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   LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14   

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https://dejure.org/2016,521
LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2016,521)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.01.2016 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2016,521)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Januar 2016 - 2 O 209/14 (https://dejure.org/2016,521)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versicherungsvertraglicher Anspruch des Versicherungsnehmers auf Zahlung einer Invaliditätsleistung auf Grundlage einer Unfallversicherung; Traumatischen Zerreißung der Rotatorenmanschette wegen eines Skiunfalls

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Invaliditätsansprüche bei unfallbedingter Funktionsbeeinträchtigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15

    Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die unfallbedingte Invalidität beläuft sich damit auf 6, 66 % und aufgerundet (dazu BGH IV ZR 124/15, Urteil vom 18.11.2015, Rdn. 24) auf 7 %.
  • LG Nürnberg-Fürth, 20.04.2011 - 8 S 6002/10

    Wirksamkeit des Rechtsfolgenhinweises als Voraussetzung für eine

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
  • BGH, 01.04.2015 - IV ZR 104/13

    Private Unfallversicherung: Bemessung der Invaliditätsleistung bei einer

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die dadurch versursachte Funktionsbeeinträchtigung ist nicht nach der Gliedertaxe (2.1.2.2.1 C-AUB 99) zu bestimmen, weil das Schultergelenk in den streitgegenständlichen Bestimmungen der Gliedertaxe über den Verlust oder die vollständige Funktionsbeeinträchtigung eines Armes keine Erwähnung findet (BGH IV ZR 104/13, Urteil vom 01.04.2015).
  • BGH, 13.04.2011 - IV ZR 36/10

    Unfallversicherung: Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Absehen von einer

    Auszug aus LG Dortmund, 14.01.2016 - 2 O 209/14
    Die nach § 276 ZPO erforderliche Überzeugung (dazu BGH IV ZR 36/10, Beschluss vom 13.04.2011 = VersR 2011, 1177) des Gerichts erfordert keine absolute unumstößliche Gewissheit und auch keine "an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern nur einen für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit, der Zweifeln schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (Zöller § 286 ZPO, Rdn. 19).
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