Rechtsprechung
   LG Dortmund, 14.05.2014 - 5 O 107/14   

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https://dejure.org/2014,12627
LG Dortmund, 14.05.2014 - 5 O 107/14 (https://dejure.org/2014,12627)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14.05.2014 - 5 O 107/14 (https://dejure.org/2014,12627)
LG Dortmund, Entscheidung vom 14. Mai 2014 - 5 O 107/14 (https://dejure.org/2014,12627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JurPC

    Fehlendes Impressum auf XING als Bagatellverstoß

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen anderen Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht in einem Internetportal

  • kanzlei.biz

    Fehlendes Impressum ist nicht immer ein Wettbewerbsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Impressum bei XING nicht immer erforderlich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einstweiliger Rechtschutz gegen anderen Rechtsanwalt wegen Verstoßes gegen die Impressumspflicht in einem Internetportal

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fehlendes Impressum auf XING angeblich keine spürbare Wettbewerbsverletzung

  • sowhy.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Abmahneritis: LG Dortmund weist Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ab

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Umstrittene Impressumspflicht für Xing-Profil - Rechtsanwalt wegen fehlender Angaben verklagt

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Fehlendes Impressum auf XING keine spürbare Wettbewerbsverletzung

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fehlendes Impressum auf der Internetplattform XING kann lediglich Bagatellverstoß" im Sinne des § 3 Abs. 1 UWG darstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2014, 678
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.01.2005 - I ZR 202/02

    Optimale Interessenvertretung

    Auszug aus LG Dortmund, 14.05.2014 - 5 O 107/14
    Bei mittelgroßen Kanzleien mit Sitz in Berlin und Hamburg soll nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine derartige Überschneidung vorliegen (BGH GRUR 2005, 520, 521).
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