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   LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08   

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https://dejure.org/2009,15650
LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08 (https://dejure.org/2009,15650)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16.07.2009 - 2 O 29/08 (https://dejure.org/2009,15650)
LG Dortmund, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - 2 O 29/08 (https://dejure.org/2009,15650)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer die durch Arbeitsunfähigkeit begründete Leistungspflicht des Versicherers bei unbefristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit der versicherten Person enden lassenden Klausel in der Restschuldversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Restschuldversicherung - Leistungspflicht bei Erwerbsunfähigkeit

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 103
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.02.2006 - IV ZR 305/04

    Formularmäßige Beschränkung der Ersatzfähigkeit der Kosten einer Psychotherapie

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08
    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH VersR 2009, 533; VersR 2006, 643).
  • OLG Saarbrücken, 19.07.2006 - 5 U 53/06

    Wirksamkeit der Beschränkung von Leistungen des Krankenversicherers auf ärztliche

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08
    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z. B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, bestimmt (BGH NJW 1992, 1234; OLG Saarbrücken VersR 2007, 345).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 60/91

    Erstreckung einer formularmäßigen Bürgschaft auf Bereicherungsansprüche als

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08
    Die berechtigten Erwartungen des Versicherungsnehmers werden von allgemeinen Umständen (wie z. B. dem Grad der Abweichung vom dispositiven Recht) und den besonderen Umständen, unter denen der Vertrag geschlossen wurde, bestimmt (BGH NJW 1992, 1234; OLG Saarbrücken VersR 2007, 345).
  • BGH, 18.02.2009 - IV ZR 11/07

    Anspruch gegen eine private Krankenversicherung auf Erstattung der Kosten für die

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08
    Erst dann, wenn die Beeinträchtigung des versicherten Interesses nicht durch ein berechtigtes Interesse des Versicherers bedingt ist, kann von einer unangemessenen Benachteiligung gesprochen werden (BGH NJW-RR 2009, 813).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 28/08

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08
    Eine Gefährdung des Vertragszwecks liegt erst dann vor, wenn die Einschränkung den Vertrag seinem Gegenstand nach aushöhlt und in Bezug auf das zu versichernde Risiko zwecklos macht (BGH VersR 2009, 533; VersR 2006, 643).
  • BGH, 12.07.2006 - VIII ZR 235/04

    Rechtsnatur einer Klage auf Netzanschluss einer Windenergieanlage und Abnahme des

    Auszug aus LG Dortmund, 16.07.2009 - 2 O 29/08
    Eine Leistungsklage auf zukünftige Leistung erlaubt nämlich nicht die Verfolgung eines erst in Zukunft entstehenden Anspruchs, setzt dessen Bestand vielmehr voraus und ermöglicht dann dessen gerichtliche Geltendmachung, obwohl etwa mangels Ablaufs einer Frist oder Eintritts einer Bedingung noch keine Fälligkeit eingetreten ist (BGH NJW-RR 2006, 1485 unter II. 1 b).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 303/12

    Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Erlöschen des Versicherungsschutzes

    Ihm wird unmissverständlich vor Augen geführt, dass allein für den Fall der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit Versicherungsschutz besteht (so auch OLG Dresden VersR 2010, 760, 761, LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, 104; LG Augsburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 O 4040/09, juris Rn. 25).

    Das ist bei der Regelung in einer Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die ein Erlöschen des Versicherungsschutzes bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vorsieht, nicht der Fall (so auch für den vergleichbaren Fall der Restschuldversicherung OLG Frankfurt NJW-RR 2011, 972, 973 f.; OLG Dresden VersR 2010, 760, 761; LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, 105; LG Augsburg, Urteil vom 26. Januar 2011 - 2 O 4040/09, juris Rn. 26; Jacob, jurisPR-VersR 3/2010 Anm. 5; anders OLG Oldenburg VersR 1996, 1400, 1401; LG Köln VersR 2011, 1168, 1170; Urteil vom 4. November 2009 - 23 O 281/08, juris Rn. 23-26).

  • LG Saarbrücken, 03.11.2010 - 12 S 6/10

    Restschuld-Arbeitsunfähigkeitsversicherung: Klausel über das Erlöschen des

    Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt, § 5 Abs. 4 Buchst. c AVB ist mithin Vertragsbestandteil geworden (ebenso LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, unter 2. c aa, sowie die von der Beklagten mit der Berufungsbegründung vorgelegte Rechtsprechung, u. a. das Urteil der Kammer vom 17. Juli 2009, 12 O 222/08, S. 8 f., Bl. 272 f. d. A.).

    cc) § 5 Abs. 4 Buchst. c AVB ist auch nicht wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 307 BGB unwirksam (ebenso Prölss/Martin/Schneider 28 , Rdnr. 27 vor § 150 VVG; LG Dortmund NJW-RR 2010, 103, unter 2. c bb, sowie die von der Beklagten mit der Berufungsbegründung vorgelegte Rechtsprechung, u. a. das Urteil der Kammer vom 17. Juli 2009, 12 O 222/08, S. 7 f., Bl. 271 f. d. A.; a. A. LG Köln, Urteil vom 4. November 2009, 23 O 281/08, veröffentlicht in juris; vgl. auch OLG Oldenburg VersR 1996, 1400 zu einer Klausel, derzufolge der Vertrag über eine Restschuldversicherung mit Eintritt der Berufsunfähigkeit endet).

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