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   LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03   

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https://dejure.org/2007,25109
LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03 (https://dejure.org/2007,25109)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.07.2007 - 18 AktE 23/03 (https://dejure.org/2007,25109)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. Juli 2007 - 18 AktE 23/03 (https://dejure.org/2007,25109)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Bestimmung einer angemessenen Abfindung und einer angemessenen Ausgleichszahlung; Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages und Beherrschungsvertrages; Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs; Verrechnung von erwirtschafteten Verlusten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.02.2006 - II ZR 392/03

    Zur Zulässigkeit eines "Nullausgleichs" für außenstehende Aktionäre bei

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Die von der Antragstellerin eingelegte Revision wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.02.2006 (NJW 2006, Seite 1663 = NZG 2006, Seite 347) zurück.
  • BVerfG, 07.08.1962 - 1 BvL 16/60

    Feldmühle-Urteil

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Nur die volle Abfindung ist angemessen (BVerfGE 14, Seite 263, 284; OLG Düsseldorf AG 1990, Seite 397).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Durch diese Abfindung nach § 305 AktG soll der Aktionär einen vollen Ausgleich für die Vermögensverluste erhalten, die ihm durch den Unternehmensvertrag entstanden sind (BGH ZIP 2001, Seite 734, 736; Bundesverfassungsgericht, ZIP 1999, Seite 1436, 1441).
  • BGH, 17.01.1973 - IV ZR 142/70

    Bewertung eines Unternehmens

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Hinzu treten muss aber ferner noch, dass es rechtlich überhaupt möglich ist, eine Liquidation durchzuführen (Großfeld, a.a.O., Seite 206; BGH-NJW 1973, Seite 509).
  • OLG Hamburg, 03.08.2000 - 11 W 36/95
    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    In Rechtsprechung und Lehre (HansOLG Hamburg NZG 2001, Seite 471; OLG Düsseldorf AG 1999, Seite 321; BayObLG AG 1995, Seite 509; Großfeld, Unternehmens- und Anteilsbewertung, 4. Aufl., Seite 203) ist anerkannt, dass der sogenannte Liquidationswert die Untergrenze des Unternehmenswertes darstellt.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1999 - 19 W 1/96

    Ermittlung des Unternehmenswerts in einem Verfahren betreffend den Ausgleich und

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Mit der Rechtsprechung des zuständigen Obergerichts (OLG Düsseldorf DB 2000, Seite 81 (83)), geht die erkennende Kammer davon aus, dass bei der Berechnung des Ausgleichsbetrages lediglich die auf den Stichtag prognostizierten Ertragsaussichten zugrundegelegt werden können.
  • LG Bochum, 19.02.2003 - 13 O 192/02

    Voraussetzungen für die Festsetzung des Ausgleichs auf Null bei einer dauernd

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Gegen den Beschluss der Hauptversammlung der Antragsgegnerin zu 1) hat die Antragstellerin Anfechtungsklage erhoben, die mit Urteil des Landgerichts Bochum vom 19.02.2003 (13 O 192/02) zurückgewiesen wurde.
  • OLG Hamm, 18.11.2003 - 27 U 66/03
    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Die hiergegen gerichtete Berufung wurde mit Urteil des OLG Hamm vom 18.11.2003 (27 U 66/03) zurückgewiesen.
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Durch diese Abfindung nach § 305 AktG soll der Aktionär einen vollen Ausgleich für die Vermögensverluste erhalten, die ihm durch den Unternehmensvertrag entstanden sind (BGH ZIP 2001, Seite 734, 736; Bundesverfassungsgericht, ZIP 1999, Seite 1436, 1441).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1997 - 15 W 19/94
    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2007 - 18 AktE 23/03
    Hierfür war insbesondere das Antragsziel maßgeblich (KölnKomm/SpruchG-Roßkopf, § 15 Rd. 16; Fritzsche/Dreier/Verführt, § 15, Rd. 7; BayObLG AG 1996, Seite 275; OLG Karlsruhe DB 1997, Seite 2479).
  • OLG Rostock, 06.04.2016 - 1 U 131/13

    GmbH: Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters

    Fehl geht aus Sicht des Senats hingegen die Interpretation der Bewertungsgrundsätze IDW S 1 durch das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 16. Juli 2007 - 18 AktE 23/03 -, Der Konzern 2008, 241, Rn. 27, juris), auf die sich die Beklagte stützt.

    (ii) Auch das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 16. Juli 2007 - 18 AktE 23/03 -, a.a.O.) befasste sich mit der angemessenen Abfindung eines Aktionärs gem. §§ 304, 305 AktG, der aus einem Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs anlässlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausscheiden musste.

  • OLG Rostock, 06.04.2016 - 1 U 21/14

    GmbH: Abfindungsanspruch eines ausgeschiedenen Gesellschafters

    Fehl geht aus Sicht des Senats die Interpretation der Bewertungsgrundsätze IDW S 1 durch das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 16. Juli 2007 - 18 AktE 23/03 -, Der Konzern 2008, 241, Rn. 27, juris), auf die sich die Beklagte stützt.

    (ii) Auch das Landgericht Dortmund (Beschluss vom 16. Juli 2007 - 18 AktE 23/03 -, a.a.O.) befasste sich mit der angemessenen Abfindung eines Aktionärs gem. §§ 304, 305 AktG, der aus einem Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs anlässlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ausscheiden musste.

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