Rechtsprechung
   LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17898
LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12 (https://dejure.org/2013,17898)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12.06.2013 - 4 S 138/12 (https://dejure.org/2013,17898)
LG Dortmund, Entscheidung vom 12. Juni 2013 - 4 S 138/12 (https://dejure.org/2013,17898)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17898) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung eines 20 % Aufschlags zum Wert der Schwacke-Liste bei Beziehen des Ersatzfahrzeugs noch am Unfalltag im Zusammenhang mit Schadensersatz nach Verkehrsunfall; Zugrundelegung von 90% des arithmetischen Mittels der Schwacke-Liste bezogen auf den Anmietungsort

  • urteilsdatenbank.bav.de(kostenpflichtig) (Kurzinformation, ggf. mit Volltext)

    Abtretung des Anspruchs auf Erstattung der Mietwagenkosten ist hinreichend bestimmt -> Sie verstößt... | Pauschaler Aufschlag für Unfallersatz; EE Eigenersparnis-Abzug; Zusatzfahrer; Schwacke-Automietpreisspiegel; Fraunhofer-Marktpreisspiegel; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Anmietung des Mietwagens noch am Unfalltag 20-prozentiger Aufschlag möglich

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.12.2012 - VI ZR 316/11

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Zu- oder Abschläge auf den Normalpreis bei

    Auszug aus LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
    Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten ist auch nach § 5 Abs. 1 S, 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn - wie hier - allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist (BGH Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11 und Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11).

    Er kann im Rahmen seines Ermessens unter Berücksichtigung des Einzelfalls von diesen - etwa durch Zu- oder Abschläge abweichen (vgl. BGH Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11).

    Deshalb kann auch bei etwaigen Zweifeln daran, dass es sich bei den in einer Liste ausgewiesenen Mietpreisen um den im Einzelfall maßgebliche Normalpreis handelt, ggf. auch durch Zu- und Abschlage Rechnung getragen werden (vgl. BGH Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11).

  • BGH, 05.03.2013 - VI ZR 245/11

    Schadenersatzanspruch bei Verkehrsunfall: Einziehung der abgetretenen Forderung

    Auszug aus LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
    Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadensersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung der Mietwagenkosten ist auch nach § 5 Abs. 1 S, 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn - wie hier - allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist (BGH Urteil vom 18.12.2012 - VI ZR 316/11 und Urteil vom 05.03.2013 - VI ZR 245/11).

    Auch diese Rechtsprechung ist vom BGH in dem Urteil vom 05.03.2013 VI ZR 245/11 nicht beanstandet worden.

    Der Bundesgerichtshof hat sich in der Entscheidung vom 05.03.2013 VI ZR 245/11 erneut damit auseinandergesetzt, dass der Geschädigte noch nicht allein deshalb gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstößt, weil er ein Fahrzeug zu einem Unfallersatztarif anmietet, der gegenüber dem Normaltarif teuer ist, soweit die Besonderheiten dieses Tarifs mit Rücksicht auf die Unfallstation allgemein einen gegenüber dem Normaltarif höheren Preis rechtfertigen, weil die Leistungen des Vermieters, die durch die besondere Unfallsituation veranlasst und infolge dessen zur Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB erforderlich sind.

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 210/07

    Anforderungen an die Einholung von Vergleichsangeboten bei Anmietung eines

    Auszug aus LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
    Darüber hinausgehend bei gebotener wirtschaftlichen Betrachtungsweise nicht erforderliche Mietwagenkosten kann der Geschädigte aus dem Blickwinkel der subjektbezogenen Schadensbetrachtung nur dann ersetzt verlangen, wenn er darlegt und erforderlichenfalls beweist, dass ihm unter Berücksichtigung seiner individuellen Erkenntnis- und Einflussmöglichkeit sowie der gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten unter zumutbaren Anstrengungen auf dem in seiner Lage zeitlich und örtlich relevanten Markt kein wesentlich günstigerer (Normal-)Tarif zugänglich war (vgl. etwa BGH Urteil vom 14.10.2008 - VI ZR 210/07).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
    An dem Erfordernis der Bestimmtheit oder der Bestimmbarkeit fehlt es, wenn von mehreren selbstständigen Forderungen ein Teil abgetreten wird, ohne dass erkennbar ist, von welcher oder von welchen Forderungen ein Teil abgetreten werden soll (BGH Urteil vom 07.06.2011 - VI ZR 260/10 bei BeckRS 2011, 17149 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 01.03.2012 - 4 S 97/11

    Vorlage von Screenshots hinsichtlich der Substantiierungsanforderungen zur

    Auszug aus LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
    Auf die in nrwe veröffentlichte Rechtsprechung zu den Verfahren 4 S 3/12 und 4 S 97/11 wird verwiesen.
  • LG Dortmund, 11.10.2012 - 4 S 3/12

    Anspruch auf Schadensersatz hinsichtlich der Freistellung der Mietwagenkosten und

    Auszug aus LG Dortmund, 12.06.2013 - 4 S 138/12
    Auf die in nrwe veröffentlichte Rechtsprechung zu den Verfahren 4 S 3/12 und 4 S 97/11 wird verwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht