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   LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05   

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https://dejure.org/2005,16849
LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05 (https://dejure.org/2005,16849)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15.12.2005 - 2 O 1/05 (https://dejure.org/2005,16849)
LG Dortmund, Entscheidung vom 15. Dezember 2005 - 2 O 1/05 (https://dejure.org/2005,16849)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 05.06.1996 - 20 U 288/95

    Grobe Fahrlässigkeit durch Lenken des Kfz in die Gegenfahrbahn

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Vielmehr ist zu prüfen, ob nach den Umständen des Einzelfalles vorliegend eine Sachverhaltsvariante ernstlich in Betracht kam, auf Grund derer Leistungsfreiheit gemäß § 61 VVG zu verneinen wäre (vgl. OLG Hamm, VersR 1997, 961).

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62; vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).

  • OLG Frankfurt, 26.05.1992 - 8 U 184/91

    Herbeiführung eines Unfalls; Grobe Fahrlässigkeit; Fahrer des versicherten Pkw;

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62; vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).
  • BGH, 20.06.1990 - IV ZR 298/89

    Beweislast für Zurechnungsunfähigkeit des Schädigers bei versätzlichem

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Jedoch ist für die Voraussetzungen des auch im Rahmen des § 61 VVG entsprechend anwendbaren § 827 Satz 1 BGB die Klägerin beweisbelastet (vgl. BGH, VersR 1990, 888; OLG Hamm, a. a. O.).
  • OLG Hamm, 05.11.1997 - 20 U 99/97

    Grobe Fahrlässigkeit bei Einschlafen am Steuer - Kaskoversicherung

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm, der die Kammer folgt, ist davon auszugehen, dass einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Zeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung dem Fahrer in der Regel zum groben Verschulden gereicht, sofern nicht im Einzelfall Anhaltspunkte bestehen, die das Verhalten des Fahrers in einem milderen Licht erscheinen lassen (OLG Hamm, VersR 1998, 1276; OLG Hamm, VersR 1997, 961, OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 102 f; Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, § 30, Rdnr. 62; vgl. Prölss/Martin, a. a. O., § 12 AKB, Rdnr. 97).
  • OLG Oldenburg, 08.03.1995 - 2 U 240/94

    Repräsentantenstellung; Sohn; Kfz; Instandsetzung; Fahrfehler; Unfall

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt, d. h., objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen die Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv eine in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten zeigt, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (BGH, VersR 1989, 469; OLG Oldenburg, VersR 1996, 841).
  • BGH, 22.02.1989 - IVa ZR 274/87

    Leistungsausschluß des Versicherers bei Trunkenheitsfahrt

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Grob fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in hohem Maße außer Acht lässt, d. h., objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen die Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv eine in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten zeigt, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (BGH, VersR 1989, 469; OLG Oldenburg, VersR 1996, 841).
  • OLG Düsseldorf, 28.10.1982 - 10 U 49/82

    Haftpflichtschaden auf Grund positiver Verletzung eines Mietvertrages; Haftung

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Nimmt man an, Zweck des Abtretungsverbotes sei allein, eine Vernehmung des Versicherungsnehmers als Zeugen in Versicherungsangelegenheiten zu verhindern (Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Auflage, § 3 AKB, Rdnr. 80; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 625 zu § 7 Abs. 3 AHB), so kommt die Berufung auf das Abtretungsverbot auf Grund des Todes der Versicherungsnehmerin von vornherein nicht in Betracht.
  • OLG Oldenburg, 16.09.1998 - 2 U 139/98

    Voraussetzungen für den Nachweis grober Fahrlässigkeit einer Fahrers durch eine

    Auszug aus LG Dortmund, 15.12.2005 - 2 O 1/05
    Die Gegenauffassung, wonach es darüber hinaus im Einzelfall einer Feststellung bedarf, wonach die Anzeichen vor dem Einschlafen hinreichend deutlich gewesen sein müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (OLG Oldenburg, VersR 1999, 1105, Thüringer OLG, OLG-NL 2003, 80) verdient dagegen keine Zustimmung, weil sie nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Anzeichen vor dem Einnicken stets für den Fahrer unübersehbar und damit zu beachten sind.
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