorgegeben wird.

    Damit bleiben andere Behandlungsmöglichkeiten, die der vom Versicherungsnehmer gewählten gleich- oder gar höherwertig sind, außer Betracht und beschränken nicht dass durch die Versicherungsbedingungen eingeräumte Recht des Versicherungsnehmers, sich einer zur Heilung seiner Erkrankung geeigneten Behandlung zu unterziehen (vgl. Egger, r+s 2006, 309/312 unter Fußnote 19 zur Parallelproblematik: Implantat/nicht festsitzender Zahnersatz sowie r+s 2006, 353/360; Marlow/Spuhl, VersR 2006, 1334/6; dieselben in Anmerkung zu BGH VersR 2005, 1673; Marlow, VK 2007, 28).

    Soweit gegen diese Entscheidung der Kammer und deren Verständnis von der medizinisch notwendigen Heilbehandlung Kritik geübt worden ist (Hütt VersR 2007, 1401 in einer Anmerkung zu der zitierten Entscheidung der Kammer) mit dem Tenor, dass nicht alles, was medizinisch geeignet sei, damit zugleich medizinisch notwendig sei mit der Folge, dass der Versicherer den Versicherungsnehmer - so auch die Argumentation der Versicherer in zahlreichen gleichgelagerten Versicherungsprozessen vor der Kammer - auf andere Heilbehandlungsmaßnahmen verweisen kann, die die Krankheit des Versicherungsnehmers - nach Auffassung des Versicherers - ausreichend lindern und kostengünstiger sind.

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 270/02

    Auslegung der Garagelklausel in der Hausratsversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, VersR 2007, 1690; VersR 2003, 454; VersR 2003, 581/84; VersR 2003, 641/2; OLG Hamm NJOZ 2006, 282).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, VersR 2007, 1690; VersR 2003, 454; VersR 2003, 581/84; VersR 2003, 641/2; OLG Hamm NJOZ 2006, 282).
  • BGH, 14.12.1977 - IV ZR 12/76

    Krankenhaustagegeld - Krankheitskosten - Zahnmedizinische Heilbehandlung -

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Mit dem Begriff der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung wird - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbar - zur Bestimmung des Versicherungsfalles ein objektiver, vom Vertrag zwischen Arzt und Patient unabhängiger Maßstab eingeführt (BGH, VersR 2006, 535 = NJW-RR 2006, 678; BGHZ 133, 208, 212 ff.; 154, 166 ff.; BGH VersR 1978, 271 unter II 1).
  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Damit bleiben andere Behandlungsmöglichkeiten, die der vom Versicherungsnehmer gewählten gleich- oder gar höherwertig sind, außer Betracht und beschränken nicht dass durch die Versicherungsbedingungen eingeräumte Recht des Versicherungsnehmers, sich einer zur Heilung seiner Erkrankung geeigneten Behandlung zu unterziehen (vgl. Egger, r+s 2006, 309/312 unter Fußnote 19 zur Parallelproblematik: Implantat/nicht festsitzender Zahnersatz sowie r+s 2006, 353/360; Marlow/Spuhl, VersR 2006, 1334/6; dieselben in Anmerkung zu BGH VersR 2005, 1673; Marlow, VK 2007, 28).
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis und damit - auch - auf seine Interessen an (BGH, VersR 2007, 1690; VersR 2003, 454; VersR 2003, 581/84; VersR 2003, 641/2; OLG Hamm NJOZ 2006, 282).
  • OLG Hamm, 09.06.1999 - 20 U 185/98

    Eintritt des Unfalls i.S. des Rechts der Unfallversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Steht danach die Eignung einer Behandlung, eine Krankheit zu heilen oder zu lindern oder ihren Verschlimmerungen entgegenzuwirken (OLG Hamm, VersR 1999, 611, 321; OLG Köln, VersR 2000, 43), nach medizinischen Erkenntnissen fest, folgt daraus grundsätzlich auch die Eintrittspflicht des Versicherers (BGH, VersR 2006, 535; BGHZ 133 aaO).
  • BGH, 29.11.1978 - IV ZR 175/77

    Einstufung von Fettleibigkeit (Adipositas) als Krankheit - Zeitpunkt der

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2008 - 2 S 59/07
    Es genügt insoweit, wenn die medizinischen Befunde und Erkenntnisse es im Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheinen lassen, die Behandlung als Notwendig anzusehen (BGH, VersR 2006, 535; BGHZ 133 aaO; 154, 154, 166 ff.; BGH, VersR 1979, 221 unter III; VersR 1991, 987 unter 2 a).
  • OLG Hamm, 19.10.2005 - 20 U 80/05

    Ermittlung des Inhalts eines Vertrages - Auslegung allgemeiner

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 151/90

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungskürzungen in der

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