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LG Dortmund, 10.03.2016 - 2 O 240/15 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Signal Iduna 3 -, Tarifwechsel, Tarifwechselberatung, Krankenversicherung, Tarif Start Plus, kein Beratungsanlass bei Vertretung des VN durch sachkundigen VM, vertragsbegleitende Beratungspflicht des VU, Grenzen der Beratungspflicht
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 10.03.2016 - 2 O 240/15
- OLG Hamm, 08.05.2017 - 6 U 62/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.09.2012 - IV ZR 71/11
Fondsgebundene Lebensversicherung zur Vermögensanlage: Aufklärungspflicht des …
Auszug aus LG Dortmund, 10.03.2016 - 2 O 240/15
Bei der Firma T UG handelt es sich nicht um einen Versicherungsvertreter der Beklagten nach § 59 Abs. 2 VVG, sondern um einen Versicherungsmakler nach § 59 Abs. 3 VVG, dessen Pflichtverletzungen sich die Beklagte nicht nach § 278 BGB zurechnen lassen muss (…Prölss-Martin, VVG, § 6 Rn. 58, Römer-Langheid, VVG, § 6 Rn. 30 und § 63 Rn. 2), weil der Versicherungsmakler im Auftrag der Versicherten, im vorliegenden Fall aufgrund der Dienstleistungsvereinbarung vom 23.05.2014, tätig geworden ist und grundsätzlich die Interessen des Versicherungsnehmers und nicht des Versicherers wahr nimmt (BGH IV ZR 71/11, Beschluss vom 26.09.2012, Rn. 30 m. w. N.).