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   LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05   

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https://dejure.org/2006,27931
LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05 (https://dejure.org/2006,27931)
LG Dortmund, Entscheidung vom 09.03.2006 - 2 O 138/05 (https://dejure.org/2006,27931)
LG Dortmund, Entscheidung vom 09. März 2006 - 2 O 138/05 (https://dejure.org/2006,27931)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 20 U 121/04

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sowie des Oberlandesgerichtes Hamm sind Verzögerungen bei der Zustellung, die eine Partei zu vertreten hat, nur dann unschädlich, wenn sie eine Frist von 14 Tagen nicht überschreiten (z. B. OLG Hamm OLGR 2004, 380).

    Die Einschaltung eines Rechtsschutzversicherers berührt grundsätzlich nicht die an einen Kläger zu stellenden Anforderungen hinsichtlich der Förderung einer alsbaldigen Zustellung (OLG Hamm OLGR 2004, 380).

  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 20 U 147/03

    Begriff der Zustellung demnächst

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Die Vorschrift des § 691 Abs. 11 ZPO, nach der Verzögerungen von bis zu 1 Monat im Mahnverfahren unschädlich sind, ist auf § 167 ZPO nicht anwendbar (BGH FamRZ 2004, 21; OLG Hamm OLGR 2004, 186).

    Selbst wenn man dem Kläger vorliegend mit der Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm, OLGR 2004, 186, noch eine Bearbeitungszeit von 1 Woche zubilligt, hat der Kläger die Einzahlung des Vorschusses im Sinne der oben zitierten Rechtsprechung verzögert.

  • BGH, 19.12.1966 - II ZR 131/64

    Rechte des Versicherers im Rahmen von Verhandlungen mit dem Geschädigten bei

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Denn ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen (BGH VersR 1967, 149; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434), auch das des mit der Fristwahrung befassten Personal des Anwalts (so Prölss / Martin - Prölss, VVG 27. Aufl., § 12 Rdnr. 50).
  • OLG Köln, 19.06.1996 - 5 W 41/96

    Ausschlußfrist; Versäumnis; Ablehnung des Leistungsanspruchs; Belehrung;

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Dieses gründet sich auf die Überlegung, dass es in die Risikosphäre des Versicherungsnehmers fällt, wenn der von ihm hinzugezogene Anwalt die Frist des § 12 Abs. 111 VVG versäumt (vgl. OLG Köln VersR 1997, 605).
  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Auch hat sich der Beklagte im Prozess auf die Leistungsfreiheit wegen Versäumung der Klagefrist berufen (BGH NJW 2006, 298 = VersR 2006, 57).
  • OLG Saarbrücken, 15.03.1995 - 5 U 36/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Denn ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten muss sich der Versicherungsnehmer zurechnen lassen (BGH VersR 1967, 149; OLG Saarbrücken VersR 1997, 434), auch das des mit der Fristwahrung befassten Personal des Anwalts (so Prölss / Martin - Prölss, VVG 27. Aufl., § 12 Rdnr. 50).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZR 448/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung und wegen

    Auszug aus LG Dortmund, 09.03.2006 - 2 O 138/05
    Die Vorschrift des § 691 Abs. 11 ZPO, nach der Verzögerungen von bis zu 1 Monat im Mahnverfahren unschädlich sind, ist auf § 167 ZPO nicht anwendbar (BGH FamRZ 2004, 21; OLG Hamm OLGR 2004, 186).
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