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   LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14   

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https://dejure.org/2015,48941
LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14 (https://dejure.org/2015,48941)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08.05.2015 - 9 T 245/14 (https://dejure.org/2015,48941)
LG Dortmund, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 9 T 245/14 (https://dejure.org/2015,48941)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.09.2011 - XII ZB 263/11

    Betreuung: Geschlossene Unterbringung des psychisch kranken Betroffenen zur

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben ( BGH FamRZ 2012, 1705; BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen ( BGH NJW-RR 2014, 641; BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht ( BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012; BGH MDR 2010, 506 ).

    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH FamRZ 2014, 740; BGH NJW 2011, 3579 ).

  • BGH, 18.05.2011 - XII ZB 47/11

    Betreuung: Materielle Voraussetzungen für die geschlossene Unterbringung des

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben ( BGH FamRZ 2012, 1705; BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen ( BGH NJW-RR 2014, 641; BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Erforderlich sind allerdings objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens ( BGH NJW-RR 2014, 641; BGH FamRZ 2012, 1705; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht ( BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012; BGH MDR 2010, 506 ).

  • BGH, 13.01.2010 - XII ZB 248/09

    Betreuung: Voraussetzungen für die Unterbringung des Betroffenen

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung verlangt die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten ( BGH NJW-RR 2013, 321; BGH NJW-RR 2010, 1370; BGH MDR 2010, 506 ).

    Wenn die Gefahr durch andere Mittel als die freiheitsentziehende Unterbringung abgewendet werden kann, kommt eine Unterbringung als unverhältnismäßig nicht in Betracht ( BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012; BGH MDR 2010, 506 ).

    Ist die Unterbringung wegen der krankheitsbedingten Gefahr eines erheblichen gesundheitlichen Schadens zwingend erforderlich und ist die lange Unterbringungsbedürftigkeit auf der Grundlage des vorliegenden Sachverständigengutachtens absehbar, bestehen gegen eine Unterbringung für die Dauer von zwei Jahren nach § 329 Abs. 1 FamFG keine Bedenken ( BGH MDR 2010, 506 ).

  • BGH, 05.03.2014 - XII ZB 58/12

    Unterbringungssache: Notwendige Begründung einer Unterbringung des Betreuten in

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Der Grad der Gefahr ist in Relation zum möglichen Schaden ohne Vornahme der freiheitsentziehenden Maßnahme zu bemessen ( BGH NJW-RR 2014, 641; BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Erforderlich sind allerdings objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens ( BGH NJW-RR 2014, 641; BGH FamRZ 2012, 1705; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 295/12

    Voraussetzungen einer zivilrechtlichen Unterbringung eines Betreuten

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Notwendig ist allerdings eine ernstliche und konkrete Gefahr für dessen Leib oder Leben ( BGH FamRZ 2012, 1705; BGH NJW 2011, 3579; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

    Erforderlich sind allerdings objektivierbare und konkrete Anhaltspunkte für den Eintritt eines erheblichen Gesundheitsschadens ( BGH NJW-RR 2014, 641; BGH FamRZ 2012, 1705; BGH NJW-RR 2011, 1012 ).

  • BGH, 12.02.2014 - XII ZB 614/13

    Unterbringung eines Betreuten: Begründungserfordernis bei vom

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Auch eine Unterbringung zur Verhinderung einer Selbstschädigung setzt voraus, dass der Betreute auf Grund seiner psychischen Krankheit oder seiner geistigen oder seelischen Behinderung seinen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH FamRZ 2014, 740; BGH NJW 2011, 3579 ).
  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 241/11

    Zivilrechtliche Unterbringung eines Betreuten: Alkoholismus und psychische

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Die geschlossene Unterbringung zur Vermeidung einer lebensbedrohenden Selbstgefährdung kann auch dann genehmigt werden, wenn eine gezielte Therapiemöglichkeit nicht besteht ( BGH NJW 2011, 3518 ).
  • BGH, 05.12.2012 - XII ZB 665/11

    Betreuungssache: Erweiterung der Genehmigung der Unterbringung auf die

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung verlangt die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten ( BGH NJW-RR 2013, 321; BGH NJW-RR 2010, 1370; BGH MDR 2010, 506 ).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 118/10

    Betreuung: Anforderungen an eine zulässige Unterbringung

    Auszug aus LG Dortmund, 08.05.2015 - 9 T 245/14
    Im Gegensatz zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung verlangt die zivilrechtliche Unterbringung durch einen Betreuer keine akute, unmittelbar bevorstehende Gefahr für den Betreuten ( BGH NJW-RR 2013, 321; BGH NJW-RR 2010, 1370; BGH MDR 2010, 506 ).
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