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LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 289/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 289/13
- OLG Hamm, 29.04.2014 - 26 U 25/14
- OLG Hamm, 13.06.2014 - 26 U 25/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 19.12.2013 - C-209/12
Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG - …
Auszug aus LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 289/13
Eine Belehrung über die Jahresfrist des § 5 a Abs. 2 S. 4 VVG a.F. ist schon deswegen nicht erforderlich gewesen, weil diese Vorschrift - wie auch der Kläger selbst erkennt - gegen Europarecht verstößt und damit unwirksam ist (EuGH vom 19.12.2013 - C 209/12 - ).Auf die vom EuGH durch Urteil vom 19.12.2013 - C 209/12 - ausgesprochene Europarechtswidrigkeit von § 5 Abs. 2 S. 4 VVG a.F. bei fehlerhafter Belehrung über das Widerspruchs-/Widerrufsrecht nach § 5 a VVG a.F. kommt es vorliegend nicht an, da - wie ausgeführt - die Widerspruchsbelehrung, die dem Kläger durch den Beklagten im Versicherungsschein erteilt worden ist, den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- OLG Hamm, 31.08.2011 - 20 U 81/11
Verfahrensrecht - Wann ist Bestreiten mit Nichtwissen zulässig?
Auszug aus LG Dortmund, 16.01.2014 - 2 O 289/13
Er müsste dann ohne jede rechtliche Absicherung mehr als 15 Jahre lang Prämien gezahlt haben, was für das Gericht in keiner Weise nachvollziehbar, geschweige denn plausibel ist (vgl. OLG Hamm vom 31.08.2011 - 20 U 81/11 - ).