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   LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05   

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https://dejure.org/2006,16233
LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05 (https://dejure.org/2006,16233)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17.10.2006 - 3 O 88/05 (https://dejure.org/2006,16233)
LG Dortmund, Entscheidung vom 17. Oktober 2006 - 3 O 88/05 (https://dejure.org/2006,16233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Freistellung von Darlehenslasten und auf Rückzahlung der auf das Darlehen gezahlten Beträge bei Vermittlung einer im Strukturvertrieb veräußerten Eigentumswohnung; Schadensersatz einer Bausparkasse wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur ungefragten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Insoweit sei dies durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 (WM 2006, 1194-1202) nochmals so bekräftigt worden.

    Inwieweit angesichts der Umstände und der Höhe der Zahlungen der B an die Vermittler I und C insbesondere unter die letztgenannte Gruppe subsummierbar wäre, oder ob der Bundesgerichtshof mit seiner jüngsten Entscheidung vom 16.5.2006 (BGH XI ZR 6/04, WM 2006, 1194 -1202) dogmatisch eine neue Fallgruppe geschaffen oder die vorbezeichnete erweitert hat, bedarf keiner Entscheidung.

    So ist der Anspruch auf die geltend gemachte Rückzahlung aus § 3 Abs. 1 Satz 1 HwiG selbst dann nicht ableitbar, wenn man der vom BGH in seiner Entscheidung vom 16.5.2006, a.a.0., BGH WM 2006 1194 ff nicht vollends folgt, sondern eine europarechtskonforme teleologischer Reduktion der Rechtsfolgenseite der Norm für geboten erachtete.

    Denn eine richtlinienkonforme Auslegung ist nur geboten, wenn der Verbraucher den Darlehensvertrag in einer Haustürsituation abgeschlossen hat und zudem der Verbraucher überdies an seine Erklärung zum Abschluss des mit Hilfe des Darlehns zu finanzierenden Geschäfts noch nicht gebunden war (vgl. BGH, a.a.O., WM 2006, 1194 (1197).

  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Macht der Verkäufer oder der Vermittler (hier I&C und deren Untervermittler) tatsächliche Angaben, die für den Kaufentschluss des anderen Teils von Bedeutung sein können, so müssen diese richtig sein, und zwar auch dann, wenn eine Offenbarungspflicht nicht bestand (BGHZ 74, 103 (110) = NJW 1979, 1449; NJW-RR 1988, 458 = WM 1988, 95 (96) NJW-RR 1997, 144).

    Da die Grundlage eines solchen Schadensersatzanspruchs enttäuschtes Vertrauen ist, geht er in der Regel auf Ersatz des sog. negativen Interesses; d.h. der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schadensstiftende Verhalten des anderen Teils stehen würde (BGH, NJW-RR 1997, 144, NJW 1981, 2050 = WM 1981, 689 (690) m. w. Nachw. Palandt -Heinrichs § 311 Rn. 24, 42, 57).

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 336/99

    Bausparkasse haftet für Untervermittler

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    So hat der Bundesgerichtshof etwa bereits früher eine Einstandspflicht der finanzierenden Bank in Fällen bejaht, da Vermittler bereits bei der Vorbereitung der Darlehn für die Bank handeln und diese darum weiß ( BGH NJW 2000, 3559 und 2001, 358).

    Es gilt hier nichts anderes als in den Entscheidungen des BGH (V ZR 423/02 und 260/03 sowie XI ZR336/99 = NJW 2001, 358) zu den Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vorlage von Berechnungsbeispielen.

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 53/02

    Rechtsschein einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Insbesondere ist culpa in contrahendo auch bereits in Fällen bejaht worden, in denen die Zurechnung aus dem Vorliegen eines besonderen Kombinationsmodelles bei der Finanzierung des Grundgeschäfts abgeleitet wurde: etwa der Kombination eines Verbraucherkredits mit einer besonderen Anspargestaltung (etwa einer Kapitallebensversicherung oder mit Bausparverträgen : BGH NJW 2003, 2529; auch BGH NJW-RR 2004, 632 und 1126 sowie BGH NJW 2005, 983).

    Die bisherige Rechtsprechung des BGH zu den Innenprovisionen (XI ZR 53/02 = NJW-RR 2004, 632) steht der Bejahung einer Aufklärungspflicht ebenso wenig entgegen wie die oben erwähnte Entscheidung des XI. Senats vom 16.Mai 2006.

