Rechtsprechung
LG Dortmund, 17.03.2011 - 11 S 251/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bloße rechnerische Nachvollziehbarkeit genügt nicht für die Überprüfung eines Umlagemaßstabs für die Jahresabrechnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Zulässigkeit der bloßen rechnerischen Nachvollziehbarkeit für die Überprüfung eines Umlagemaßstabs für die ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Kosten der Rechtsverfolgung müssen in der Jahresabrechnung substantiiert dargelegt werden; § 28 Abs. 3 WEG
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 14.09.2010 - 90 C 8/10
- LG Dortmund, 17.03.2011 - 11 S 251/10
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 660
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2007 - V ZB 1/06
Umlegung von Verfahrenskosten auf die Wohnungseigentümer; Aufteilung von …
Auszug aus LG Dortmund, 17.03.2011 - 11 S 251/10
Dieser Vortrag genügt zunächst, da die Umlegung in den Abrechnungen weder nach Wohneinheiten, Kopfteilen oder Wohnungseigentumsanteilen erfolgt ist (gemäß BGH NJW 2007, 1869 muss grundsätzlich nach Miteigentumsanteilen verteilt werden, wenn keine anderen Umstände hinzutreten). - AG Recklinghausen, 14.09.2010 - 90 C 8/10
Zu den Anforderungen ordnungsgemäßer Verwaltung
Auszug aus LG Dortmund, 17.03.2011 - 11 S 251/10
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Recklinghausen vom 14.09.2010 zum Aktenzeichen 90 C 8/10 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:.