Rechtsprechung
LG Dortmund, 09.06.2011 - 2 O 15/11 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verschweigen einer Kokainabhängigkeit ist arglistige Täuschung in Bezug auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung; Verschweigen einer Kokainabhängigkeit als arglistige Täuschung in Bezug auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Krankheitskostenversicherung -Verschweigen einer Drogenabhängigkeit
- rabüro.de
Verschweigen einer Suchterkrankung den Versicherer zur Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung berechtigen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 123
Verschweigen einer Kokainabhängigkeit ist arglistige Täuschung in Bezug auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung; Verschweigen einer Kokainabhängigkeit als arglistige Täuschung in Bezug auf Abschluss einer Krankheitskostenversicherung - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 29.11.2006 - B 12 P 1/05 R
Private Pflegeversicherung - Eintritt von Versicherungspflicht - Kündigung - …
Auszug aus LG Dortmund, 09.06.2011 - 2 O 15/11
Zuständig für Streitigkeiten im Hinblick auf einen Pflegepflichtversicherungsvertrag sind vielmehr die Sozialgerichte (BSG VersR 1998, 486; r+s 2007, 144). - BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog. …
Auszug aus LG Dortmund, 09.06.2011 - 2 O 15/11
Weiterhin muss die arglistige Täuschung für die Willenserklärung des Versicherers kausal geworden sein (ständige Rechtsprechung, zuletzt BGH VersR 2011, 337 m.w.N.). - OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10
Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem …
Auszug aus LG Dortmund, 09.06.2011 - 2 O 15/11
Für den Vorsatz reicht auch im Rahmen der Arglist und unter Geltung des VVG 2008 dolus eventualis aus (OLG Hamm VersR 2011, 469; Knappmann VersR 2011, 724; Looschelders VersR 2011, 697, 702; a. A. offenbar Römer/Klimke, Einführung zur Beck'schen Testausgabe VVG 2008 mit Synopsen und Materialien unter E I 3 b, die ausführen, dass das Gesetz die Arglist nicht mit bloßem "Eventual-"Vorsatz gleichsetzt). - BSG, 08.08.1996 - 3 BS 1/96
Rechtsweg bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der privaten Pflegeversicherung, …
Auszug aus LG Dortmund, 09.06.2011 - 2 O 15/11
Zuständig für Streitigkeiten im Hinblick auf einen Pflegepflichtversicherungsvertrag sind vielmehr die Sozialgerichte (BSG VersR 1998, 486; r+s 2007, 144).