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   LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14   

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https://dejure.org/2015,13043
LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14 (https://dejure.org/2015,13043)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.05.2015 - 3 O 332/14 (https://dejure.org/2015,13043)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 3 O 332/14 (https://dejure.org/2015,13043)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 122/06

    Widerrufsbelehrungen müssen auch über Rechte des Verbrauchers informieren

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14
    Den Ausführungen des BGH im Urteil vom 12.04.2007 (VII ZR 122/06), wonach über die Rechtsfolgen eines Widerrufs umfassend zu belehren sei, lag ein Haustürgeschäft zugrunde.
  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14
    Der Anspruch aus § 812 Abs. 1 S. 1 BGB ist jedoch spätestens zum 31.12.2014 verjährt (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.2014, XI ZR 348/13).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14
    Entgegen der Ansicht des Klägers legt die streitgegenständliche Widerrufsbelehrung nicht das unrichtige Verständnis nahe, dass die Widerrufsfrist bereits mit der Übersendung des Vertragsantrages des Kreditunternehmens beginne (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 10.03.2009, XI ZR 33/08).
  • OLG Frankfurt, 01.08.2014 - 23 U 288/13

    Voraussetzungen für die Rückzahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14
    Maßgeblich für die Frage der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist daher § 355 BGB in der bei Abschluss des Darlehensvertrages vom 10.11.2005 geltenden Fassung (so auch OLG Celle, Beschl. v. 14.07.2014, 3 W 34/14; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.08.2014, 23 U 288/13).
  • LG Bonn, 18.06.2014 - 2 O 268/13

    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14
    Vielmehr ergibt sich aus der Belehrung eindeutig, dass die Widerrufsfrist gerade nicht ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Vertragserklärung des Verbrauchers beginnt (OLG Celle, a.a.O.; OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; LG Nürnberg-Fürth, Urt. v. 01.09.2014, 6 O #####/####; LG Bonn, Urt. v. 18.06.2014, 2 O 268/13).
  • OLG Celle, 14.07.2014 - 3 W 34/14

    Zur Wirksamkeit einer Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist in einem

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 3 O 332/14
    Maßgeblich für die Frage der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist daher § 355 BGB in der bei Abschluss des Darlehensvertrages vom 10.11.2005 geltenden Fassung (so auch OLG Celle, Beschl. v. 14.07.2014, 3 W 34/14; OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 01.08.2014, 23 U 288/13).
  • LG Hamburg, 30.12.2015 - 318 O 261/15

    Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der

    Vielmehr ergibt sich aus der Belehrung eindeutig, dass die Widerrufsfrist gerade nicht ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer Vertragserklärung des Verbrauchers beginnt (vgl. dazu auch LG Dortmund, Urteil vom 08.05.2015 - 3 O 332/14, Rn. 26, zitiert nach juris).
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