Rechtsprechung
   LG Dortmund, 20.04.2015 - 34 Qs 79/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,11881
LG Dortmund, 20.04.2015 - 34 Qs 79/14 (https://dejure.org/2015,11881)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20.04.2015 - 34 Qs 79/14 (https://dejure.org/2015,11881)
LG Dortmund, Entscheidung vom 20. April 2015 - 34 Qs 79/14 (https://dejure.org/2015,11881)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,11881) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Strafbarkeit wegen Online-Fotomontage

  • Jurion (Kurzinformation)

    Einstellung der Fotomontage eines Wahlplakats der FDP auf der Facebook-Seite eines Hundevereins kein Verstoß gegen Urheberrechte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unerlaubte Foto-Nutzung einer FDP-Spitzenkandidatin keine Straftat

  • weka.de (Kurzinformation)

    Wahlkampf per Fotomontage

Besprechungen u.ä.

  • ferner-alsdorf.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urheberrecht und Strafrecht vs. Wahlkampf: Wahlplakat darf fremde Inhalte aufgreifen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

    Auszug aus LG Dortmund, 20.04.2015 - 34 Qs 79/14
    Die entsprechenden grundrechtsbeschränkenden Strafvorschriften müssen ihrerseits allerdings im Lichte des beschränkten Grundrechts ausgelegt und angewandt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommen kann (vgl. BVerfG Beschluss vom 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89).

    In der politischen und öffentlichen Auseinandersetzung ist eine Schmähkritik oder Beleidigung dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache sondern die Herabwürdigung der Person im Vordergrund steht (BVerfG Beschluss vom 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89).

  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus LG Dortmund, 20.04.2015 - 34 Qs 79/14
    Das dort gewährleistete Recht am eigenen Bild - eine besondere Erscheinungsform des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH Urteil vom 12.10.1993, Az.: VI ZR 23/93) - ist indes nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG für Personen der Zeitgeschichte, zu denen die Anzeigeerstatterin jedenfalls während des Hammer Kommunalwahlkampfes zählt, eingeschränkt.
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus LG Dortmund, 20.04.2015 - 34 Qs 79/14
    "Maßgeblich für die Deutung ist weder die subjektive Absicht des sich Äußernden noch das subjektive Verständnis der von der Äußerung Betroffenen, sondern der Sinn, den sie nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums hat." (BVerfG, Beschluss vom 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98 für einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht