Rechtsprechung
LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen einen benachbarten Grundstückseigentümer auf Beseitigung der Zweige von Lärchen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Über Grundstücksgrenze herüberragende Baumzweige; Nadelbefall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Nachbars Garten: Überstehende Äste und herabfallende Nadeln
- haus-und-grund-leipzig.de (Kurzinformation)
Nachbars Garten: Überstehende Äste und herabfallende Nadeln
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wesentliche Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige: Grundstückseigentümer hat Anspruch auf Zurückschneiden der Äste - Beeinträchtigung durch Nadelbefall begründet kein Unterlassungs- oder Ausgleichsanspruch
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 102/03
Kiefern in Nachbars Garten
Auszug aus LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10
Die Vorschrift gilt auch für den Anspruch aus § 1004 BGB (BGH NJW 2004, 1037, Schäfer, vor § 40 ff. Rn. 26).Die Darlegungs- und Beweislast dafür obliegt dem Beklagten (BGH NJW 2004, 1037, Schäfer vor § 40 ff. Rn. 26).
- OLG Düsseldorf, 23.08.1995 - 9 U 10/95
Laubfall - Anspruch auf Verhinderung und Beseitigung von überstehenden Ästen
Auszug aus LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10
Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die Eigentumsbeeinträchtigung des Grundstücks des Klägers durch Nadelbefall durch die nicht grenzüberschreitenden Äste der Bäume (die grenzüberschreitenden Äste unterfallen dem Klageantrag zu 1. a) und der Beseitigungspflicht des Beklagten gemäß §§ 1004, 710 BGB, denn diesen Nadelbefall muss der Kläger nach § 906 BGB dulden (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 739, OLG Düsseldorf 9 U 10/95).Laub- und Nadelbefall gehört dazu (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 739, OLG Düsseldorf, 9 U 10/95, Palandt, § 906 Rn. 26).
- OLG Hamm, 01.12.2008 - 5 U 161/08
Beeinträchtigung eines Grundstücks durch Bäume auf dem Nachbargrundstück
Auszug aus LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10
Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die Eigentumsbeeinträchtigung des Grundstücks des Klägers durch Nadelbefall durch die nicht grenzüberschreitenden Äste der Bäume (die grenzüberschreitenden Äste unterfallen dem Klageantrag zu 1. a) und der Beseitigungspflicht des Beklagten gemäß §§ 1004, 710 BGB, denn diesen Nadelbefall muss der Kläger nach § 906 BGB dulden (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 739, OLG Düsseldorf 9 U 10/95).Laub- und Nadelbefall gehört dazu (OLG Hamm, NJW-RR 2009, 739, OLG Düsseldorf, 9 U 10/95, Palandt, § 906 Rn. 26).
- BGH, 12.12.2003 - V ZR 98/03
Anspruch des Grundstücksnachbarn auf Beseitigung eines nahe an der …
Auszug aus LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10
Diese Ansprüche werden durch § 47 Nachbarrechtsgesetz NRW nicht ausgeschlossen, da § 47 nur die Beeinträchtigungen durch das Unterschreiten des im Gesetz vorgeschriebenen Grenzabstandes als solches betrifft (BGH NJW 2004, 1035, Schäfer, § 40 Rn. 28). - BGH, 28.11.2003 - V ZR 99/03
Pflichtenstellung des Eigentümers eines Baumes gegenüber dem Grundstücksnachbarn
Auszug aus LG Dortmund, 10.09.2010 - 3 O 140/10
Der Beseitigungsanspruch aus § 1004 BGB wird nicht durch das Selbsthilferecht des Klägers nach §§ 910 BGB ausgeschlossen (BGH NJW 2004, Seite 603, Schäfer, Nachbarrechtsgesetz für NRW, vor §§ 40 ff. Rn. 26).