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Mit der Schutzwürdigkeit des Anlegers korrespondiert die Verpflichtung der Prospektverantwortlichen und derjenigen, die sich des Prospekts zum Vertrieb bedienen, im Rahmen ihrer vertraglichgeschuldeten Auskunftserteilung sämtliche für die Anlageanlageentscheidung bedeutsamen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig darzustellen8 BGHZ 123, 106 (109).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Insbesondere ist culpa in contrahendo auch bereits in Fällen bejaht worden, in denen die Zurechnung aus dem Vorliegen eines besonderen Kombinationsmodelles bei der Finanzierung des Grundgeschäfts abgeleitet wurde: etwa der Kombination eines Verbraucherkredits mit einer besonderen Anspargestaltung (etwa einer Kapitallebensversicherung oder mit Bausparverträgen : BGH NJW 2003, 2529; auch BGH NJW-RR 2004, 632 und 1126 sowie BGH NJW 2005, 983).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.1991 - 9 U 226/90

    Wertminderung durch nachträglich bewillige Baulast

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Dabei kann dahinstehen, ob vorliegend nicht bereits auf Grundlage der bisherigen Fallgruppenrechtsprechung eine Haftung dem Grunde nach ob des Eingreifens der Fallgruppe des Vorliegens einer Interessenkollision ( vgl. dazu BGH NJW-RR 1990, 867) oder näher liegend ein Fall einer beklagtenseits gegebenen Überschreitung ihrer Rolle als Kreditgeberin angesichts der wirtschaftlichen Verflechtung mit der B zu bejahen ist (vgl. dazu BGH NJW 1988, 1583, -BGH NJW-RR 1992, 87).
  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Es gilt hier nichts anderes als in den Entscheidungen des BGH (V ZR 423/02 und 260/03 sowie XI ZR336/99 = NJW 2001, 358) zu den Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vorlage von Berechnungsbeispielen.
  • BGH, 01.04.1981 - VIII ZR 51/80

    Haftung des Verkäufers für Nichteinhaltung der vereinbarten Berechnung des

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Da die Grundlage eines solchen Schadensersatzanspruchs enttäuschtes Vertrauen ist, geht er in der Regel auf Ersatz des sog. negativen Interesses; d.h. der Geschädigte ist so zu stellen, wie er ohne das schadensstiftende Verhalten des anderen Teils stehen würde (BGH, NJW-RR 1997, 144, NJW 1981, 2050 = WM 1981, 689 (690) m. w. Nachw. Palandt -Heinrichs § 311 Rn. 24, 42, 57).
  • BGH, 20.11.1987 - V ZR 66/86

    Steuerliche Abzugsmöglichkeiten und spekulative Wertsteigerungserwartungen -

    Auszug aus LG Dortmund, 17.10.2006 - 3 O 88/05
    Macht der Verkäufer oder der Vermittler (hier I&C und deren Untervermittler) tatsächliche Angaben, die für den Kaufentschluss des anderen Teils von Bedeutung sein können, so müssen diese richtig sein, und zwar auch dann, wenn eine Offenbarungspflicht nicht bestand (BGHZ 74, 103 (110) = NJW 1979, 1449; NJW-RR 1988, 458 = WM 1988, 95 (96) NJW-RR 1997, 144).
  • BGH, 12.03.1990 - II ZR 312/88

    Gesellschafter - Beschränkung der Vertretungsmacht

  • BGH, 18.11.2003 - XI ZR 322/01

    Aufklärungs- und Beratungspflichten einer Bank bei Finanzierung einer zu

  • OLG Frankfurt, 26.02.2009 - 22 U 240/05

    Haftung des bauaufsichtsführenden Architekten: Voraussetzungen einer deliktischen

  • BGH, 25.06.1982 - V ZR 143/81
  • OLG Stuttgart, 26.09.2005 - 6 U 92/05

    Finanzierter Beitritt zu einer Fondsgesellschaft: Rückforderungsdurchgriff gegen

  • BGH, 09.05.2005 - II ZR 287/02

    Umfang der persönlichen Haftung der Vorstandsmitglieder eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 40/94

    Makler als Erfüllungsgehilfe

  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05

    Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur

  • BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77

    nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 179/86

    Aufklärungspflicht des finanzierenden Kreditinstituts im Rahmen eines

  • BGH, 26.11.2002 - XI ZR 10/00

    Formularmäßige Erteilung einer Vollmacht zur persönlichen Haftungsübernahme und

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

  • BGH, 20.05.2003 - XI ZR 248/02

    Rechtsfolgen unwirksamer Beschränkung der Revisionszulassung; Umfang des

  • BGH, 16.02.1994 - IV ZR 35/93

    Sittenwidrigkeit einer überhöhten Maklerprovision; Vereinbarung einer

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 113/00

    Schmiergeldzahlungen an Verhandlungsvertreter

  • OLG Braunschweig, 30.11.2005 - 3 U 21/03

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung von durch einen atypisch stillen

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