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LG Dortmund, 10.05.2010 - 9 T 168/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer bewilligten Stundung der Verfahrenskosten für ein Eröffnungsverfahren und Hauptverfahren wegen mangelnder vollständiger Auskunft über die Erfüllung der Erwerbsobliegenheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 04.02.2010 - 253 IK 164/08
- LG Dortmund, 10.05.2010 - 9 T 168/10
- BGH, 02.12.2010 - IX ZB 160/10
Wird zitiert von ...
- LG Rostock, 04.06.2012 - 3 T 163/12
Insolvenzverfahren: Folge der Nichtausübung des Ermessens bei einer Entscheidung …
Der Streitwert wird gem. § 4 InsO in Verbindung mit § 3 ZPO auf 139, 64 EUR, entsprechend 10 % der bisher entstandenen Verfahrenskosten festgesetzt (so auch LG Dortmund Beschluss vom 10.05.2010, 9 T 168/10, vgl. auch KGR 2004, 309 und 446 sowie OLG Köln AGS 2003, 362).